Die Mutter (M) einer Bekannten (B) wurde durch, vorsichtig geschrieben, etwas zwielichtige Methoden ihrer zweiten Tochter (I) und des Schwiegersohnes (T) in ein Pflegeheim verbracht.
Für die Bekannte (B) wurde gegenüber dem Pflegeheimpersonal ein Besuchsverbot ausgesprochen. Dieses berufe sich angeblich darauf, dass der Besuch von B zu große Aufregung bei M verursache und damit deren Gesundheit gefährde. B ist spastisch körperlich behindert und ihre Sprache ist daher etwas schwieriger zu verstehen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein solches Besuchsverbot überhaupt ausgesprochen werden? Es handelt sich ja um eine extreme Einschränkung der Rechte von B und M.
Können zwei Privatpersonen (I und T) einfach ein solches Verbot aussprechen (möglicherweise gibt es noch ein ärztliches Attest dazu), das dann von einem Pflegeheim durchgesetzt werden muss, oder kann so etwas nur von einem Gericht verhängt werden?