Betäubungsmittelbesitz

Hallo, habe heute eine Anklageschrift bekommen. Mir wird 1 Woche Zeit gegeben, um Einwende zu erheben, worauf das Gericht über die Zulassung der Anklage entscheiden wird. Also, bei einer Ausweiskontrolle durch 2 Kriminalbeamten im Zug, hatte dummerweise kein Ausweis dabei und der Beamte griff einfach in meiner Tasche, ohne konkreten verdacht, was meines Wissens unzulässig war, und hat bei mir 10,91 gr. Amphetamin, 2,02 gr. Marihuana und zwei mit LSD beträufelte Würfelzucker sichergestellt. Ich bin HIV positiv und das hat mich auch zum Konsum geführt. Ich weiß nicht, was ich dem Gericht jetzt schreiben soll. Und mit welcher Strafe ich rechnen kann. Bin türkischer Staatsbürger, Lebe seit über 40 Jahren hier in NRW. War vorher etwa vor 15 Jahren wegen Einfuhr von 5 gr. Cocain zu zweit mit einem Kumpel, glaube zu 30 oder 90 Tagessätzen, weiß nicht mehr genau verurteilt. Aber gut 15 Jahre her. Und vor über 10 Jahren wegen Brandstiftung zu 2 Jahren Bewährungsstrafe und ein paar Jahre später wegen Beleidigung und Bedrohung zu 15 Monate verurteilt, was Bewährungswiderruf zur Folge hatte und 2/3 der Strafe eingesessen habe. Mittlerweile sind die Einträge aus meinem Führungszeugnis gelöscht und habe keine Eintragung in mein Führungszeugnis. Wäre für jede Antwort sehr Dankbar. Schöne Grüße

Hallo,

sollte tatsächlich alles gelöscht sein, gilst Du als nicht vorbestraft. Dann könnten bei 10 g Amphetamin noch eine Geldstrafe von 40-60 Tagessätzen drin sein. Ist aber nur eine ungefähre Größenordnung.

Gruß Peter

Du musst binnen dieser Woche nicht antworten, aber du kannst. Du kannst z.B. noch Zeugen benennen, die dich entlasten oder dich zum Tatvorwurf erklären. Wenn du nicht antwortest, wird dann das Hauptverfahren eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung bestimmt werden. Was dann für eine Strafe herauskommt, kann ich nicht sagen. Wenn du Glück hast, vielleicht eine Bewährungsstrafe.

Ok. Vielen Dank erstmal. Beruhigt mich ein bisschen. Hab ein bisschen Angst. Das kann mein Leben wieder ruinieren. Bin echt kein schlechter Mensch. Hab damals ein Fehler gemacht mit der Brantstiftung, was eigentlich gar nicht so schlimm war, wie vorm Gericht ausgesehen hat aber naja trotdem schlimm und schäme mich dafür aber habe wegen Beleidigung und Bedrohung 15 Monate bekommen, das war völlig ungerecht. Wer hat schon nicht jemanden beleidigt und beschimpft. Dafür 15 Monate und Bewährungswiderruf. Aber ist jetzt vergangen. Habe am Montag einen Termit beim Anwalt, hoffe da kommt nicht was ernstes raus. Mit Hiv zu leben ist auch nicht einfach, was mich zu diesem Konsum führte. Schönen Dank nochmal. Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

Ich drück die Daumen, dass Sie gerecht behandelt werden. Ihnen auch ein schönes WE

Die Eintragungen mögen zwar im Führungszeugnis gelöscht sein, nicht jedoch im Vorstrafenregister, das bei einer mündlichen Hauptverhandlung verlesen wird.
Du solltest eine Freiheitsstrafe erwarten, die zur Bewährung ausgestezt werden kann. Eine günstige Prognose vorausgesetzt.
Zumal schon eine Geldstrafe ausgesprochen wurde.
Grüße

Hallo,

ob das Auffinden und die Beschlagnahme auf rechtlich eiwnandfreiem Wege erfolgte, kann ich nicht sagen, dazu kenne ich zu wenige Details.

Sie müssen auf das Schreiben des Gerichts nicht reagieren - zu einer Stellungnahme haben Sie in der Gerichtsverhandlung noch Zeit. Es dürfte kaum gelingen, mit einer Stellungnahme die Gerichtsverhandlung zu verhindern. Außerdem: Sie hatten ja vorher schon Gelegenheit, sich in einer Vernehmung bei der Polizei zu äußern - was kam dabei raus?

Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet? Dann sollten Sie auf seinen Rat hören.

Gruß
polos

Was du dem Gericht schreibst ist mir egal. Du bist offensichtlich völlig lernunfähig und beratungsresistent. Am besten wäre, du wirst in die Türkei abgeschoben. Wer sich hier nicht an die Gesetze halten kann, möge bitte den Geltungsbereich der Gesetze verlassen.

Falls Deine Anderen Fehltritte tatsächlich solang zurückliegen siehts meines erachtens nach garnicht so schlecht aus. Solang Du gewirkt hast wie ein Konsument, also ohne Waage ohne 10 Blomben und ohne Bargeld für zehn Deutsche bist Du der lebensbedrohlich schwer Erkrankte Konsument.
Mit einer Geldstrafe bis 1000€ ist allerdings zu rechnen. Falls Du einen Führerschein hast könnte es damit nachfolgend auch zu Problemen kommen.

Hallo thebeat,

dies ist eine sehr komplexe Frage, die ich nicht an dieser Stelle beantworten kann. Des Weiteren bin ich kein Jurist, sondern habe mein juristisches Wissen aus Büchern und dem entsprechenden Dokumentarfilmen bezogen. Daher solltest du einen Anwalt fragen. Dieser wird der bestimmt helfen können.

Ich wünsche dir alles gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Markus Leibundgut