Hallo zusammen,
angenommen, Person X bekommt regelmäßig ein Betäubungsmittel verschrieben. Jetzt in der Corona-Krise hat man Angst zur Praxis zu gehen, da man ja sowohl sich als auch anderen infizieren kann (wer weiß, ob man nicht infiziert ist oder doch), ob im Bus, in der S-Bahn, auf der Straße, in der Praxis oder wo auch immer. Außerdem ist es ja eine auch eine Empfehlung, möglicht nich zu Praxen zu gehen. Daher ruft sie in der Praxis an und bitte um einen postalischen Versand eines Rezepts. Ihr sagt man aber, dass man keine Betäubungsmittelrezepte versenden darf und wenn man nicht selbst vorbeikommen kann, soll das eine Vertrauensperson machen. Eine Vertrauensperson ist aber doch genau so ein Mensch wie die Person X und sich demselben Risiko aussetzen würde.
Es macht natürlich schon Sinn, dass Betäubungsmittelrezepte nicht versandt werden müssten, da es ja keine Garantie gibt, dass das Rezept bei der Person X landen würde (wobei das Problem gelöst werden könnte, in dem die Regierung oder wer auch immer die Apotheker dazu zwingen würde, die Personen um eine Vorlage eines Personalausweises zu bitten, wenn die ein Betäubungsmittelrezept einlösen wollen. Ich habe noch nie einen Apotheker erlebt, der das machen würde). Was könnte aber eine Lösung sein?
Danke