Beteiligung bei Straßenbau

Hallo,

ich habe eine Eigentumswohnung an einer kleinen Stichstraße. Diese gehört zu einem 4-Parteienhaus.
Jetzt möchten einige Anwohner die Straße pflastern lassen.
Dabei soll jeder Eigentümer 1/10 zahlen. Unser Grundstück ist genauso groß wie das unseres Nachbarn, der sein Grundstück allerdings allein bewohnt. Wir vier Parteien sollen jeweils 1/10 also insgesamt 4/10 zahlen.
Kann das richtig sein? Geht die Beteiligung nach Eigentümern oder nach Grundstücksgröße? Sollte es nach Eigentümern gehen, kann sich ja jeder Eigentümer freuen, der ein Hochhaus in der Straße hat :wink:
Für mich ist es logischerweise ein riesiger Unterschied, ob ich mich anteilsmäßig an 1/10 beteiligen muss, oder ob ich ein ganzes Zehntel tragen muss.

Im Voraus ganz lieben Dank für eure Rückmeldungen.
P.S.: Am Bauamt habe ich schon ein paar Mal angerufen, aber da saß jeweils jemand, der mir nicht weiterhelfen konnte.

Liebe Grüße!!

Das Ganze muss in einer entsprechenden Satzung Deiner Gemeinde oder Stadt geregelt sein.
Üblich sind Berechnungen auf der Grundlage der Grundstücksgrößen.

http://www.erwin-ruff.de/strassenbeitrag.html

Beatrix

Seit wann legen das die Anwohner fest und bestimmen dann, dass und was die anderen zahlen? Ist das wirklich so vorgesehen in Eurer Gemeinde? Wie sind denn entsprechende Verhandlungen/Versammlungen/Abstimmungen abgelaufen?
Gruß
anf

Moin,

Mal abseits aler verwaltungsrechtlichen Fallstricke gefragt: sind sich alle Beteiligten denn darüber im Klaren, was diese Ausbaumaßnahme insgesamt kosten wird? Mit „ich werf mal ein paar Steine auf den verdichteten Sand“ ist es ja niemals getan.
Gibt es Angebote, was alles kosten wird? Zunächst muss die Gemeindevertretung oder was bei euch zuständig ist, aktiv werden, das Bauamt hat da aus meiner Sicht zunächst nichts zu melden. Die kommen später.

Ulrich

Hallo,

ich habe da einige Rückfragen:

Wem gehört die Straße? Wer ist für die Straßenunterhaltung zuständig (das könnte jemand anderes sein))Und wer möchte diese pflastern lassen? Gibt es eine Einigung zwischen „Eigentümer(n)“ und „Antragstellern“?

Sagt wer mit welcher Begründung?

Die Antwort ist wie immer: kommt darauf an. Bei einer Gemeindestraße sollte es klar und einheitlich sein. Wenn nicht (Privatstraße) kann man sich auf eine andere Kostenverteilung einigen.
Wichtig ist, wer hier für die Straße unterhaltungspflichtig ist und auf welchen Personenkreis die Kosten warum aufgeteilt werden sollen.

Möglicherweise nicht der Zuständigkeitsbereich des Bauamtes? Oder nicht „vollständig“ dort vorgetragen?

Gruß
Jörg Zabel

Das wäre auch nur zuständig wenn die Stadt oder Gemeinde den Ausbau plant und durchführt. Darüber muss es Beschlüsse und Informationen der Anlieger gegeben haben ! Und das Bauamt wüsste auch Bescheid.

Und hier klingt es doch ganz anders. „Kleine Stichstraße“ kann auch Privatstraße bedeuten, die privat ausgebaut werden soll. Und da müssen alle Anlieger sich schon einigen wie die Kosten verteilt werden sollen.

Bei öffentlichen Straßenausbauten (Gemeinde, Stadt) geht es nach der Grundstücksgröße. Und da werden auch nicht alle Kosten auf die Anlieger verteilt, etwas trägt ja auch die Gemeinde/Stadt selbst.

MfG
duck313

Wäre es denn im privaten Falle so, dass jede Partei das Recht hätte, sich dagegen zu entscheiden und entsprechend auch nicht zu zahlen? Muss so etwas einstimmig beschlossen werden und ist somit auch Verhandlungssache?

Überlege mal, was ist denn bei der Eigentümergemeinschaft im 4er -Haus ?
Da gibt’s Dinge die nur gemeinsam und andere die mit Mehrheit beschlossen werden dürfen.
und auch die Straßenanlieger einer Privatstraße bilden doch eine Gemeinschaft. Jeder ist Miteigentümer der Straße (Normalerweise, es mag auch andere Besitzverhältnisse geben)
Dort gilt das gleiche.

Das kann dir hier niemand beantworten. Nu rder Frager weiß, was dort bei ihm vorliegt. Wer Eigentümer der Straße ist und wer was beschlossen hat, als es um das Thema Ausbau der Straße ging.

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Ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht, ob die Straße privat ist.
Ich nehme das aber an, da wir den Ausbau selber in die Hand nehmen.
Wir haben einen Kostenvoranschlag für einen professionellen Ausbau, das dürfte kein Problem sein.
Ein Anlieger, der selber zwei Grundstücke und damit natürlich eine große Fläche hat, hat die Verteilung an uns alle geschickt. Damit kommt er natürlich am besten weg. Er zahlt 2/10, da er zwei Grundstücke hat. Wir mit einem Grundstück sollen dann insgesamt 4/10 übernehmen.
Ich fürchte, ich muss das von einem Anwalt klären lassen, das ist doch etwas kompliziert.
Aber ein ganz liebes und herzliches Dankeschön für eure tollen Beiträge!!!