Beton / begehbare Dusche

Hallo vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich will in meiner wohnung ein begehbare dusche bauen. Leider sagen viele das es schwer ist da der beton boden gestämt werden muss bzw.
Schlitz geschnitten.

Ich habe zwischen denn alten fliesen ( was drauf bleibt ) und beton 5cm.

Jetzt wurd mir gesagt ich muss weiter 4-5 cm runter. Gar kein problem.
Aber meine Frage ist wie dick ist der betonboden?
Muss dazu sagen es ist ein hochhaus.

Hallo,

nicht ganz zum Thema:

Nur mal so nebenbei gefragt: Wo das Abwasser hin soll und wie es geführt wird, das ist klar? (nicht, dass es Probleme in und mit der Wohnung unterhalb gibt.)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Das muss sich jemand voir Ort angucken ! Frage also einen Sanitärinstallateur ob man dort eine bodengleiche Dusche einbauen kann.

Und Beton ? Das wird der Estrich sein. Das ist die Schicht über der Beton-Rohdecke. In der Regel als „Schwimmender Estrich“ auf Dämmung ausgebildet. In der Regel 6 cm dick mind.

Und in Duschen oder unter Badewannen war dieser Estrich schon ausgespart, dort hat man also gegenüber dem gefliesten Bode eine Vertiefung.
Deshalb ist es oft möglich eine bodengleiche Wanne ohne größere Maßnahmen einzubauen.
Die eigentliche tragende Betondecke (Dicke 25-30 cm) muss (und darf) man gar nicht abstemmen. Allenfalls punktförmige kleine Vertiefungen für den Abfluss.

MfG
duck313

Fie abwasser rohre kommen aus ein wand, so ein doppeltwand. Also leitungen oder etc. Kann ich nicht treffen das bin ich mir sicher.

Da war eine badenwanne drinne. Eine bodenvertiefung habe ich aber nur 5cm.
Der gas wasser mann sagt man muss bisl tiefer runter.
Und ich bin mir schon sicher estrisch is da nicht mehr das ich schon das beton. Aber hab schon gehört 25cm Standart und bei hochhaus dicker soll das sein

Ja, aber da darf man nichts wegstemmen ! Jedenfalls nicht großflächig. Eine kleine Stelle (20- 30 cm Durchmesser) könnte man schon etwas vertiefen.
Die Betondecke ist doch nicht umsonst so dick und stark. Das braucht die Decke damit sie hält !
und im Hochhaus ? Bist Du Eigentümer oder Mieter. In beiden Fällen brauchst Du die Zustimmung entweder vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft.

Es gibt besonders niedrige Aufbauvarianten für bodengleiche Dusche. Auch mit einer kleinen Hebepumpe, wenn man den Abfluss ungünstig liegen hat und nicht direkt einleiten kann.
5 cm reicht aber auf keinen Fall.

Wie gesagt, es muss sich ein Installateur anschauen. Wo liegt der Ablauf, welche Höhe steht zur Verfügung usw.

Hier als Beispiel eine bodengleiche Dusche mit einer Hebepumpe:
Minimale Höhe wären hier 8 cm.

Wenn Du wirklich nur 5 cm Höhenunterschied Rohdecke bis vorhanden Fliesen hast, dann müsste man für das Pumpengehäuse ca. 3-4 cm vom Rohbeton wegstemmen, aber natürlich nur in Pumpengehäusegröße ! Das geht und schwächt die Decke nicht. Das Abflussrohr (Schlauch von der Pumpe zum Abfluss) ist dünn und braucht kein Gefälle.

hi,

es gibt sehr viele verschiedene Systeme auf dem Markt.
Problem ist, wie es unten schon angesprochen wurde: wo befindet sich das Abwasser?

Mal zurück zum Hochhaus: 5 cm Aufbau incl. Fliese ist auf eine Betonplatte technisch sinnvoll gar nicht möglich.
Außer es ist ein Plattenbau. Da gibt es in der Tat keine Trittschalldämmung.

Sinnvoll ist es in so einem Fall die befliesbare Dusche als kleines Podest auszubilden. eine Höhe von 7-10 cm reicht oft aus. Das ist zum einen deutlich billiger und zum anderen technisch besser umzusetzen.

Bei 5 cm Gesamt wirds einfach nur knapp. Man benötigt auch ein Gefälle und ein Mindestmaß an Schalldämmung. Also 5 - 1 cm - 0,5 cm = 3,5 cm
Da ist man im Bereich eines Epoxiestrich, das ist nicht billig.
Bei Zementestrich müsste man sich die Sache vor Ort ansehen und entscheiden ob Fasern und/oder mehr Bindemittel ausreicht.

Je nach Position und Höhe der Abwasserleitung wäre ein wandnaher Ablauf (und damit ein kleiner Bereich der aufgestemmt werden muss) eventuell noch drin.
auch Duschrinnen gibt es als extrem Flache varianten.
Das geht alles aber nur, wenn der Ablauf schon passend aus der Wand kommt, Für Rohre hast du keine Höhe.

ein Bild wäre hilfreich.

grüße
lipi

Hallo,
die erste Frage muss sein:
Eigentuemer oder Mieter.
Nur der EINE Eigentuemer des GANZEN Hochhauses koennte eigenmaechtig bestimmen, was gebaut wird.
Bei WEG Eigentum kann der Vermieter oder der selbstnutzende Eigentuemer innerhalb seiner Wohnung bestimmen. Tragende Decken und gemeinsame Abwasserrohre und gemeinsaem Wasserrohre sind regelmaessig Gemeinschaftseigentum. In dem Fall waere zuerst ein Beschluss der WEG Eigentuemer erforderlich.
Gruss Helmut