Hallo,
es geht um einen Waldkindergarten, der aus einem Bauwagen und einen direkt daran anschließenden überdachten Bereich besteht. Der Bauwagen ist abgeschlossen, der überdachte Bereich durch ein offen stehendes Gartentürl zugänglich. Am überdachten Bereich ist ein Schild angebracht mit folgendem Text:
„Liebe Besucher,
die Tipis sowie die Bauwagen hier im Wald sind Privateigentum des Waldkindergartens und kein öffentlicher Platz.“
Darf man das so verstehen, dass der Zugang zum überdachten Bereich verboten ist?
Und wie ist es mit diesem kompletten Text:
"Liebe Besucher,
die Tipis sowie die Bauwagen hier im Wald sind Privateigentum des Waldkindergartens und kein öffentlicher Platz.
Hier spielen tagsüber kleine Kinder, deswegen bitten wir euch:
- euren Müll (Alkoholflaschen, Plastikmüll, etc.) wieder mitzunehmen
- im Tipi nicht zu rauchen und keine Zigarettenstummel liegen zu lassen
- unseren Holzvorrat nicht zu benutzen
Verstöße werden polizeilich verfolgt!
Vielen Dank,
Der Waldkindergarten"
Ist das so zu verstehen: Der Aufenthalt hier ist verboten, aber wenn ihr euch schon unbedingt hier aufhalten müsst, dann beachtet bitte die Regeln.
Oder eher so: Der Aufenthalt hier ist nicht verboten, wenn ihr euch an die Regeln haltet.
Aber egal, ob so oder so, hat so ein zweideutiges, sich widersprechendes Schild überhaupt eine rechtliche Relevanz?
Danke
Martin