Betreuerin hebt ihr Gehalt in Bar ab

Meine Frage ist: Meine Cousine hat eine vom Amtsgericht bestellte Betreuerin, die von meiner Cousine selbst bezahlt werden muss. Nun hebt die Betreuerin ihr Gehalt aber immer in Bar von dem Konto meiner Cousine ab. Muss Die Betreuerin dafür nicht eine Überweisung machen ??? Sie muss doch den Amtsgericht auch nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde. Steuerhinterziehung ??? Und meine Cousine sieht nur, dass Geld bar abgehoben wurde, aber nicht wofür. Die Betreuerin gibt auch keinerlei Information an meine Cousine weiter.
Wer weiß darüber Bescheid, wie die rechtliche Lage ist.

Ich kenne mich zugegebenermaßen mit der Betreuung nicht aus, aber wenn das ihr Gehalt ist, wieso soll sie das dem Gericht nachweisen müssen? Machst du das bei deinem Arbeitgeber auch mit deinem Gehalt?

Der Arbeitgeber schreibt „Lohn/Gehalt Monat…“ als Verwendungszweck, damit ist die Sache eindeutig.
Ich würde das bei der Betreuerin auch so erwarten. Sonst wäre dem Diebstahl Tür und Tor geöffnet.

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Warum denn?

Sie muss über bar abgehobenes Geld genauso Rechenschaft ablegen wie über überwiesenes Geld.

Nö.

Lies selbst:

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

Da ist nirgendwo davon die Rede, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch die Verwendung von Bargeld erfüllt ist.

In vielen europäischen Ländern gibt es teils sehr niedrige Grenzen, oberhalb derer die Verwendung von Bargeld nicht mehr erlaubt ist. In Deutschland nicht.

Das hier:

stimmt übrigens nicht. Als „Gehalt“ wird im Deutschen lediglich das Entgelt für nichtselbständige Arbeit bezeichnet.

Ich hielte es übrigens für ratsam, jetzt, wo noch ein Rest Vertrauen da ist, mal das Gespräch mit der Betreuerin zu suchen und dabei die ziemlich üblen Unterstellungen, die Du geäußert hast, ganz außen vor zu lassen, sondern schlicht mit ihr ein wenig über ihre Arbeit mit deiner Cousine zu reden.

Reden hilft, und zwar sinnvollerweise bevor man einmarschiert.

Schöne Grüße

MM

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Ich bin davon ausgegangen, dass das ein fester Betrag im Monat ist. Wenn genau dieser Betrag abgehoben wird, sehe ich nicht so wirklich das Problem.
Aber du hast auch zwei Sachen durcheinander gebracht. Das eine war die Abhebung, die andere war die Behauptung, man müsse dem Gericht nachweisen, wofür das Gehalt verwendet wurde. Das stelle ich mal in Frage. Dass anderes abgehobenes Geld anders gehandhabt wird, mag richtig sein und auch in Ordnung. Aber doch nicht die „Vergütung“ (keine Ahnung, wie das bei Betreuern heißt).

Richtig ist, dass die Betreuerin dem Gericht gegenüber Berichtspflichtig ist. Richtig ist auch, dass sie vom Betreuten bezahlt wird. Wie hoch das ist, dazu müsste es Unterlagen geben. Das legt das Gericht fest. Dass der Betrag in bar abgehoben wird, ist grundsätzlich nicht problematisch.
Was mich an deiner Schilderung eher stört, ist, dass deine Cousine keine Auskunft zu bekommen scheint. Wenn dem so ist, wäre das nicht gut. Das bedeutet zwar noch nicht, dass finanzielle Mittel missbräuchlich verwendet werden. Daher muss man auch mit dem Verdacht vorsichtig sein! Es ist ein böser Verdacht, der für einen Betreuer Kopf und Kragen bedeutet.
Deine Cousine hat aber ein Recht auf Erklärung. Anfang 2023 ist das Betreuungsrecht insgesamt gestärkt worden.


Ratsam wäre, ein ruhiges, vorwurfsfreies Gespräch zu suchen und um Erklärung und Transparenz zu bitten.
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[quote=„Aprilfisch, post:4, topic:9512125“]
stimmt übrigens nicht. Als „Gehalt“ wird im Deutschen lediglich das Entgelt für nichtselbständige Arbeit bezeichnet.
[/quotevergütet

Stimmt, Betreuer werden mit einer Gebühr für Ihre Dientleistung vergütet.
ramses90