Hallo,
nehmen wir an eine Frau ist vorgestern verstorben. Nun sind die Angehörigen dabei alles was getan werden muß zu organisieren. Sie wohnte im „betreuten“ Wohnen eines Seniorenhauses. Dort ist sie vor ca. 5 Jahren eingezogen.
Nehmen wir weiter an, die Angehörigen haben mit der Verwaltung des Seniorenheimes gesprochen und dort die Auskunft bekommen, dass man die Wohnung nicht mit sofortiger Wirkung kündigen kann - obwohl der Mieter verstorben ist, auch nicht zum Monatsende; sondern die Angehörigen haben eine Kündigungsfrist von DREI!!! Monaten. Die Angehörigen haben mehrfach gefragt und auch darauf hingewiesen, dass doch das Vermietungsverhältnis mit dem Tode des Mieters wohl erloschen ist. Die Miete sei für den lfd. Monat März ja noch bezahlt, ansonsten: Wenn die Angehörigen das Erbe antreten müssen die auch die Miete für diese 3monatige Kündigungsfrist bezahlen. Es sei denn, vorher würde ein neuer Mieter gefunden - das hoffen die Angehörigen natürlich jetzt.
IST DAS RECHTENS???
Vielen Dank für ALLE Meinungen, Ideen und Ratschläge denn die Angehörigen sind ziemlich ratlos (werden auf Verlangen aber natürlich diese 3 Monatsmieten zahlen, im Sinne der Verstorbenen).
DANKE
Grüße
Marie