Betreuung, Bestellung

Hallo,

eine Bekannte von mir ist körperlich behindert (Gehbehinderung) und hatte bis vor etwa 5 Jahren einen vom Gericht bestellten Betreuer, der sich um finanzielle und andere Sachen gekümmert hat. Dann hat sie geheiratet und die Bestellung des Betreuers wurde aufgehoben, weil ihr Mann sich dann darum gekümmert hat. Er ist leider letztes Jahr verstorben. Von ihm hat sie ein Haus geerbt, soweit ich weiß schuldenfrei, allerdings hält sich der Wert wohl in Grenzen, da Lage und Bausubstanz (recht altes Haus) nicht sehr gut sein sollen. Und es steht schon längere Zeit leer. Der Sohn vom verstorbenen Mann kann noch Pflichtteil beanspruchen. Im Moment bekommt sie Grundsicherung und wohnt in der noch vom verstorbenen Mann angemieteten Wohnung. Gesundheitlich hat sich der Zustand gegenüber früher deutlich verschlechtert. Sie ist jetzt bettlägrig, 2x pro Tag kommen Therapeuten. Ansonsten gibt es noch einen Sohn von ihr und einige Geschwister, die ihr Essen/Trinken bringen. Ins Heim will sie absolut nicht, habe hier schon mal mit ihr gesprochen. Soweit zu den persönlichen Verhältnissen.

Mir geht es konkret um den Verkauf des Hauses, den sie jetzt in die Wege leiten möchte. Das Haus kostet ihr derzeit nur (Grundsteuer, Gebäudeversicherungen) und bringt keine Einnahmen. Ihr Sohn und die Geschwister können oder wollen sich nicht mit dem Verkauf befassen. OK, sind wohl auch nicht dazu verpflichtet. Und sie selbst kann wie geschildert das natürlich nicht allein machen.

Sehe ich es richtig, dass sie bei Gericht einen Antrag auf Betreuung stellen könnte, damit dieser den Verkauf des Hauses in die Wege leitet? Einen Betreuer wie früher will sie aber auf keinen Fall haben, kommt anscheinend soweit klar. Es soll nur jemand da sein um das mit dem Haus abzuwickeln, also Annonce in Zeitung bzw. Internet, Interessenten zeigen, Verkauf bei einem Notar in die Wege leiten.

Finanziell wird ihr der Verkaufserlös soweit ich weiß zwar wenig nützen, weil dann die Grundsicherung eingestellt wird, bis sie dieses Geld verbraucht hat. Aber nichts zu tun ist auch keine Lösung.

Robert

ich glaube nein.

Denn sie kann das doch nur aus körperlichen Gründen nicht direkt selbst machen. Aber sie kann es doch delegieren und beauftragen.
Das könntest ja auch Du als Bekannter und offenbar Vertrauter sein.
Das könnte ein Anwalt oder schlicht ein Hausmakler sein.

MfG
duck313

Hallo duck313,

danke für deine Antwort. Ja, kann deine Argumentation gut verstehen. Hab mir auch schon überlegt das für Sie zu übernehmen. Problem dabei ist leider wieder mal das liebe Geld. Meine Bekannte erhält Grundsicherung. Soweit ich weiß gibt es keinen Energieausweis, der bei Verkäufen notwendig ist, kostet wieder.

Ja gut.
Aber was dachte sich denn die Bekannte, wie das laufen sollte ?
Ein bestellter Betreuer würde doch weder den Energieausweis bestellen noch den Hausverkauf organisieren und vorfinanzieren. Im Nachlassfall ohne Erben ja, aber sonst nicht.
Und ich glaube nicht, ein Hausverkauf (womöglich ginge es rein um das Grundstück, weil Haus abbruchreif ?) scheitert am fehlenden Energieausweis.

Mal am Rande. Wie bezahlt man denn von Grundsicherung die laufenden Kosten für das Haus und Grundstück ? Ist doch eigentlich nicht möglich.

Wie dem auch sei berufliche Helfer (Anwalt, gerichtlich bestellter Betreuer, etwa nur in finanziellen Dingen) kosten Geld, was vom zu betreuenden Vermögen ( hier ja fraglich, ob das Haus noch einen hohen Wert hat) abgeht. Aber ob die alle in Vorkasse treten bis dann einmal der Verkauf abgeschlossen wäre ?
Auch wäre wichtig Einblick ins Grundbuch zu nehmen um mögliche Belastung auf dem Grundstück zu kennen.

MfG
duck313

Hallo duck313,

ja, bin hier grundsätzlich auf deiner Seite. Im Detail weiß ich allerdings auch nicht, wie es finanziell aussieht, gut wohl nicht. Zuletzt sagten sie mir, dass es wegen Bezahlung der Miete in der jetzigen Wohnung Probleme gegeben hat. Und das Haus soll wohl angeblich nur so 25.000 € – 30.000 € Wert sein. Habe nur mal Fotos gesehen, war nicht im Haus. Auf den Fotos sieht es zwar nicht sehr schlecht aus, aber was nützt das alles bei alter Bausubstanz und man weiß nicht, wie es mit Mängeln aussieht.

Ich werde mal mit einem Makler reden und auch wegen Energieausweis mit ihr mal reden. Keine Ahnung, ob es Reserven gibt.

Auf alle Fälle vielen Dank für deine Bemühungen.

Robert

Wie gesagt, vergiss den Energieausweis. Es wäre lebensfremd jetzt noch einen zu bestellen (hier sogar den aufwändigeren,aber aussagekräftigeren) wenn das Haus kaum wert hat und womöglich zum Abbruch gekauft wird um das Grundstück neu zu nutzen.
Bei dem vermuteten geringen Wert wird ihn niemand verlangen oder vom Kauf Abstand nehmen, wenn er nicht vorläge. Das soll der Käufer im Kaufangebot berücksichtigen.

Offenbar ist ja auch das Grundsicherungsamt bisher nicht auf die Idee gekommen den fiktiven Hauswert irgendwie zu bewerten und die Grundsicherung deswegen zu kürzen oder zur Verwertung des Hauses aufzufordern. Oder es weiß nichts davon ?

Versucht es erst mal mit einem Makler.

Hallo duck313,

da bin ich zuwenig informiert. Nachdem sie jedoch nach dem Tod ihres Mannes wieder Grundsicherung erhielt glaub ich schon, dass die Bescheid wissen. Werden wohl auch geprüft haben, was sie erbt. Und auch möglich, dass das Amt den verauslagten Teil der Grundsicherung nach Verkauf zurück haben will.

Ich werde es mal wie du gesagt hast über Makler versuchen.

Danke nochmal für deine Bemühungen.

Robert