Hallo,
eine Bekannte von mir ist körperlich behindert (Gehbehinderung) und hatte bis vor etwa 5 Jahren einen vom Gericht bestellten Betreuer, der sich um finanzielle und andere Sachen gekümmert hat. Dann hat sie geheiratet und die Bestellung des Betreuers wurde aufgehoben, weil ihr Mann sich dann darum gekümmert hat. Er ist leider letztes Jahr verstorben. Von ihm hat sie ein Haus geerbt, soweit ich weiß schuldenfrei, allerdings hält sich der Wert wohl in Grenzen, da Lage und Bausubstanz (recht altes Haus) nicht sehr gut sein sollen. Und es steht schon längere Zeit leer. Der Sohn vom verstorbenen Mann kann noch Pflichtteil beanspruchen. Im Moment bekommt sie Grundsicherung und wohnt in der noch vom verstorbenen Mann angemieteten Wohnung. Gesundheitlich hat sich der Zustand gegenüber früher deutlich verschlechtert. Sie ist jetzt bettlägrig, 2x pro Tag kommen Therapeuten. Ansonsten gibt es noch einen Sohn von ihr und einige Geschwister, die ihr Essen/Trinken bringen. Ins Heim will sie absolut nicht, habe hier schon mal mit ihr gesprochen. Soweit zu den persönlichen Verhältnissen.
Mir geht es konkret um den Verkauf des Hauses, den sie jetzt in die Wege leiten möchte. Das Haus kostet ihr derzeit nur (Grundsteuer, Gebäudeversicherungen) und bringt keine Einnahmen. Ihr Sohn und die Geschwister können oder wollen sich nicht mit dem Verkauf befassen. OK, sind wohl auch nicht dazu verpflichtet. Und sie selbst kann wie geschildert das natürlich nicht allein machen.
Sehe ich es richtig, dass sie bei Gericht einen Antrag auf Betreuung stellen könnte, damit dieser den Verkauf des Hauses in die Wege leitet? Einen Betreuer wie früher will sie aber auf keinen Fall haben, kommt anscheinend soweit klar. Es soll nur jemand da sein um das mit dem Haus abzuwickeln, also Annonce in Zeitung bzw. Internet, Interessenten zeigen, Verkauf bei einem Notar in die Wege leiten.
Finanziell wird ihr der Verkaufserlös soweit ich weiß zwar wenig nützen, weil dann die Grundsicherung eingestellt wird, bis sie dieses Geld verbraucht hat. Aber nichts zu tun ist auch keine Lösung.
Robert