Betreuung im Alter

Hallo
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Meine Mutter (85) leidet an Demenz. Ihr wurde Anfang diese Jahres per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin zugewiesen. Begründung: ich wohne in Nürnberg, meine Schwester in Krefeld und unsere Mutter in Trier. Hier wäre, lt. AG Trier, die Entfernung zu gross um sich um die Mutter zu kümmern.
Der 1. Anruf von der Betreuerin bei mir drehte sich ums Vorstellen und um die Frage, wo denn der Schlüssel zum Bankschliessfach sei! Sie habe jetzt die Kontovollmacht und hätte mich auf der Bank schon austragen lassen! Da hat’s bei mir schon gefunkt! Letztendlich ist meine Mutter ja weder entmündigt noch verblödet!
Am Anfang war es so, dass tägl. vom MHD jemand kam und ihr die Beine verbunden hat (wegen Thrombosegefahr). Punkt 12Uhr stieg meine Mutter in den Stadtbus und fuhr in die Stadt, lief den ganzen Nachmittag hin und her und am Abend gegen 19Uhr wieder zurück in die Wohnung. Sie lebt allein, da mein Vater vor 10 Jahren verstarb.
Aufgrund dessen, dass sie soviel wie nichts mehr gegessen bzw. getrunken hat, infolgedessen auch stark abmagerte, hat ihre Hausärztin einen Antrag auf Betreuung gestellt. Ein weiterer Grund war auch, dass sich meine Mutter paarmal verlaufen hat und von Nachbarn zu ihrer Wohnung zurückbegleitet wurde.Lt. ihrer Hausärztin wurde dann auch eine zunehmende Demenz festgestellt. Ihre Wohnung hat sie total vernachlässigt, gewaschen hat sie sich auch nicht mehr richtig, Wäsche im Handwaschbecken gewaschen usw usw.
Jetzt kam sie auf „Befehl“ ihrer Betreuerin ins Krankenhaus (Begründung medikamentöse Einstellung, „mal wieder aufpäppeln“ (O-Ton Betreuerin)
Letzte Woche rief mich die Betreuerin an und sagte mir dass ab Freitag ein Platz im Pflegeheim (mit Dementenstation) frei sei und sie am Dienstag vom Krankenhaus ins Pflegeheim gebracht wird.
Die Wohnung würde sie dann auch kündigen, wüsste aber nicht wie lange die Kündigungsfrist sei und bla bla.
Auf meine Frage, wie es denn dann mit der Wohnungsauflösung wäre entgegnete sie mir: Ja, dass nehme ich alles in die Hand. Ich habe da eine Firma die Wohnungsauflösungen macht. Die räumen alles aus, nehmen die Sachen, die sie noch gebrauchen können und verkaufen das auf dem Trödelmarkt. Insofern ist die Wohnungsauflösung dann kostenlos, weil die ja alles mitnehmen.
Und wenn ich und meine Schwester dann am Montag kämen, würde sie den Wohnungsschlüssel im Krankenhaus hinterlegen, damit wir in die Wohnung können, dort Bekleidung usw. raussuchen und die ins Pflegeheim bringen würden.
Alles andere MUSS so bleiben wie es ist. Wir dürften nichts wegnehmen, nur gucken ob wir noch irgendwelche Versicherungsverträge, Sparbücher und dgl. vorhanden wären und ihr selbiges übergeben.
Jetzt stellt sich mir doch die berechtigte Frage: Wo bin ich eigenlich hier gelandet? Wem gehört eigentlich die Wohnung meiner Mutter? Da stehen u.a. Möbel drin, die man auf dem Antiquitätenmarkt verkaufen kann.Bilder, Holzfiguren, usw usw.
Es kann doch nicht rechtens sein, dass uns verboten wird, aus der ureigenen Wohnung etwas rauszunehmen.
Und dass die Entsorgung damit geklärt wäre, dass ist mir schon klar.
Ich habe ihr darauf nur gesagt, dass ich, wenn das so ist, auch so eine Firma eröffnen werde und einmal im Monat eine Wohnungsauflösung mache. Dann bin ich saniert und brauche sonst nix mehr tun.
Hier geht’s doch wirklich in erster Linie nur darum: Wo ist Geld, wo ist was zu holen! Alles andere ist eigentlich Nebensache. Es kann doch nicht sein, das mir verboten wird die Wohnung meiner eigenen Mutter aufzulösen. Wo steht das geschrieben?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruss Hanne

rechtsanwalt owt

Wohnungsauflösung
Hallo Hanne.

Es wird im allgemeinen so gehandhabt,
daß die Leute, die die Wohnung auflösen möchten,
zuerst schauen kommen, ob es sich ‚für sie lohnt‘.
Wenn ja: dann machen sie zur Voraussetzung, daß nichts mehr entfernt wird.

Einerseits verständlich, sonst würde der Bewohner den Perser
erst mal liegen lassen und danach selber vertickern.
Andererseits schon eine Zumutung, dann ‚Nein‘ zu sagen,
wenn in der Wohnung ‚nichts Verwertbares‘ ist.
Aber so ist das nun mal. Die ‚Jungs‘ möchten natürlich verdienen,
die lösen die Wohnung nicht aus Nächstenliebe auf.

Du hast allerdings die Wahl: Alles oder Nichts.

Du wirst Dich wohl selber darum kümmern müssen/mögen.
Versuch mal, mit wohlgesonnen Bekannten/Studenten das selber
zu regeln. Es wird Dir auch danach moralisch besser gehen.
Und von Krefeld bis Trier ist es ja keine Weltreise.
Und war nicht ein Besuch schon mal wieder fällig,
solange Deine Mutter Dich (noch) erkennt?

Mit dem Bankkonto wäre ich allerdings sehr zurückhaltend.
Gib fein und schnell acht, und zwar bevor andere auf die Idee kommen ,
daß Deine Mutter nicht die Vollmacht weitergibt, indem man ihr vorgaukelt,
daß das alles rechtens und so am einfachsten sei.
Deshalb auch einen Rechts’verdreher’ an Ort und Stelle (Trier).

Aloha - digi

Hallo,

als ehrenamtlicher Betreuer möchte ich einiges erläutern:

Hallo
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Meine Mutter (85) leidet an Demenz. Ihr wurde Anfang diese
Jahres per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin zugewiesen.
Begründung: ich wohne in Nürnberg, meine Schwester in Krefeld
und unsere Mutter in Trier. Hier wäre, lt. AG Trier, die
Entfernung zu gross um sich um die Mutter zu kümmern.
Der 1. Anruf von der Betreuerin bei mir drehte sich ums
Vorstellen und um die Frage, wo denn der Schlüssel zum
Bankschliessfach sei! Sie habe jetzt die Kontovollmacht und
hätte mich auf der Bank schon austragen lassen! Da hat’s bei
mir schon gefunkt! Letztendlich ist meine Mutter ja weder
entmündigt noch verblödet!

Davon hat auch keiner etwas gesagt. Das Verhalten der Betreuerin ist in so weit völlig normal, sie muss ein Vermögensverzeichnis erstellen (für das Amtsgericht) und daher auch nachsehen, was im Bankschließfach ist.

Wenn das Gericht die Betreuerin auch für die Vermögenssorge zuständig erklärt hat, dann MUSS und darf sie so handeln.

Sie kann auch einfach aufschreiben, dass Sie das nicht möchten oder den Schlüssel nicht rausgeben. Dann wird das Schließfach gewaltsam geöffnet, das darf ein Betreuer veranlassen, und die Kosten trägt dann die Betreute. Kann doch nicht in Ihren Sinne sein ? Das werden einige hundert Euro.

Am Anfang war es so, dass tägl. vom MHD jemand kam und ihr die
Beine verbunden hat (wegen Thrombosegefahr). Punkt 12Uhr stieg
meine Mutter in den Stadtbus und fuhr in die Stadt, lief den
ganzen Nachmittag hin und her und am Abend gegen 19Uhr wieder
zurück in die Wohnung. Sie lebt allein, da mein Vater vor 10
Jahren verstarb.
Aufgrund dessen, dass sie soviel wie nichts mehr gegessen bzw.
getrunken hat, infolgedessen auch stark abmagerte, hat ihre
Hausärztin einen Antrag auf Betreuung gestellt. Ein weiterer
Grund war auch, dass sich meine Mutter paarmal verlaufen hat
und von Nachbarn zu ihrer Wohnung zurückbegleitet wurde.Lt.
ihrer Hausärztin wurde dann auch eine zunehmende Demenz
festgestellt. Ihre Wohnung hat sie total vernachlässigt,
gewaschen hat sie sich auch nicht mehr richtig, Wäsche im
Handwaschbecken gewaschen usw usw.

Eine traurige Sache, leider heute nicht selten. Ist von den Kindern keines auf die Idee gekommen, etwas zu unternehmen ?

Jetzt kam sie auf „Befehl“ ihrer Betreuerin ins Krankenhaus
(Begründung medikamentöse Einstellung, „mal wieder aufpäppeln“
(O-Ton Betreuerin)

Vernünftig.

Letzte Woche rief mich die Betreuerin an und sagte mir dass ab
Freitag ein Platz im Pflegeheim (mit Dementenstation) frei sei
und sie am Dienstag vom Krankenhaus ins Pflegeheim gebracht
wird.

Das kann sie machen, wenn die Mutter sich schriftlich damit einverstanden erklärt hat, oder mit Gerichtsbeschluss gegen den Willen der Muttern, was da gelaufen ist kann nur die Betreuerin sagen.

Die Wohnung würde sie dann auch kündigen, wüsste aber nicht
wie lange die Kündigungsfrist sei und bla bla.

Die Wohnung darf sie nur mit schriftlicher Genehmigung (Beschluß) des Amtsgerichtes kündigen.

Auf meine Frage, wie es denn dann mit der Wohnungsauflösung
wäre entgegnete sie mir: Ja, dass nehme ich alles in die Hand.
Ich habe da eine Firma die Wohnungsauflösungen macht. Die
räumen alles aus, nehmen die Sachen, die sie noch gebrauchen
können und verkaufen das auf dem Trödelmarkt. Insofern ist die
Wohnungsauflösung dann kostenlos, weil die ja alles mitnehmen.
Und wenn ich und meine Schwester dann am Montag kämen, würde
sie den Wohnungsschlüssel im Krankenhaus hinterlegen, damit
wir in die Wohnung können, dort Bekleidung usw. raussuchen und
die ins Pflegeheim bringen würden.

Wunderbar. Überhaupt nicht zu beanstanden. Wissen Sie, was eine Auflösung so kosten kann ? Reichlich, reichlich Euros.

Alles andere MUSS so bleiben wie es ist. Wir dürften nichts
wegnehmen, nur gucken ob wir noch irgendwelche
Versicherungsverträge, Sparbücher und dgl. vorhanden wären und
ihr selbiges übergeben.

Stimmt. Wird auch für die Vermögensaufstellung benötigt. Warum erbost Sie das ?

Jetzt stellt sich mir doch die berechtigte Frage: Wo bin ich
eigenlich hier gelandet? Wem gehört eigentlich die Wohnung
meiner Mutter? Da stehen u.a. Möbel drin, die man auf dem
Antiquitätenmarkt verkaufen kann.Bilder, Holzfiguren, usw usw.
Es kann doch nicht rechtens sein, dass uns verboten wird, aus
der ureigenen Wohnung etwas rauszunehmen.

Natürlich. Soll sich jeder freundlich bedienen, und der Rest kann dann auf dem Flohmarkt verhökert werden ? Die Sachen gehören IHRER MUTTER. Nicht Ihnen. Und in ein Altenheim kann sie das alles ja nicht mitnehmen.

Und dass die Entsorgung damit geklärt wäre, dass ist mir schon
klar.
Ich habe ihr darauf nur gesagt, dass ich, wenn das so ist,
auch so eine Firma eröffnen werde und einmal im Monat eine
Wohnungsauflösung mache. Dann bin ich saniert und brauche
sonst nix mehr tun.

Polemik. Da sind Sie schneller pleite, als Sie „a“ sagen können.

Hier geht’s doch wirklich in erster Linie nur darum: Wo ist
Geld, wo ist was zu holen! Alles andere ist eigentlich
Nebensache. Es kann doch nicht sein, das mir verboten wird die
Wohnung meiner eigenen Mutter aufzulösen. Wo steht das
geschrieben?

Hier: http://www.betreuerlexikon.de/index.htm

Sollte eine Angehörige so etwas von mir als Betreuer behaupten, dann gäbe es eine saftige Klage, und Sie dürften reichlich Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Das ist eine ganz miese Unterstellung. Sie können froh sein, wenn die Betreuerin Sie nicht identifiziert und vor Gericht zerrt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruss Hanne

Jetzt auch noch ?

Nochmal zusammengefasst: wenn rechtlich alles so gelaufen ist, wie ich es geschrieben habe, dann ist das Verhalten der Betreuerin in keiner Weise zu beanstanden.

Gruß

Andreas

Hallo,

beschränken wir uns doch mal auf die Tatsachen: Ein alter Mensch ist aufgrund von Demenz hilflos und wird von den Angehörigen vollkommen im Stich gelassen. Diese rühren sich erst, als bereits eine Betreuung eingerichtet worden ist. Die Betreuerin orientiert sich offenbar sauber am Gesetz und leitet die notwendigen Schritte ein. Jetzt bangt die Verwandschaft um das schöne Erbe und plötzlich ist Holland in Not.

So, genug über eine Sachverhaltsdarstellung ausgek… die mir als Angehöriger einer im Haushalt gepflegten Demenzkranken und Anwalt einer Betreuerin gehörig auf die gute Laune geschlagen ist. Wenn ich höre, dass ein desorientierter Mensch alleine wohnen musste wird mir ganz anders.

Rein rechtlich nur folgende Antwort: Wir leben in einem Rechtsstaat und es gibt selbstverständlich auch in diesem Fall einen Rechtsweg. D.h. sollten Bedenken gegen das Tätigwerden der Betreuerin bestehen, kann man sich mit Beschwerden an das zuständige Amtsgericht - Vormundschaftsgericht wenden. Dadurch kann sowohl die Einrichtung der Betreuung an sich bzw. deren Umfang (wäre ja mal interessant gewesen, was hier überhaupt für Aufgabenkreise übertragen wurden), als auch die Wahl der Betreuerin angegriffen werden, wie auch die einzelnen Maßnahmen. Wichtig dabei natürlich, dass Angehörige keine Chance dabei haben, soweit der Betroffene mit den Maßnahmen einverstanden ist.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Leider ist der Zug jetzt schon abgefahren - alle Angelegenheiten die die Betreuung deiner Mutter betreffen hätte die Familie regeln sollen als die Demenzerkrankung ihren Anfang nahm.
Wenn deine Mutter wirklich schon unterernährt war wird man der Familie auch sicher nicht mehr die Betreuung zusprechen.

Trotzdem rate ich dir ein paar Tage Urlaub zu nehmen und dich persönlich mit der Betreuerin Deiner Mutter zu treffen und die Angelegenheit durchzusprechen.
Wenn Deine Mutter ins Altersheim umzieht wird sie ja einige persönliche Gegenstände und evtl. Möbel mitnehmen. An Dingen wie Fotoalben und so weiter sind Wohnungsauflöser eh nicht interessiert.
Dann wäre es wichtig die Kleidung zu ordnen und eventuell für die den zukünftigen Heimaufenthalt zu ergänzen. Besprich mit deiner Mutter was sie mitnehmen möchte.
Nimm auf jeden Fall auch Kontakt mit der Pflegeeinrichtung auf. Dort wird man dir sagen was deine Mutter an Kleidung, Schuhen und persönlichen Pflegegegenständen benötigt. Du willst dich um solche - doch sehr persönliche Dinge - sicher selber kümmern.

Es hat keinen Sinn wenn du und deine Familie jetzt gegen die Betreuerin Front machen. Eure Mutter war schlecht versorgt und benötigt kompetente Betreuung…sowohl was ihr körperliches Wohl als auch die Verwaltung ihrer Finanzen angeht.
Das deine Mutter eine Betreuung hat bedeutet nicht dass sich die Familie nicht um sie kümmern darf.

viele Grüße
Susanne

PS: Das solltest du mal lesen: Validation von Naomi Feil
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/349701687X/qid…

Hallo Hanne,

ich habe eben Deinen Artikel gelesen. Ich verstehe die Problematik auf der einen Seite sehr gut und auf der anderen wiederrum gar nicht.
Meine Oma ist selbst von Altersdemenz betroffen, allerdings ist sie noch nicht abgehauen, hat sich verlaufen, ist nicht unterernährt und hat die Wohnung auch nicht verwahrlosen lassen,(da meine Mutter mit ihr in einem Haus lebt und ich mir auch regelmäßig die „Mühe“ machen dort hinzufahren) wie es bei Dir der Fall war.

Ich bin selbst Betreuerin und dies hat weiß Gott nichts mit Entmündigung zu tun. Das ist einfach eine Vorsichtsmaßnahme, damit so etwas wie abhauen, Abmagerung und Verwahrlosung nicht passiert. Es geht dabei einfach darum, dass jemand nicht mehr in der Lage ist die Folgen seines Handelns zu erkennen bzw. einzuschätzen.

Ich finde es unmöglich, dass es immer noch Menschen gibt die nicht bemerken wenn die eigene Mutter nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu helfen.

Die Betreuerin hat folgende Aufgaben :
Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Rechts-/Antrags- und Beördenangelegenheiten!!!

Wie Du aus den Aufgaben selbst erkennen kannst IST es ihr Recht nach dem Schüssel des Schließfaches zu fragen und Du bist raus, selbst mit Kontovollmacht.
Meine Mutter hatte auch eine Kontovollmacht für meine Oma und sie wäre auch raus gewesen was wir aber nicht wollten. Meine Mutter ist meine offizielle Stellvertreterin, falls ich mal nicht kann. Man kann beim Amtsgericht Einschränkungen machen lassen, was bei Dir leider zu spät ist.
Die Betreuerin MUSS aber im Sinne des zu Betreuenden handeln und darf nichts spekulatives mit dem Geld machen.

Sie muss eine Vermögensaufstellung abgeben und bei aussergewöhnlich hohen Belastungen Rechenschat ablegen was mit dem Geld gekauft bzw. gemacht wurde.

Ich denke Du hättest dich eher um Deine Mutter kümmern sollen und müssen, dann wäre Dir das ganze jetzt erspart geblieben…

Ich wünsche Dir trotz allem viel Glück.

Gruß Ireen