Hallo zusammen, es geht hier um meine Mutter, sie ist 74 Jahre alt und ist, bedingt durch einen Krankenhausaufenthalt in einem Pflegeheim. Sie ist von Pflegestufe 1 auf 3 hoch, wird aber wieder auf die Beine kommen so das sie wohl Stufe 2 sein wird. Meine Schwester und ich haben durch eine Verfügung mitsprachrecht bei Ärztlichen Angelegenheiten u.s.w. mein Stiefvater hat die Betreuung. Ich würde gerne meine Mutter zu mir holen und sie in meinem Haus pflegen, meine Mutter möchte das auch. Mein Stiefvater sagt aber sie soll im Pflegeheim bleiben, habe ich Chance das sie doch zu mir kommen darf?
vielen Dank
Zunächst ist dies gewiss auch eine juristische Frage. Wenn aber der Gesundheitszustand der Mutter im Vordergrund steht und dies dürfte hier eindeutig so sein, dann sollte es möglich sein die Gute zu Euch zu nehmen. Ich würde den Hausarzt der Mutter mit einschalten, damit er evtl. begutachtet, evtl. das Amtsgericht in eurer Stadt befragen, was ja auch Betreuer bestellen kann wenn sich kein anderer findet und dort nachfragen. Ansonsten noch zu mir: Ich bin vorwiegend mit der praktischen Begleitung/ Betreuung dementiell Erkrankter beschäftigt die zu Hause mit Angehörigen leben. In meiner Praxis sind solche Fragen in aller Regel bereits geklärt.
Begründet kann meines Wissens eine Betreuung auch durchaus entzogen werden, wenn sie gegen die massgeblichen Interessen des zu Betreuenden verstoßen.
Alles Gute für Sie.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß und schönen Abend noch
hat der Stiefvater die rechtliche Betreuung ?
Welcher Aufgabenkreis ?
im Zweifelsfall würde ich mich direkt ans Gericht wenden. Soweit die Mutter noch frei entscheiden kann und nur an der tatsächlichen Ausübung ihrer Entscheidung gehindert ist und die Pflege in Ihrer Wohnung sichergestellt ist, dürfte ein Umzug zu Ihnen wohl möglich sein.
Hallo!
Wenn Ihre Mutter (für das Gericht belastbar) ihren Wunsch äußern kann, und nichts weiter dagegen spricht, dass sie zu Ihnen kommt (sind Sie tatsächlich in der Lage sie ausreichend zu pflegen?), muss der Betreuer, diesem Wunsch (der Betreuten) auch entsprechen. Tut er das nicht, können Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und diesen Umstand mitteilen.
Der Richter kann aber nicht entscheiden, sondern höchstens den Betreuer entsprechend auf seine „Pflichten“ hinweisen und so versuchen Einfluss auszuüben. Sprechen Sie mit Ihrem Stiefvater und fragen ihn nach seinen Beweggründen und weisen ihn daraufhin, dass er in erster Linie (das Wohl und) die Wünsche der Betreuten zu verfolgen und umzusetzen hat (sofern möglich), auch wenn das seiner Meinung nach nicht die liebste Lösung ist.
Hallo Dobby1965, das wird ein schwieriges Unterfangen werden, da Dein Stiefvater die Betreuung hat. Ich würde mich an das Vormundschaftsgericht wenden welches die Betreuung Ausgestellt hat. Da seit ihr mit Sicherheit auf der Sicheren Seite. Zumal es auch schwierig werden kann wenn sie bei Dir ist, zwecks der Betreuung. Am Vormundschaftsgericht können die euch korekte Auskunft geben ohne das ihr da schwierigkeiten bekommt. Wünsche euch viel Glück.
Hallo,
ist dein Stiefvater gesetzlicher Betreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn ja, trifft er die Entscheidung. D.h., du müsstest dich mit ihm einigen.
Beim Vormundschaftsgericht kannst du dich bei einem Rechtspfleger beraten lassen. Das wäre der erste Schritt, den ich machen würde.
Viele Grüsse
Hallo, Dobby,
ich nehme mal an, dass Ihr Stiefvater als gerichtlicher Betreuer eingesetzt ist. Dann geht es um die Aufgabenkreise. Lassen Sie sich seinen Betreuerausweis zeigen oder fragen Sie beim Betreuungsgericht nach: ist der Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ enthalten, bestimmt Ihr Stiefvater, wo Ihre Mutter leben soll. Sie können dann nur zusammen mit dem Rechtspfleger versuchen ins Gespräch zu kommen und eine Lösung zu finden.
Ist der Aufgabenkreis nicht enthalten, entscheidet Ihre Mutter selbst, wo sie leben möchte. Das sollte, Aufgabenkreis hin oder her, sowieso HÖCHSTE Priorität haben. Ihre Mutter ist nicht entmündigt!
Ist Ihr Stiefvater jedoch per Vorsorgevollmacht eingesetzt, so müssen Sie sich diese zeigen lassen, inwieweit er den Aufenthaltsort bestimmen darf.
Aber - wie gesagt - der Wille Ihrer Mutter geht vor und ist unbedingt zu berücksichtigen.
Freundlicher Gruß
Pandora H.
Hallo Pandora, mein Stiefvater ist kein Betreuer vom Gericht aus, sondern hat vor längerer Zeit durch einen Notar meine Mutter unterschreiben lassen. Ich werde das Schreiben mal einsehen wenn ich wieder zu hause bin und schauen ob es auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet. Meine Mutter ist geistig soweit klar, nur sie redet viel ,Quatsch``. Vermischt jetzt mit früher. Wenn man sie fragt ob sie zu mir oder zu meinen Vater möchte sagt sie klar…zu mir. Ich brauche nur etwas in der Hand damit mein Stiefvater sie nicht zwingen kann im Heim zu bleiben.
Danke für deine Antwort