Betreuung/ Patientenverfügung

Hallo. Hab folgende Frage. Wenn ein Betreuer die Befugnis für Gesundheitsfürsorge, Mietrecht und Behördenrecht hat und der Betroffene jedoch eine Patientenverfugung erstellt sowie sowie eine Vorsorgevollmacht und 3in Familienmitglied einsetzt, welches Recht überwiegt dann wenn der Betroffene z.b. ins Koma fällt.?

Danke

Die Patientenverfügung hat damit nichts zu tun. wenn wir von einer echten und reinen Patientenverfügung sprechen. Die steht nicht in Konkurrenz mit Betreuung oder Vorsorgevollmacht sondern gilt sowohl gegenüber einem Betreuer als auch einem Bevollmächtigten als Richtschnur für konkrete medizinische Fragestellungen.

Grundsätzlich sperrt das Vorhandensein einer gültigen Vollmacht die Durchführung eines Betreuungsverfahrens und die Einsetzung eines Betreuers, es sei denn es bestehen Zweifel an der Ausübung der Vollmacht und die Notwendigkeit einer Ersetzung des Bevollmächtigten durch einen Betreuer.

Umgekehrt funktioniert das Spiel allerdings nicht. D.h. wenn ein Betreuer eingesetzt ist, wird man den nicht mehr dadurch los, dass man eine Vorsorgevollmacht aufsetzt. Vielmehr müsste das Gericht die Betreuung aufheben. Das wird es aber nur machen, wenn die Voraussetzung für die Betreuung in der Person des Betreuten weggefallen sind. Ansonsten kann man ggf. den Betreuer ablösen, wenn sich ein neuer potentieller Betreuer findet und das Gericht und der bisherige Betreuer dabei mitspielen.

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Hallo, vielen Dank für die Auskunft.