Hallo!
Sollte das Betreuungsgeld demnächst tatsächlich durchgesetzt werden, wer soll es denn laut Gesetzentwurf eigentlich genau bekommen? Es ist immer die Rede von „staatlichen Krippen“ und „Zahnärzten mit Kinderfrauen“. Wir haben unser Kind beispielsweise bei einer Tagesmutter, die vom Jugendamt bezuschusst wird. Würden wir dann auch vom Betreuungsgeld profitieren, da wir keine staatliche Einrichtung nutzen?
Eine zweite Frage habe ich noch: Ab August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch für unter Dreijährige auf Betreuung. Weiß jemand, ob im Gesetz auch was zu den zumutbaren Kosten für diesen Platz steht? Oder darf eine Kommune, die mir einen Kita-Platz anbieten muss, sagen: „Da habt ihr einen, aber wir wollen 600 Euro pro Monat dafür haben.“?
Würde mich über sachdienliche Hinweise sehr freuen
sonne
P.S.: Ich will kein Betreuungsgeld! Wenn es uns zukünftig zustehen würde, würde ich mich schämen!