Betriebl. Altersvorsorge und Steuer

Einen guten Tag,

Herr X hat eine betriebliche Altersvorsorge, die in absehbarer Zeit fällig wird. Das Kapital beträgt aktuell etwa 45.000 Euro.
Herr X hat die Wahl eine monatliche (lächerlich geringe) Rente zu bekommen, oder sich das Kapital auszahlen zu lassen.
Herr X weiß, daß er in jedem Fall noch einmal Krankenversicherungsbeiträge dafür zahlen muß.
Wie ist es aber auf der Steuerseite?
Wird der Gesamtbetrag im Jahr der Auszahlung dem Einkommen zugerechnet und entsprechend versteuert oder gibt es andere Möglichkeiten, da der Steuersatz als Rentner ja voraussichtlich deutlich niedriger sein dürfte (so hofft Herr X jedenfalls)?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Es kommt darauf an, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge du gewählt hast. Die Auszahlung ist nicht in jedem Fall steuerpflichtig. Sollte es sich um eine sg. Altzusage handeln, muss man genau schauen, was bei den Auszahlungsbedingungen steht.
Näheres hier: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/direktversicherung-steuerliche-beguenstigungen-6-versicherungsleistung_idesk_PI11525_HI7278232.html

Soon

Wieso „noch einmal“? Wann wurden von Herrn X bereits hierfür KV-Beträge gezahlt?

@LittleArrow

Herr X war in den letzten 21 Jahren freiwillig gesetzlich krankenversichert, da sein Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze überstieg.
Das heißt er hat den höchstmöglichen Krankenversicherungsbeitrag bezahlt.
Dieser Beitrag wäre auch nicht gestiegen, wenn ihm die Beträge für die Altersvorsorge über die Jahre direkt zugeflossen wären.
Jetzt aber wird die Krankenkasse (noch mal) zugreifen …

Freundliche Grüße

KV würde normalerweise Versicherungsbeiträge nur dann erheben, soweit die jährlich festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist und dies für maximal 120 Monate.

Die Verlagerung der Einkünfte von damals auf heute ändert nichts an der KV-Beitragspflicht lt. aktueller Praxis. Alle rechtlichen Einspruchsverfahren zu diesem „Phänomen“ wurden abgewiesen.

Leider sind die Erfinder und Verkäufer dieser Direktversicherungspolicen für dieses Vorgehen nicht mehr zu belangen.

Dann ist doch alles gut. Er hat in den letzten Jahren eine Menge KV-Beiträge (im Verhältnis zu den „Normalzahlern“) gespart. Nun muss er (vielleicht) wieder zahlen.
Nochmal, schau auf die Police und guck dir die genauen Auszahlungsbedingungen an.

Soon