Betriebliche Altersvorsorge

Hallo, ich beziehe seit etlichen Jahren eine 100% ige Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen durch meinen Chef auf ein Bausparkonto! NUn habe ich gehört, das eine betriebliche Vorsorge viel lukrativer ist, da ich keine Steuern drauf zahlen müsste! Ist das korrekt? Und reicht es aus , wenn der Chef dann seine 39,-Euro darein zahlen würde?Oder ist das aufwendiger und ich muß von meinem Brutto noch was einzahlen?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Siggi

Hallo Siggi,
ja das Sparen in eine Betriebsrente ist wesentlich lukrativer als in den BS-Vertrag.
Aus 39 € könntest du ohne eigene Zuzahlung bei Steuerklasse I ca. 80€ (bei StKl. III ca. 65€ je nach Höhe des Bruttolohns) an Beitrag für eine Betriebsrente machen, da ja die Steuerersparnis und auch noch eine eventuelle Sozialabgabenersparnis auf den VL- Betrag zusätzlich oben auf kommt.
Der Nachteil ist, dass du die Rente erst mit Frühesten 62 Jahren bekommen kannst und aus heutiger Sicht dann Beiträge zur KV/PVdR (Kranken/Pflegevers.Beiträge)fällig werden. Auch ist die Rente später nach § 22.5 EStG zu versteuern, was aber in den meisten Fällen keine echte Steuerzahlung auslöst.
Wenn es jetzt nach Fragen gibt, einfach stellen.

Liebe Grüße

Joachim

Hallo Siggi,

vielen Dank für Deine Anfrage! Also die sogenannten AVWL (Altersvorsorge Vermögenswirksamen Leistungen) sind in der Tat dafür da, dass Du Dir eine Altersvorsorge zum „Nulltarif“ über Deinen Betrieb aufbauen kannst! Denn wenn du die VWL komplett von deinem AG bezahlt bekommst, dann brauchst du nichts dafür extra einzahlen! Du kannst dann für die 39€ ca. das Doppelte für Deine Altersvorsorge rausholen! Auf die 39 € musst du keine Steuern und Sozialversicherungbeiträge zahlen!

Natürlich hast du auch noch die Möglichkeit zusätzlich von deinem Netto etwas abzuzwacken!

Bsp: Brutto: 224 EUR BAV, davon 78 EUR brutto (VWL) = 146 EUR Brutto Eigenaufwand, entspricht ungefähr nur 73 EUR Netto von Ihrem Gehalt, Du kannst aber 224 EUR für Deine Altersvorsorge verwenden!

Ich hoffe, ich konnte Dir einstweilen weiterhelfen und

verbleibe

mit vielen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo, ich beziehe seit etlichen Jahren eine 100% ige Zahlung
von vermögenswirksamen Leistungen durch meinen Chef auf ein
Bausparkonto! NUn habe ich gehört, das eine betriebliche
Vorsorge viel lukrativer ist, da ich keine Steuern drauf
zahlen müsste! Ist das korrekt?

Es ist eine völlig andere Baustelle!
Die VwL über Bausparvertrag ist i.d.R: eine mittelfristige, die Entgeltumwandlung eine langfristige Anlage (zwischen Endalter 62 - 67 J.).
Man müsste auch noch überprüfen, wie hoch die Verzinsung des Bausparvertrages ist und ob Arbeitnehmersparzulage generiert werden kann.

Und reicht es aus , wenn der

Chef dann seine 39,-Euro darein zahlen würde?

Theoretisch ja (Sie haben dann halt später daraus eine relativ kleine lebenslange Rente (ggf. Einmalauszahlung) ).
Ich allerdings würde mehr ausnützen (2012 = max. 224 Euro vom BRUTTO), zumal es tatsächlich lohnsteuerfrei und sozialabgabenfrei ist. Anders ausgedrückt: (Beispiel 100 Euro) 100 Euro gehen voll in deine Altersversorgung, zahlen müsse sie aber nur ca. 50 Euro). Es wird später wohl nachgelagert versteuert,aber als Rentner ist die Steuerbelastung wesentlich geringer)

So würde ich es machen: Die VWL belassen, um mal zwischendurch an Geld zu kommen und 100 Euro freiwillig
für eine arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung einzusetzen (dadurch habe ich aber nur ca. 50 Euro weniger Netto)

Oder ist das

aufwendiger und ich muß von meinem Brutto noch was einzahlen?

Wie geschrieben: MÜSSEN nicht!

Vielen Dank im Voraus
Gruß Siggi

Bitte
Gruß cooler

Guten Morgen, und danke für die Frage.

Es ist RICHTIG das die betriebliche Altersvorsorge interessanter ist.

Richtig ist es, das Sie in der Ansparphase KEINE Steuer und KEINE Sozialabgaben zahlen müssen. In der Rentenphase wird das Guthaben dann jedoch Sozialabgabenpflicht und auch Steuerpflichtig, wobei es hier Freibeträge gibt und es auf die Höhe des angesparten Guthabens ankommt!

Für Ihren Chef ist es nicht aufwendig, da er das Geld nur an eine andere Stelle überweisen muss. Bedeutet einmal einen neuen Vertrag schliessen und einmal den Vorgang in der Lohnbuchhaltung ändern.

Zu Ihrer letzten Frage, Sie müssen nicht zusätzlich etwas vom Brutto einzahlen, aber ganz ehrlich durch den Wechsel der Vertragsart haben Sie plötzlich mehr Netto und diesen Mehrbetrag sollten Sie nutzen, um noch ein paar Euros mehr in die „Betriebliche Altersvorsorge“ zu zahlen.

Tipp: Besuchen Sie einfach mal den Blog www.bav-werkstatt.de/vorsorge hier finden Sie auch Artikel zum Thema Umwandlung VL in Avwl…
Natürlich können Sie dort auch einen online Beratungstermin vereinbaren…

Hoffe die Antwort hilft etwas weiter. Tschüss und ein schönen ersten Advent.

Hallo,

lass mich Dich eingangs etwas verwirren.

Alles ist meine persönliche Meinung, aber keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bausparen und betriebliche Altersversorgung verfolgen unterschiedliche Ziele. Darum liegt es m.E. nicht nahe, sein lange verfolgtes Bausparziel aufzugeben, um die eigentlich für das Bausparen vorgesehenen Beiträge plötzlich für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Ob betriebliche Altersversorgung (bAV) lukrativer ist als Bausparen kann pauschal nicht beantwortet werden. Das hängt von Deinen Bedürfnissen ab. Bei der bAV steht die Versorgung und damit der Versorgungsbedarf im Vordergrund. Wenn man sehr lange lebt kann es sich richtig lohnen. Aber anders herum: Man kann dort z.B. jahrzehntelang ansparen kurz vor der Rente ledig versterben. Dann ist meistens alles weg. Es besteht ja kein Versorgungsbedarf mehr.

bAV setzt immer eine Versorgungszusage des Arbeitgebers voraus, auch wenn Du selbst die Beiträge wirtschaftlich trägst (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber steht für die Versorgungszusage ein - er haftet ähnlich wie ein Ausfallbürge auch für z.B. die Lebensversicherung. Er hat ferner Verwaltungskosten, evtl. Pflichtversicherung gegen seine Zahlungsunfähigkeit aufzubringen, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu beachten. Bei einem VL-Bausparvertrag hingegen ist er nach meiner Kenntnis nur Beitragszahler und hat keine weiteren Verpflichtungen. Ob Dein Chef bAV also überhaupt freiwillig macht, ist offen. Er müsste prüfen, ob er überhaupt darf (Tarifvertrag). Du kannst wiederum u.U. eine bestimmte bAV-Entgeltumwandlung erzwingen.

Die steuerliche Behandlung ist eine sehr komplizierte Angelegenheit, weil es Reihe vollständig unterschiedlicher Möglichkeiten gibt, bAV durchzuführen. Und selbst innerhalb ein und desselben Durchführungsweges kann die steuerliche Behandlung je nach Gestaltung, Beitragshöhe, Arbeitnehmerstatus und mehr ganz unerschiedlich ausfallen.

„Steuerfrei“ ist mir nicht bekannt; denn entweder man wendet die Beiträge aus versteuertem Einkommen auf, oder man muss später die Leistungen voll versteuern (nachgelagerte Versteuerung). Die Ertragsansteilbesteuerung kommt auch noch in Betracht, beispielsweise bei Renten aus versteuerten Beiträgen. Oft wird gesagt, dass die Progression im Alter niedriger sei. Nun, das halte ich für eine Wette auf die Zukunft.

Die bAV Leistungen sind später später grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt sogar, wenn während der Anwartschaftsphase auch schon SV-Beiträge gezahlt wurden.

Das obige sind nur ein paar mir gerade spontan in meiner Mittagspause einfallende Schnipsel. Ich kann Deine Frage nicht in diesem Rahmen hier vollständig beantworten.

Ich würde bAV nicht als Steuersparmodell auffassen, sondern als Ergänzung oder Alternative zur privaten Vorsorge. Wenn ich mir darüber klar geworden bin, ob und in welcher Höhe ich eine Versorgung angestreben will, dann kann ich überlegen, wie das für mich am besten geht. Dabei kann auch bAV interessant sein.

Gruß

Andreas

Hallo Siggi,

es ist richtig, dass eine betriebliche Altersvorsorge mehr Sinn macht, da hier aus Deinem Bruttogehalt ca. 80-85 € angelegt werden können, ohne das Du Netto weniger Geld übrig hättest. Bausparverträge sind ohnehin von der Verzinsung her meistens weniger renditestark und bringen wohl kaum die Inflationsrate.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird aber in der Rentenphase voll versteuert und auch der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag darauf erhoben. Es sei denn Du bist Privat versichert.

Die Umwandlung von VL in bav macht aber meistens Sinn, zumal wenn sie der Arbeitgeber voll bezahlt.

Ich unterscheide bei meinen Kunden noch danach, ob man den bav-Anbieter frei wählen kann, oder aber ob dies der Arbeitgeber vorgibt. Wenn man noch keine 50 Jahre alt ist empfehle ich eher die fondsgebundene Variante. Insgesamt hängt es aber von den Kosten ab. Schreibt der Arbeitgeber eine klassische Rentenversicherung vor, sollte man überlegen, ob es nicht sogar lukrativer ist anstatt Bausparvertrag oder bav einen Fondssparplan zu machen.

Eine weitere Zuzahlung in die bav aus dem eigenen Gehalt per Umwandlung ist dagegen nicht empfehlenswert, außer der Arbeitgeber würde hier mindestens 20 % Zuschuss gewähren.

Übrigens: wenn Du 39 € vom Chef bekommst, dann zahlst Du darauf Steuern und Sozialabgaben aus Deinem Einkommen. Es sind also keine 39 €, die Du netto bekommst, sondern eher knapp die Hälfte, je nach Steuersatz. Deswegen ist das mit der bav ja auch interessant. Aber nur in der Konstellation.

Grüße aus Stuttgart
Volker

Guten Abend!

Hallo, ich beziehe seit etlichen Jahren eine 100% ige Zahlung
von vermögenswirksamen Leistungen durch meinen Chef auf ein
Bausparkonto! NUn habe ich gehört, das eine betriebliche
Vorsorge viel lukrativer ist, da ich keine Steuern drauf
zahlen müsste! Ist das korrekt?

Ja, das ist korrekt. Viele Firmen erlauben, dass die VWL in einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden und so steuer- und sozialversicherungsfrei z. B. in eine Direktversicherung einbezahlt werden können.

Und reicht es aus , wenn der
Chef dann seine 39,-Euro darein zahlen würde?Oder ist das
aufwendiger und ich muß von meinem Brutto noch was einzahlen?

Das kommt darauf an. Wenn alle Bausparverträge ausgelaufen sind und kein neuer geplant ist, dann kann es - je nach Versicherung - ok sein, 39 € in einen Vertrag einzubezahlen. Ich persönlich bin jedoch der Meinung, dass man in eine Altersvorsorge mindestens 100 € einzahlen sollte, da dann die üblichen Fixkosten prozentual nicht so hoch sind. Das hängt allerdings von der persönlichen finanziellen Situation und dem „Bedarf“ ab.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Viele Grüße

Marcus

Vielen Dank im Voraus
Gruß Siggi

Hi Siggi,

Zwischen beiden Varianten gibt es einige Unterschiede.

Den Bausparer bekommst du (wenn er von der Bausparsumme passt) nach ca. 7 Jahren Einzahlung ausgezahlt. Wenn überhaupt, sind nur die Zinsen zu versteuern (Freibetrag?). Nachteil des Bausparer ist, du zahlst das von deinem versteuerten Einkommen und nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Schau mal auf deine Gehaltsabrechnung. Der Chef gibt da 39 EUR und dann gehen erst mal Steuern und Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. ab, wie vom normalen Gehalt auch. Und dann wird vom verbleibenden trotzdem Netto 39 EUR überwiesen (je nach Deinem Gehalt, Steuerklasse usw. kann es gut sein, dass von den 39 EUR nur noch die Hälfte da ist und die andere Hälfte zahlst eigentlich du von deinem normalen Gehalt).

Das ganze passiert nicht, wenn du das in eine betriebliche Altersversorgung steckst. Wiederum je nach deinem Gehalt, Steuerklasse usw. ist es möglich, dass du sogar zusätzlich zu den 39 EUR deines Chefs nochmal soviel von deinem normalen Gehalt in die betriebliche Altersversorgung stecken KANNST und trotzdem netto das gleiche ausgezahlt bekommst. Naja, und wenn du irgendwo ca. 80 EUR mtl. einzahlst kommt meist mehr raus, als mit knapp 40 EUR. :smile: Du kannst auch nur die 39 EUR des Chefs nehmen und hast dann eben mehr netto.
Aber nun gibt es da nicht nur Vorteile.
Zum einen läuft das ganze definitiv bis zum Rentenalter (nix mit ca. 7 Jahren, es sei denn du stehst gerade ca. 7 Jahre vor der Rente). Vorher kommst du auf keinen Fall an das Geld (kann allerdings auch ein Vorteil sein, falls du irgendwann mal auf staatliche Unterstützung angewiesen bist und dazu erstmal deine vorhandenen Gelder aufbrauchen sollst - du kommst nicht ran und auch niemand anders).
Dann ist die Auszahlung daraus KOMPLETT steuerpflichtig und auch die gesetzliche Krankenversicherung erhebt darauf Beiträge (falls du gesetzlich krankenversichert bist). Möglicherweise ist aber dein Steuersatz bei geringeren Einkünften als Rentner auch nicht sehr hoch.
Dann wäre noch anzumerken - betriebliche Altersversorgung läuft meist mit Versicherungsverträgen. Diese haben wiederum oft einen Nachteil in den Kosten falls du den Vertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit bezahlst. Das lohnt sich also nöglicherweise nur, wenn du das auch entsprechend lange durchziehst.

Und - schon genug verwirrt? Ich könnte noch erwähnen, dass bei einer betrieblichen Altersversorgung z.B. deine Ansprüche aus der gesetzlichen Rente oder beim Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ein klein wenig geringer sind (da du ja in Höhe der Einzahlungen auch keine Beiträge an diese jeweils zahlst). Ach, und falls du keinen Lebenspartner oder Kinder hast sollte ich noch erwähnen, dass bei einer betrieblichen Altersversorgung es gewisse Einschränkungen geben könnte, wer denn im Falle eines Todes da Leistungen bekommen darf.

Du siehst, so ganz pauschal kann dir das keiner sagen was besser ist. Dazu braucht man doch schon eine Menge Daten von dir und selbst dann kann es nur eine gute Schätzung werden, da keiner wissen kann, was sich alles in Zukunft noch ändern könnte.

Viele Grüße

Thomas

Hallo Siggi,

darauf gibt’s leider keine allgemeingültige Antwort, sondern nur: Es kommt drauf an.

Die vwL sind eine Zusatzleistung Deines Chefs und sind wie der ganz „normale“ Grundlohn sofort steuer- und sozialversicherungspflichtig, d.h. Dir bleibt netto ca. die Hälfte übrig, die Du dann aber bereits real hast, dafür über die entsprechende (Bauspar-)Anlage Zinsen bekommst und evtl. (bei niedrigem Einkommen) vom Staat eine Förderung obendrauf über die AN-Sparzulage.

Betriebliche Altersvorsorge heißt (grob vereinfacht !!), dass Dein Chef Dir fürs Alter eine zusätzliche Renten- oder Kapitalleistung verspricht; häufiger jedoch zahlt er jetzt laufende Beiträge an einen Dritten (z.B. ein Versicherungsunternehmen), und Du bekommst im Rentenalter die versprochene Leistung von diesem Dritten.
Im zweiten Fall fließt zwar bereits jetzt Geld bei Deinem Chef ab, Dir momentan aber noch nicht zu (das Geld nimmt ja den Umweg über diesen Dritten), weshalb Du konsequenterweise auch jetzt noch keine Steuern oder Sozialabgaben für diese fiktiven oder realen Beiträge bezahlen musst. Wenn Dir im Alter die Rente oder Kapitalleistung dann aber tatsächlich zufließt, werden für diesen (nachträglichen) Arbeitslohn die dann „gültigen“ Steuern und Sozialabgaben fällig, d.h. betriebliche Altersvorsorge ist nicht generell steuer- und sozialabgabenfrei, sondern die Steuern und Sozialabgaben sind erstmals nur aufgeschoben!

Ein Unterschied zu den vwL liegt allerdings darin, dass die meisten Leute im Alter geringere Steuersätze haben als während des Arbeitslebens; außerdem entfällt bei einer späteren (Betriebs-)Rente im Vergleich zu einer heutigen vwL die Renten- und Arbeitslosenversicherung; dafür wiederum fällt natürlich auch Deine gesetzliche Rente geringer aus, da Du ja mangels Rentenversicherungspflicht für die vwL weniger Rentenbeiträge einbezahlt hast!
Je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altervorsorge kann sie vom Staat gefördert werden (wie die vwL) oder auch nicht.
Ob die Erträge aus der Altersvorsorge besser oder schlechter als aus der vwL-Anlage sind, hängt dann auch wieder von der individuellen Altersvorsorge-Anlage ab.

Mit anderen Worten (siehe oben): Es kommt drauf an.

Alles in allem wird eine betriebliche Altersversorgung, die Dein Chef mit den selben Beträgen füttert, die er Dir andernfalls als vwL zahlen würde, tendenziell über die nächsten Jahrzehnte etwas günstiger für Dich sein als wenn Du die normale vwL beziehen würdest; ein Gespräch mit Deinem Chef kann sich nur lohnen. Aber unterm Strich mit allen Auswirkungen über das gesamte Arbeits- und Rentenleben wird der Unterschied sehr viel geringer sein, als die vermeintlich komplett gesparte Steuer für die vwL.

Ich hoffe, Dir etwas weitergeholfen zu haben,

viele Grüße,
Sven P.

Hallo Siggi,

Hallo, ich beziehe seit etlichen Jahren eine 100% ige Zahlung
von vermögenswirksamen Leistungen durch meinen Chef auf ein
Bausparkonto! NUn habe ich gehört, das eine betriebliche
Vorsorge viel lukrativer ist, da ich keine Steuern drauf
zahlen müsste! Ist das korrekt?

Jein, beim Einzahlen müssen keine Steuern gezahlt werden, dafür wird die ausgeschüttete Rente besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Dies ist trotzdem immer noch gut. Außerdem müssen auch keine Sozialabgaben abgeführt werden, auch das ist eine ziemliche Ersparnis. Übrigens muss auch der Arbeitgeber keine Sozialabgaben abführen, mein Arbeitgeber gibt uns deshalb noch 25 % Aufschlag (hat m. E. unser Betriebsrat verhandelt).

Und reicht es aus , wenn der
Chef dann seine 39,-Euro darein zahlen würde?Oder ist das
aufwendiger und ich muß von meinem Brutto noch was einzahlen?

Es reicht aus, wenn Dein Chef das Geld einzahlt. Du hast aber das Recht, selber noch zusätzlich aus Deinem Bruttolohn eigene Beiträge einzuzahlen (Entgeltumwandlung). Und wenn Du ausscheidest kann Du unter bestimmten Vorraussetzungen eine Direktversicherung privat weiterführen.

Schau Dir mal den Wikipedia-Artikel zur Betrieblichen Altersversorgung an (http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersvers…). Bitte beachte noch, dass der Arbeitgeber praktisch die Wahl hat bezüglich des Durchführungswegs, allerdings ist für ihn, wenn er möglichst wenig Aufwand haben will, die Direktversicherung der einfachste. Aber vielleicht existiert bereits eine bAV in Deiner Firma, dann wirst Du wohl in der mit aufgenommen.

Viele Grüße
Diether

Hallo und einen schönen ersten Advent wünsche ich Euch Allen, die mir so ausführlich und prompt geantwortet haben! Ich danke Euch sehr und werde mir nun überlegen müssen , wie es mit dem Vorsorgesparen weiter geht!

liebe Grüße
Siggi

Hallo Siggi,

die Frage ist, was willst Du erreichen?

Soll dies ein Weg werden, mit dem Du eine Versorgung aufbaust, die zudem insolvenzsicher und Hartz IV gesicher t ist?

Ja, Du hast richtig verstanden, es würde, je nach Vorgabe, im Unternehmen, ausreichen, wenn Du Deinen AG bittest die VL-Leistung (39,88 € vom AG Brutto) direkt in die Betriebsrente fließen zu lassen!
Meistens ist es aber so, dass Du vom AG 39,88 € als VL auf Dein Brutto bekommst und unten auf der Gehaltsabrechnung diese als Nettobetrag in einen Bausparvertrag abgeführt werden!
Wenn dies auch bei Dir so ist, dann ist es je nach persönlicher Situation möglich, dass Du, ohne zusätzlichen finanziellen Nettoaufwand zwischen 80 und 90, manchmal sogar 100 € in die Betriebsrente „packen“ kannst.

Wenn Du eine Berechnung willst, kannst Du mir Deine Abrechnung schicken und ich prüfe dies für Dich!

Gruß
berater

Hallo Siggi,
die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (vwL)als Altersvorsorgewirksame Leistungen(avwL) ist sinnvoll, da die Aufwendung dann für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei, für den Arbeitgeber lohnnebenkostenfrei frei ist: Hier sparen also beide. Deshalb wird sie zunehmend auch in Tarifverträgen vereinbart. In der Regel ist eine Besparung mit den 39€ problemlos möglich. Der Beitrag kann bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angehoben werden. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung im Rentenbezug besteuert wird und Krankenversicherungsbeitrag darauf entrichtet werden muss. Allerdings ist das zu versteuernde Einkommen im Rentenbezug in der Regel deutlich geringer. Allerdings spielt das Eintrittsalter auch eine Rolle. Daher meine Empfehlung: von mehreren Seiten Angebote einholen und Preis-/Leistungsverhältnis prüfen. Wenn dazu weitere Infos gewünscht sind, bitte noch mal eine Mail senden. Wir können dann etwas ausführlicher am Telefon besprechen, worauf zu achten ist. Ich kann auch eine Berechnung liefern, in der die Vorteile der baV in Euro und Cent dargestellt werden.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher

Hallo Siggi,

bin spät dran mit meiner Antwort… Sollte sich die Frage noch nicht geklärt haben, melde Dich einfach noch mal bei mir. Ansonsten wünsche ich einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Viele Grüße, Uli