hallo,
bin 60zig ,und befinde mich in der Ruhephase der Altersteilzeit,es werden keine Beiträge in die Altersversorgung mehr entrichtet. Warum wird die LV nicht sofort, sondern erst in 3 Jahren ausbezahlt.
besten Dank für jede Antwort
lg Günter
Das liegt an der Gestaltung des Versicherungsvertrages. Die Versicherung hätte bei Beginn auf ein Endalter 60 abgestellt werden können. Offenbar ist das nicht geschehen. Nun läuft sie bis zur planmäßigen Fälligkeit weiter. Eine Beitragsfreistellung kann sinnvoll sein. Ich würde beim Versicherer fragen, welche Ablaufleistungen erwartet werden können a) bei planmäßigem Ablauf bzw. b) bei Beitragsfreistellung. Wenn die Antworten vorliegen, helfe ich gerne bei der Beurteilung.
Viele Grüße
Heinrich Grün
Guten Tag,
die Direktversicherung wird frühestens mit dem Beginn einer Vollrente(Altersrente) gezahlt. Wenn das bei Ihnen mit 63 Jahren der Fall ist stimmt leider die Aussage.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Hallo,
Die Verträge sind auf ein Endalter im Voraus festgelegt um die Kosten und die Rentenhöhe zu kalkulieren. Das ist ebenfalls dazu da, um eine Auszahlung zu verhindern, während Sie noch aktiv arbeiten, um nicht ihr zu versteuerndes Einkommen zu erhöhen um somit weniger effektiv von Ihrem Geld zu haben.
Normalerweise können Sie aber bei jedem Anbieter an Ihr Kapital, sobald Sie den Rentenbescheid haben. Sollte dieser vorliegen, schicken Sie den einfach an Ihren Versicherer mit der Bitte um Auszahlung. Wenn Sie ohne diesen den Vertrag einfach kündigen, kann es zu abzügen, Gebühren und Verlusten in der Überschussbeteiligung führen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Hallo,
es gibt ein Verfügungsverbot von Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 2 Abs. 2 BetrAVG) vor dem 62. LJ - es ist von Gesetzeswegen so geregelt.
Beste Grüße
tripleZ
Hallo Günter,
eine private Lebensversicherung kann jederzeit gekündigt und ausgezahlt werden.
Sollte es sich um eine betriebliche Altersvorsorge gehen sprich zum Beispiel eine Direktversicherung oder Pensionskasse ist eine Auszahlung frühestens mit vollendetem 63. Lebensjahr (alte Verträge 60 Lebensjahr) möglich wenn gleichzeitig auch die gesetzl.Altersrente beantragt ist und gezahlt wird - so steht es im Betriebsrentengesetz…
Da die Auszahlung der Betriebsrente ob mtl. Rente oder Einmalzahlung steuerpflichtig sind,ist es sinnvoll das die Auszahlung dann erfolgt, wenn der Steuersatz aufgrund Rentenbezug geringer ausfällt.
Einige Versicherungsgesellschaften zahlen aber auch ohne dem gleichzeitigen Bezug der Altersrente auf Kundenwunsch den Vertrag aus.
Wenn es Ihnen wichtig ist und die höhere Steuerbelastung egal ist würde ich einfach mal versuchen und den Vertrag kündigen.
Hoffe das Team der bav-werkstatt.de/vorsorge konnte Ihnen weiterhelfen. Wünschen schon jetzt schöne Ostertage.
Danke für die Auskunft,
bin leider verwirrt, den jede mail hat eine andere aussage
LG günter
Hallo Günther,
da es zu Ihren Ausführungen sehr viele Fragen gibt, hier eine Möglichkeit auf Ihre Frage
Sollten Sie noch keine befriedigende Antwort erhalten haben, rufen Sie mich einfach unter 0171 - 90 00 966 an, dies ist einfacher und geht schneller!
Gruß René
Hallo Günter,
welche LV denn? Ich nehme an Du meinst die betriebliche Altersvorsorge? Hier gibt es gewissen Regeln. Da ich annehme, dass Dein Vertrag schon älter ist, wäre eine Auszahlung mit 60 prinzipiell wohl möglich.
Das hängt aber von vielen Dingen ab. Zudem könntest Du einiges an Rente verlieren, wenn Du zu früh darauf zurück greiftst (Stichwort Schlussüberschussanteile)
Sollte es sich um eine rein arbeitgeberfinanzierte bav handeln, entscheidet sowieso der Arbeitgeber darüber, ob eine vorzeitige Auszahlung (als Rente oder Kapital) möglich ist. Frühestens zum 60 sten Geburtstag ist es lt. Gesetz möglich.
Am besten mal bei der Versicherung anfragen.
Grüße
Volker
Die unterschiedlichen Antworten verwirren offenbar, weil der Sachverhalt noch nicht geklärt ist. Daher meine Rückfragen:
- Wer ist Versicherungsnehmer? (Ich vermute: der Arbeitgeber.) Und bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer?
- Wann wurde die Versicherung abgeschlossen?
- Wann wird die Versicherung fällig?
- Handelt es sich um eine Kapitalversicherung? Oder um eine Rentenversicherung?
- Wurden die Beiträge pauschal nach § 40b versteuert?
- Wer bezahlte die Beiträge im Innenverhältnis? Der Arbeitgeber? Der Arbeitnehmer?
- Wann endet die Passivphase der Altersteilzeit?
- Wann beginnt die Zahlung der gesetzlichen Rente?
Viele Grüße
Heinrich Grün
Einen schönen guten Morgen Hannes,
Da die betriebliche Altersvorsorge normalerweise zum 65. Lebensjahr gezahlt wird und Sie diese schon zum 63. erhalten, können Sie sich freuen.
Die betriebliche Altersvorsorge,das Wort enthält eigentlich schon die Antwort.
„ALTER,s VORSORGE“ also im, oder für das Alter vorgesorgt. Sie befinden sich im Ruheteil der Altersteilzeit und sind somit noch kein gesetzlicher Rentner.
Es hat steuerliche Gründe, warum Sie noch keinen Bezug erhalten.Würden Sie es verlangen, so müssten Sie mit hohen Abzügen rechnen. Der Gesetzgeber hat es so vorgesehen.
Freuen Sie sich, dass Sie eine Zusatzvorsorge erhalten, wenn auch erst in einigen Jahren.
Mit herzlichen Grüßen
Vero777