Hallo und mal wieder ein Frage an die große WWW Gemeinschaft:
Können Selbständige auch eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen? Von Versicherungsvetretern wird einem natürlich ein klares Nein gegeben (die wollen einem ja auch eine Versicherung verkaufen), aber online fand ich in verschiedenen Quellen ähnliche Aussagen, folgende ist eine davon:
„Wenn der Selbständig arbeitende zum Beispiel regelmäßig für mehrere Auftraggeber arbeitet, so dass damit auch keine Scheinselbständigkeit besteht, kann er für sich eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Voraussetzung ist, dass er mit einem Auftraggeber vereinbart, dass dieser jeden Monat eine bestimmte Summe als arbeitgeberfinanzierte Zuwendung direkt in eine Unterstützungskasse einzahlt. Der Selbständige ist damit natürlich auch an diesen Auftraggeber gebunden, so dass es sich um langfristige und stabile Vertragsbeziehungen handeln sollte. Diese Zahlungen für den Selbständigen, oder Freiberufler unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht und erscheinen auch nicht in den steuerlichen Unterlagen der Firma. Der Auftraggeber kann diese Zahlungen an die Unterstützungskasse voll als Betriebsausgaben absetzten. Sollten die Vertragsbeziehungen in der Aufbauphase dieser betrieblichen Altersvorsorge enden, so bleibt dem Selbständigen das eingezahlte Geld in jedem Fall erhalten.“
Wer kann dazu was sagen, hat damit Erfahrung oder weiß, wo man sich da am besten erkundigt?
Vielen Dank schonmal im Voraus!