Betriebliche Altersvorsorge als Selbständiger?

Hallo und mal wieder ein Frage an die große WWW Gemeinschaft:

Können Selbständige auch eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen? Von Versicherungsvetretern wird einem natürlich ein klares Nein gegeben (die wollen einem ja auch eine Versicherung verkaufen), aber online fand ich in verschiedenen Quellen ähnliche Aussagen, folgende ist eine davon:

„Wenn der Selbständig arbeitende zum Beispiel regelmäßig für mehrere Auftraggeber arbeitet, so dass damit auch keine Scheinselbständigkeit besteht, kann er für sich eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Voraussetzung ist, dass er mit einem Auftraggeber vereinbart, dass dieser jeden Monat eine bestimmte Summe als arbeitgeberfinanzierte Zuwendung direkt in eine Unterstützungskasse einzahlt. Der Selbständige ist damit natürlich auch an diesen Auftraggeber gebunden, so dass es sich um langfristige und stabile Vertragsbeziehungen handeln sollte. Diese Zahlungen für den Selbständigen, oder Freiberufler unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht und erscheinen auch nicht in den steuerlichen Unterlagen der Firma. Der Auftraggeber kann diese Zahlungen an die Unterstützungskasse voll als Betriebsausgaben absetzten. Sollten die Vertragsbeziehungen in der Aufbauphase dieser betrieblichen Altersvorsorge enden, so bleibt dem Selbständigen das eingezahlte Geld in jedem Fall erhalten.“

Wer kann dazu was sagen, hat damit Erfahrung oder weiß, wo man sich da am besten erkundigt?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Hallo,

Können Selbständige auch eine betriebliche Altersvorsorge in
Anspruch nehmen?

Davon hab ich keinen Plan, aber bei allem anderen rollen sich mir die Fußnägel hoch.

"Wenn der Selbständig arbeitende zum Beispiel regelmäßig für
mehrere Auftraggeber arbeitet, so dass damit auch keine
Scheinselbständigkeit besteht,

Weit verbreiteter Irrglaube, der sich sehr hartnäckig hält.

kann er für sich eine
betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Voraussetzung ist, dass
er mit einem Auftraggeber vereinbart, dass dieser jeden Monat
eine bestimmte Summe als arbeitgeberfinanzierte Zuwendung
direkt in eine Unterstützungskasse einzahlt.

  1. Problem: Selbstständig und Arbeitgeber? Kann nicht funktionieren.
  2. Problem: Unterstützungskasse?! Seit wann kommen „Selbstständige“ in eine Unterstützungskasse?

Der Selbständige
ist damit natürlich auch an diesen Auftraggeber gebunden, so
dass es sich um langfristige und stabile Vertragsbeziehungen
handeln sollte.

Selbstständige mit längerfristigen Vertragsbeziehungen. Wie kennzeichnend für eine selbstständige Tätigkeit *rofl*

Diese Zahlungen für den Selbständigen, oder
Freiberufler unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht und
erscheinen auch nicht in den steuerlichen Unterlagen der
Firma.

Ich stecke da jetzt nicht knietief drin, aber liest sich so, als würde man hier was vorbeimogeln wollen.

Der Auftraggeber kann diese Zahlungen an die
Unterstützungskasse voll als Betriebsausgaben absetzten.
Sollten die Vertragsbeziehungen in der Aufbauphase dieser
betrieblichen Altersvorsorge enden, so bleibt dem
Selbständigen das eingezahlte Geld in jedem Fall erhalten."

Schön, aber kann es unter Umständen noch nicht mal mitnehmen, wenn der neue „Arbeitgeber“ nicht auch Mitglied in dieser Versorgungskasse ist.

Wer kann dazu was sagen, hat damit Erfahrung oder weiß, wo man
sich da am besten erkundigt?

Das ist riesen großer Käse um nicht zu sagen Beschiss. Hier wird irgendwas konstruiert, was rechtlich nicht möglich ist.

Es sei einem Selbstständigen unbenommen, Altersvorsorgeverträge (z.B. Direktversicherungen oder Pensionsfonds) abzuschließen. Hinsichtlich der Beitragszahlung wird er aber niemals in den Genuss einer "Arbeitgeber"finanzierung kommen, sondern muss für seine Beiträge selbst aufkommen. Auch wenn es merkwürdig klingt, aber ein Selbstständiger hat auch immer ein Unternehmerrisiko .
Mithin ist es denkbar, dass er hierdurch auch Steuervergünstigungen erhalten kann. Wo der Arbeitnehmer bei einer Entgeltumwandlung Steuern spart, wäre es mE bei einem Selbstständigen denkbar, dass auch dieser hier etwas entsprechend absetzen kann.

Aber so wie dargestellt funktioniert das niemals nie!

*kopfschüttelnde*
S_E

Hallo.

Bitte mal die Selbständigkeit ein wenig beleuchten.

Einzelunternehmer, beherrschender GF einer GmbH …
Anteilseigner zu wieviel % usw.

Pauschal ist dazu nämlich nichts zu sagen.

Grüße
CB

Hallo,
völliger Nonsens, nicht wert, zu diskutieren! Es bleibt aber immerhin eine Basis/Rüruprente (bei guten Einkommen)!

Gruß cooler

P.S.
Im Zweifelsfall profitiert ja auch ein Versicherungsmensch von der UK, also was soll dieser Quatsch?

Hallo, richtig ist das insoweit, dass es immer möglich war, Selbstständige, die dem Unternehmen besonders verbunden sind, in Versicherungsgruppenverträge und andere Versorgungseinrichtungen des Unternehmens aufzunehmen und insoweit Vorteile zu verschaffen und Bindung zu erzeilen.

Allerdings ist das dann keine Betriebliche Altersversorgung im arbeitsrechtlichen oder steuerlichen Sinne.

Viel Glück

Barmer