Mein Mann hat Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge. Seine Firma hat einen Gruppenvertrag mit einer bestimmten Versicherung, und bezahlt da bis maximal die Hälfte der Beiträge mit. Da ich aber selbst bei einer Versicherung arbeite und die BAV bei uns machen will, habe ich in der Firma angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass eine BAV bei uns nicht von der Firma befürwortet wird. Er kann den Antrag einreichen aber der wird garantiert abgelehnt, weil sie an ihren Gruppenvertrag gebunden sind. Ist das tatsächlich richtig so? Ich will das so nicht hinnehmen. Sie können doch ihren Mitarbeitern nicht vorschreiben wo er seine Versicherungen abschließt. Es muss doch für jeden das gleiche recht gelten. Wenn einer beim Gruppenvertrag mit einsteigt, und der andere möchte das wo anders machen, dann muss das doch beides gehen. Gibt es da irgendetwas rechtliches, was man der Firma vorlegen kann, dass der Mitarbeiter seine BAV machen kann wo er möchte? Muss der Arbeitgeber dann genauso bezuschussen wie bei der Versicherung, bei der sie den Gruppenvertrag hat? Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen, wenn möglich auch mit Links wo ich das genau nachlesen kann.
Vielen Dank schon mal
Tanja
ihren Mitarbeitern nicht vorschreiben wo er seine
Versicherungen abschließt. Es muss doch für jeden das gleiche
Die Firma schließt den Vertrag ab, nicht der Mitarbeiter. Arbeitnehmer haben seit einigen Jahren einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung, Du kannst wiederum die Firma nicht zwingen einen Vertrag mit einer Gesellschaft abzuschließen, die sie nicht will.
Firma vorlegen kann, dass der Mitarbeiter seine BAV machen
kann wo er möchte?
Wenn die Firma eine bAV anbietet, kann der MA das Angebot annehmen oder ablehnen. Der MA kann seine Firma nicht zwingen, seinetwegen zu einem anderen Anbieter zu gehen. Mir ist sogar ein Fall untergekommen, wo die bAV bei einer von mir vertretenen Gesellschaft war, ich aber nicht zum Abschluß kam, weil die Firma nur über einen bestimmten Makler Abschlüsse getätigt hat.
Die gesamte bAV ist im Betriebsrentengesetz geregelt. Dort wirst Du aber keinen Passus finden, der Dein Anliegen unterstützt.
Mein Mann hat Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge.
Seine Firma hat einen Gruppenvertrag mit einer bestimmten
Versicherung, und bezahlt da bis maximal die Hälfte der
Beiträge mit.
Super Sache!
Da ich aber selbst bei einer Versicherung
arbeite und die BAV bei uns machen will,
Gelten Zahnärzte jetzt schon als Versicherungsunternehmen? Sorry, der musste mal eben sein…
habe ich in der Firma
angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass eine BAV bei uns
nicht von der Firma befürwortet wird.
So sieht’s aus. Wie Nordlicht geschrieben hat, besteht ein Anspruch des AN auf Entgeltumwandlung - aber: Der AG bestimmt den Durchführungsweg und die Gesellschaft. Soll’s ja immer wieder geben, dass Versicherungsnehmer sich den Versicherer selber aussuchen…
Ich will das so nicht hinnehmen.
Finde Dich damit ab. Biete Zahnzusatzversicherungen an, Du sitzt doch an der Quelle!!!
Frank Wilke, der sich für den leicht gehässigen Text diesmal nicht entschuldigt, weil er der Meinung ist, dass man sich gerne in einem Versicherungsbereich bewegen und aufregen darf, wenn die Wissensgrundlagen vorhanden sind.
Hallo Tanja,
ich kann die Ausführungen meiner Vorredner nur bestätigen. Es besteht für den AN seit dem 1.1.2002 ein Recht auf Entgeltumwandlung (bis zu 4% der BBG, unter bestimmten Umständen ohne Soz.vers.ersparnis weitere 1800 pro Jahr - sollte der AG keinen Durchführungsweg bestimmt haben, mindestens Direktversicherung).
Die Wahl des Anbieters ist aber ALLEIN AG-Entscheidung. Das heisst natürlich nicht, dass der eine oder andere AG FREIWILLIG auch mehrere Anbieter zulässt.
Du musst dich auch mal in die Lage des AGs hineinversetzen - jeder Mitarbeiter kennt irgendeinen von einer Versicherung. Zum Schluss würden sich bei z.B. 40 Mitarb. 30 Vers.gesellschaften in der Firma tummeln. Um es gelinde auszudrücken, die Reibungsverluste im Hinblick auf die Verwaltung wären immens ! Die Ersteller des Betriebsrentengesetzes haben sich schon etwas dabei gedacht !
Gruß
Hallo Tanja,
Du musst dich auch mal in die Lage des AGs hineinversetzen -
jeder Mitarbeiter kennt irgendeinen von einer Versicherung.
Zum Schluss würden sich bei z.B. 40 Mitarb. 30
Vers.gesellschaften in der Firma tummeln. Um es gelinde
auszudrücken, die Reibungsverluste im Hinblick auf die
Verwaltung wären immens ! Die Ersteller des
Betriebsrentengesetzes haben sich schon etwas dabei gedacht !Gruß
Hi cooler,
wo genau sind da jetzt die Reibungsverluste? Muss man weniger PApier bearbeiten, wenn 30 Personen bei 1 GEsellschaft sind als wenn 30 Personen bei 30 Gesellschaften sind? Wie oft fällt da Papierkram an? Wie oft muss die Kontonummer in der Buchhaltung eingetragen werden, damit die monatlichen Überweisungen an die richtige Gesellschaft gehen?
Das höre ich ständig, aber glaubwürdige und realistische Gründung aus der Praxis hab ich eher selten gesehen. Aber vielleicht kannst Du hier helfen?
Frank Wilke
warum der AG entscheidet
Hallo bAV-Interessierte,
wer das System der baV verstanden hat, kann auch leicht beantworten, warum der Arbeitgeber den Versicherer aussucht. Genaugenommen steht nämlich der Arbeitgeber in der Haftung; es ist ja eine Betriebs(!)rente. Der Versicherer fungiert also „nur“ als Rückversicherer.
Im Extremfall geht also der Versicherer pleite, der Rentner bekommt aber trotzdem die garantierte Betriebsrente - vom alten Arbeitgeber. Dass Arbeitgeber darüber oft selbst nicht aufgeklärt sind, wirft ein weiteres Schlaglicht auf die Versicherungsbranche und ihre „Vertreter“. Jedenfalls sollte der Arbeitgeber entscheiden, in wessen Hände er sein Schicksal legt. Es könnte ihn sonst teuer kommen.
Zu Tanja: dass Dein Mann hoffentlich auch das Angebot der lieben Konkurrenz annimmt, sollte hinreichend klar sein: wer garantiert heute schon 100% Rendite?
Viele Grüße,
Andreas
Hallo bAV-Interessierte,
Genaugenommen steht nämlich der Arbeitgeber in der Haftung; es
ist ja eine Betriebs(!)rente. Der Versicherer fungiert also
„nur“ als Rückversicherer.
Im Extremfall geht also der Versicherer pleite, der Rentner
bekommt aber trotzdem die garantierte Betriebsrente - vom
alten Arbeitgeber.
Besonders interessant ist dieser gesetzliche geregelte Anspruch natürlich in der häufigen Konstellation Direktversicherung durch Entgeltumwandlung. Dazu suche ich immer mal ein paar verständliche TExte, wo genau kann ich (bzw. die Kunden [AG/AN]) das verständlich nachlesen? Danke vorab!
Zu Tanja: dass Dein Mann hoffentlich auch das Angebot der
lieben Konkurrenz annimmt, sollte hinreichend klar sein: wer
garantiert heute schon 100% Rendite?
100% worauf genau? Vor oder nach Steuer? Neu- oder Altregelung zur steuerlichen Behandlung? Auch nach 2008, wenn die SV-Freiheit entfällt? KV-Beiträge auf Ablaufleistung berücksichtigt? Steuerlast im Rentenalter berücksichtigt? Kannst Du das näher erläutern?
Danke für die Beantwortung der blöden Nachfragen
Frank Wilke
, warum der Arbeitgeber den Versicherer aussucht.
Genaugenommen steht nämlich der Arbeitgeber in der Haftung; es
ist ja eine Betriebs(!)rente. Der Versicherer fungiert also
„nur“ als Rückversicherer.
Deshalb ist jede Firma auch gut beraten, eine Versicherungsgesellschaft, als mit sicherste Institution in Deutschland, zu wählen !
Im Extremfall geht also der Versicherer pleite, der Rentner
bekommt aber trotzdem die garantierte Betriebsrente - vom
alten Arbeitgeber.
Im Gegensatz zu einigen Banken, ist ein Versicherer nach dem Kriege noch nicht pleite gegangen ! Deshalb ist deine Aussage nicht hilfreich !
Dass Arbeitgeber darüber oft selbst nicht
aufgeklärt sind, wirft ein weiteres Schlaglicht auf die
Versicherungsbranche und ihre „Vertreter“.
Was willst du damit sagen ? Evtl. dass ein Vers.-Vertreter sollte immer betonen sollte, „meine Versicherung kann hopps gehen, bzw. die Erde stösst evtl. auch mit dem Mond zusammen“ ?
Jedenfalls sollte
der Arbeitgeber entscheiden, in wessen Hände er sein Schicksal
legt. Es könnte ihn sonst teuer kommen.
Innerhalb der Vers.Gesellschaften (wo denn sonst ?) kann er dies jederzeit tun. Eine Versicherung IN DEUTSCHLAND ist von Natur aus und alternativlos sicher und wird bald übersicher durch die vorgesehenen Solvabilitätsbestimmungen !
Zu Tanja: dass Dein Mann hoffentlich auch das Angebot der
lieben Konkurrenz annimmt, sollte hinreichend klar sein: wer
garantiert heute schon 100% Rendite?
Dieser Absatz ist für Mr. Frank Wilke - die 100% Rendite bezieht sich auf die ARBEITGEBERFINANZIERTE Entgeltumwandlung, d.h. der AG zahlt !
Im übrigen, google Betriebsrentengesetz (BetrAVG) §1,(1), da findest du die Haftungsfrage !
Gruß
Hallo Frank,
Du hast Recht, dieses Argument ist in letzter Konsequenz keines. Aber mal ehrlich, wie würdest Du es machen, wenn Du 30 Mitarbeiter hättest ?
Ich würde nur mit einer Gesellschaft zu tun haben wollen.
Meint
Nordlicht
Damit hat Frank eben nicht Recht ! 30 Ansprechpartner zu haben, erzeugt allein schon Reibungsverluste !
Gruß
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Damit hat Frank eben nicht Recht ! 30 Ansprechpartner zu
haben, erzeugt allein schon Reibungsverluste !Gruß
Ist ja auch mal gut, nicht Recht zu haben. Nur soviel: Meine Direktversicherung besteht 10 Jahre. In dieser Zeit habe ich den Arbeitgeber 2x gewechselt. Das ist ein Brief alles 3 Jahre und 4 Monate. Da soll sich der AG mal nicht so anstellen. Die Dinger sind doch pflegeleicht. Also nicht so hinstellen, als ob jeden Tag 30 Nervbolzen das Telefon heiß laufen lassen.
Frank, der gerne auch mal nicht Recht hat.
Ist ja auch mal gut, nicht Recht zu haben. Nur soviel: Meine
Direktversicherung besteht 10 Jahre. In dieser Zeit habe ich
den Arbeitgeber 2x gewechselt. Das ist ein Brief alles 3 Jahre
und 4 Monate. Da soll sich der AG mal nicht so anstellen. Die
Dinger sind doch pflegeleicht. Also nicht so hinstellen, als
ob jeden Tag 30 Nervbolzen das Telefon heiß laufen lassen.Frank, der gerne auch mal nicht Recht hat.
Diese Version hat einen gewissen Charme. Hierzu geb ich dir jetzt Recht, Frank ! Die AGr sehen halt oft das maximal mögliche Supergau-Szenario !
Im Extremfall geht also der Versicherer pleite, der Rentner
bekommt aber trotzdem die garantierte Betriebsrente - vom
alten Arbeitgeber.
betriebsrenten sind zweifach insovenzgesichert.
grüße
a.s
damit begibt sich der ag in die haftung, indem er den anbieter vorschreibt. ( zillmerung etc ).
letztendlich werden hierzu noch eine menge urteile zu erwarten kann. gem. betriebsrentengesetz muss der ag berechtigte belange des an berücksichtigen. das argument verwaltungsaufwand ist nicht sehr überzeugend, bei den vl leistungen war das auch egal.
grüße
a.s.
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Hm? Wie, 2 x - weil es eine Verpfändung an den AN gibt? Oder weil neuerdings auch für Direktversicherungen Beiträge an den Pensionssicherungverein gezahlt werden?
Ich stehe heute auf der Leitung. Helf mir mal runter bitte!!
Frank Wilke
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Der AG bestimmt den Versicherer. Der AG ist doch auch Versicherungsnehmer.