Betriebliche Altersvorsorge

Hallo,

gibt es Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber ihm betriebliche Altersvorsorge anbietet?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo

Hallo,

gibt es Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber
ihm betriebliche Altersvorsorge anbietet?

ja, bei Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung wird bei Auszahlung der volle KV Beitrag fällig…

Vielen Dank für die Hilfe!

LG
Mikesch

Was heißt KV?

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Nachfrage ?
Hallo,

gibt es Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber
ihm betriebliche Altersvorsorge anbietet?

könntest du die Frage mal präzisieren.

So kann man sie nämlich nicht beantwirten, Sie ist zu allgemein.

Zumal man die Frage auch falsch verstehen kann / doppeldeutig ist.

Gruss

Börsenfan1968

Hallo

Hallo,

gibt es Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber
ihm betriebliche Altersvorsorge anbietet?

ja, bei Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung wird bei
Auszahlung der volle KV Beitrag fällig…

Glaskugel?

Ich kann diese Aussage nicht treffen, ohne zu wissen, ob die Fragende in einer GKV oder einer PKV versichert ist!

Was heißt KV?

Krankenversicherung

Hallo Nicole,

deinen Worten entnehme ich, dass es eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist. Das heißt, die Beiträge zahlt dir der AG.
Es wird entweder eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung sein. (evtl. noch ein Pensionsfonds).
Wenn es also ein Geschenk des AGs ist, hast Du nie Nachteile (Du musst i.d.R. allerdings mind. 30 J. alt und 5 Jahre im Betrieb gewesen sein, dass Du die bAV bei einem evtln. Ausscheiden mitbekommst)!

Etwas anders verhält sich der Fall, wenn Du die Wahl gebabt hättest, ein entsprechend höheres Gehalt zu bekommen. Aber auch dann ist es eine interessante Anlage. Bei einem „normalen Gehalt“ wird dir Geld in Form von Steuer abgenommen - beim Betrag für die bAV nicht (Grenzsteuer!). Auch Sozialversicherung zahlst Du nicht mehr, so dass Du Monat für Monat ein Geschenk von ca. 50% vom Staat bekommst - oder anders ausgedrückt (100 EUR als Beispiel mal vorausgesetzt) 100 EUR gehen VOLL in deine Altersversorgung, ca. 50 EUR musst Du in Wirklichkeit nur bezahlen!

Als Rentenempfänger musst Du allerdings nachgelagert versteuern - aber als Rentner hat man i.d.R. einen wesentlich geringeren Steuersatz als ein Arbeitnehmer. Krankenversicherungsbeiträge würden anfallen, wenn Du in der Ges. Krankenvers. bist, als Privatversicherter nicht. Trotzdem natürlich i.d.R. ein gutes Geschäft (Du hast ja als AN Jahr für Jahr die Sozialvers.beitäge eingespart)!

Fazit: Bildlich dargestellt bekommst Du als AN von Vater Staat einen Kuchen, musst aber als Rentner ein paar Stücke wieder zurückgeben!

Gruß Cooler

NACHTRAG: Hallo Nicole, sollten die Beiträge aber NICHT vom AG kommen gelten die Ausführen meines zweiten Absatzes. So wie es aussieht, bleibt die Sozialvers.ersparnis auch bei einer Entgeltumwandlung bestehen (arbeitnehmerfinanziert).
In diesm Falle bekommst Du die bAV bei einem evtln. Ausscheiden sofort mit! (Bei einer arbeitgeberfin. bAV kann die Firma bei Ausscheiden auch eine sofortige Übergabe vereinbaren)


Nachtrag eingefügt
CM

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Hallo,

gibt es Nachteile für den Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber
ihm betriebliche Altersvorsorge anbietet?

Vielen Dank für die Hilfe

Als negativ bei der bAV kann bezeichnet werden:

  1. Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung (100 % der späteren Rentenzahlungen aus einer betr. Altersvers. sind steuerpflichtig nach aktuellem Gesetzesstand. Als Vergleich: Bei einer herkömmlichen privaten Rentenversicherung wird lediglich der Ertragsanteil von derzeit 18 % besteuert - abhängig vom Renteneintrittsalter)
  2. Bei gesetzlich Krankenversicherten entfallen auf die Rentenzahlungen Krankenversicherungsbeiträge
  3. Hinterbliebenenschutz ist während der Beitragszahlungsphase i.d.R. eingeschränkt

Als positiv zählt:

  1. Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei

Fazit: Auch wenn auf den Ersten Blick die Nachteile einer bAV überwiegen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich dafür zu entscheiden. Da hier während der Beitragszahlungsdauer kräftig Steuern und Sozialabgaben gespart werden können, abhängig von dem persönlichen Steuersatz. Da im Alter meist mit geringeren Einkünften zu rechnen ist, als während dem Arbeitsleben, kann es sein, dass sich die nachgelagerte Besteuerung nicht allzu dramatisch auswirkt.

Sollte es sich bei dem Angebot um eine zusätzliche Arbeitgeberleistung handeln würde ich in jedem Fall das Angebot annehmen. Zwar gelten auch hier die og. Nachteile, aber dafür gibt es dann später ja auch eine Zusatzrente quasi zum Nulltarif, trotz Besteuerung und KV-Beiträge der Auszahlung bleibt was übrig. Steuern und Sozialabgaben während der Beitragszahlung fallen auch hier nicht an (weder für Arbeitnehmer noch Arbeitgeber). Einziger Wermutstropfen: Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der nächsten 5 Jahre, gehört das Guthaben in der bAV dem jetzigen Arbeitgeber.

Der MA kann sich glücklich schätzen, dass er eine Betriebliche Altersvorsorge angeboten bekommt.
Bei Auszahlung muss er zwar die Kranken-Kasse 10 Jahre lang nachzahlen, wenn er gesetzlich versichert ist. Doch arbeitet er z.T. 40 Jahre mit dem Vorteil geringere Sozialversicherungsleistungen und Steuern abzuführen, bei einer Entgeltumwandlung.