Betriebliche Altersvorsorge

Hallo zusammen,

wenn man in einer Firma A ist und dort in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, kann man selbige (also die Vorsorge) ja bei einem Wechsel zur Firma B mitnehmen und einfach dort weiterlaufen lassen. Was aber ist, wenn die Firma B eine solche Vorsorge gar nicht anbietet?

fragende Grüße,

Ralph

Guten Tag Ralph,
was Sie da als selbstverständlich voraussetzen, ist ganz und gar nicht
selbstverständlich. Hinsichtlich der Fortführung bei Arbeitsplatzwechsel gibt es bei rund einem Dutzend verschiedener Formen von BAV und der Unterscheidung zwischen Verträgen nach altem und neuem Recht so viele Möglichkeiten, dass nicht einmal mehr
die Gesellschaften und deren Vermittler durchblicken, geschweige denn
die Betroffenen (AN und AG).
Wenn Sie eine tragfähige Antwort wünschen, hilft meist nur ein Weg:
Sie gehen mit Ihrem Policendoppel zum neuen Arbeitgeber und erbitten
eine qualifizierte Auskunft, ob der den Vertrag fortführt.

Ihre zweite Frage ist schneller beantwortet. Jeder Arbeitgeber muss nach Gesetz mindestens einen Versorgungsweg in der BAV anbieten.
So etwas in ein Gesetz zu schreiben und einen solchen Anspruch im Zweifel durchzusetzen, sind jedoch zwei Paar Stiefel.
Die Praxis hinkt der Gesetzeslage dermaßen hinterher, dass es schon
nicht glaubhaft erscheint. Bezogen auf Sie heißt das, dass einzig Ihr
neuer Arbeitgeber entscheidet, ob er Ihren Altvertrag übernimmt.
Damit sind Sie dann wieder bei der oben beschriebenen Vorhgehensweise.
Gruß
Günther

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wenn man in einer Firma A ist und dort in eine betriebliche
Altersvorsorge einzahlt, kann man selbige (also die Vorsorge)
ja bei einem Wechsel zur Firma B mitnehmen und einfach dort
weiterlaufen lassen. Was aber ist, wenn die Firma B eine
solche Vorsorge gar nicht anbietet?

Jeder AN hat Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung, hat der Betrieb also keine eigene betriebliche AV, muß er den Vertrag des neuen An übernehmen. Bezahlen muß natürlich weiterhin der AN.

…und darauf musst man auch noch achten !
Servus Ralph,

interessanter Beitrag bei dem ich mich gleich mit einer Frage anschließe.

Stimmt es, dass ein Arbeitsplatzwechsel gleichzeitig einen Neuabschluss der Versicherung zur Folge hat. Mit all den Nachteilen wie Abschlusskosten, Provisionen und dadurch vor allem starke Renditeeinbußen. In der aktuellen Finanztest war da von bis zu 6% die Rede. Davon kriegt man i.d.R gar nichts mit, erst auf Nachfrage und dann gibts mehr als schwammige Formulierungen.

Darf das überhaupt sein, dass immer wieder Abschlussgebühren gezahlt werden müssen? Dazu muss man nicht mal den AG wechseln, es reicht schon die Beitragssumme zu ändern und schon sind wieder Abschlussgebühren fällig.

Ich meine, welche Arbeit ist es (für die Versicherung wohlgemerkt) wenn die Beiträge von einem anderen AG überwiesen werden.

Grüße
Wolfi

Stimmt es, dass ein Arbeitsplatzwechsel gleichzeitig einen
Neuabschluss der Versicherung zur Folge hat. Mit all den

Nein, das ist völlig falsch. Beim Arbeitsplatzwechsel wird nur ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt alter AG -> neuer AG. Nur wenn man an der Beitragshöhe etwas ändert oder wenn der neue AG eigene Beiträge leistet, die der alte nicht geleistet hat, kommt es zu einer neuen Rechtsgrundlage (auch steuerlich), ob es dann ein komplett neuer Vertrag werden muß, hängt wohl im wesentlichen von den Tarifbestimmungen ab. Es ist nicht zwangsläufig so.

Darf das überhaupt sein, dass immer wieder Abschlussgebühren
gezahlt werden müssen?

Nein und es ist auch nicht so.

Dazu muss man nicht mal den AG
wechseln, es reicht schon die Beitragssumme zu ändern und
schon sind wieder Abschlussgebühren fällig.

Ggf. Tarif-abhängig, nicht zwangsläufig.

Jeder AN hat Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung, hat der
Betrieb also keine eigene betriebliche AV, muß er den Vertrag
des neuen An übernehmen. Bezahlen muß natürlich weiterhin der
AN.

Na das würde ich aber mal gehörig anzweifeln :wink:
Was ist denn, wenn der AN zum neuen AG kommt und seine Gehaltsumwandlung in eine U-Kasse getätigt hat?
Was ist denn, wenn der AG eine ihm aufzudrückende bAV als zu riskant für sich einstuft?
Ich würde gern sehen, wie der dazu gezwungen werden soll.

Zumindest ist es wieder mal eine ganz spannende Frage, warum denn überhaupt die Abschlusskosten zu Beginn abgerechnet werden sollen.
Ach ja, der Vertrieb tickt sonst nicht so brav :wink:

Hallo, Ralph,

haben Sie eine Direktversicherung, so können Sie diese weiter laufen lassen, wenn der AG
mit dem Versicherer einverstanden ist. Denn der AG muss Ihnen eine Entgeltumwandlung
gestatten, doch der Versicherer wird von ihm bestimmt.
Sollte der AG mit dem Versicherer nicht einverstanden sein, so können Sie Ihre Direktver-
sicherung privat weiter laufen lassen, oder still legen.

Freundliche Grüße aus Nußloch
Ilona Mattner-Kutscher