Betriebliches Gesundheitsmanagement

Hallo,

bei uns in der Firma wird ein BGM eingeführt. Dort sind Teilzeit Mitarbeiter finanziell benachteiligt und manche Personengruppen (z.B. Außertarifliche MA) sogar ganz ausgeschlossen.

Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt? Denn es würde mich als Teilzeit MA & Außertariflich ebenfalls betreffen. Der Personalrat hat mich erst mal vertröstet, er müsse das auch recherchieren, aber ich möchte nicht wochenlang auf eine Antwort warten.

Vielleicht weiß jemand Rat?

Danke im Voraus

Hallo,
auf welches Gesetz würdest du dich denn beziehen wollen? Die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist m.E. nicht gesetzlich verpflichtend.
Selbstverständlich hat der AG einiges aus dem Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit zu beachten, was dann in Gesamtheit auch eine Art BGM darstellt, aber ein eigenes Gesetz gibt es m.W. zum BGM nicht.
Insofern kann es sein, dass der AG selbst entscheiden kann, was er anbietet. Ohne Details ist das aber nicht zu beantworten.
Gruß Nita

Hallo Nita,

danke für deine Antwort.
Ich wäre als Erstes auf das AGG gegangen. Aber das trifft ja auch nicht wirklich zu.

Es soll so eine Art Prämie / Zuschuss eingeführt werden. Für Vollzeit MA sind das 120 € und für Teilzeit halt nur anteilig der gearbeiteten Stunden.

Und in meinem Fall halt gar nicht, weil ich nicht in den Tarif Vertrag falle.

Das Argument, dass Teilzeit MA weniger arbeiten und dann nicht so viel Zuschuss für Gesundheitsmaßnahmen (z.B. Zuschuss für das Fitness Studio oder bestimmte Gesundheitskurse) „verdient“ haben, finde ich halt unter aller Sau und traurig, dass ich nicht so viel wert bin

Hi Irony,

aber wenn du jetzt die restlichen Arbeitsstunden zur Vollzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten würdest, der ebenfalls BGM anbietet und du von diesem auch einen Zuschuss erhalten würdest, wärst du bevorzugst, wenn beide unabhängig von den Arbeitsstunden einen Zuschuss gewähren.

Insofern finde ich einen Zuschuss anteilig nach Arbeitszeit durchaus gerechtfertigt.

Dass du gar nichts erhältst, weil du einen anderen Tarifvertrag hast, kann so nicht beurteilt werden, ohne Details zu kennen.

Kopf hoch!!!
Karin

1 Like

Hallo Karin,

ja mit dem Argument kam mein AG auch und kann ich ein Stück weit akzeptieren. Allerdings habe ich keine zweite Stelle. Und viele der anderen Teilzeit MA auch nicht …
ich find das schon etwas ungerecht

also ich bin außertariflich - also in gar keinem Tarifvertrag. Jetzt mal ohne TZ zu betrachten - da bekommen die Leute nichts! weil sie halt mehr verdienen als operative MA …

Hallo,

… was rechtlich völlig in Ordnung im Sinne des § 5 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__5.html

ist und grundsätzlich vor jedem deutschen Arbeitsgericht Bestand hätte.

Was aber höchst problematisch wäre, ist das hier

den nur weil jemand AT ist, darf er nicht von freiwilligen Leistungen des AG (was ein Zuschuß zu einem BGM wäre) ausgeschlossen werden.

&Tschüß
Wolfgang

Naja, mehr ist ja nun nicht nichts. Wäre vielleicht zu prüfen, was mit der Mehrvergütung schon abgegolten ist. Soll ja auch Beschäftigte geben, wo Überstunden schon mit eingepreist sind, während das bei anderen nicht der Fall ist.
Kommt also wie so oft auf den ganz konkreten Fall an.

Hallo Wolfgang,

danke für deine Rückmeldung

:slight_smile: gibt es zu den AT irgendwo ein Gerichtsurteil oder so? Ich bin zu doof zum recherchieren … finde da überhaupt nichts zu :confused: