Hallo,
es gab Ende März schon mal eine ähnliche Frage: wenn ein Einzelunternehmer seinen Betrieb aufgibt, die vhd. Wirtschaftsgüter usw. mit Buchwert 3000,- €, aber auch die Verbindlichkeiten mit Buchwert 10.000,- € ins Privatvermögen übernimmt, die Schulden also höher sind als das Vermögen und dadurch das Eigenkapital einen negativen Saldo von 7000,- € aufweist, hätte er dann nicht einen Aufgabeverlust?
(Ende März hatte sich die Frage leider „von selber erledigt“, es war dann doch positives EK)
Vielen Dank für hoffentliche Aufklärung!!!
Hallo,
der Buchwert des in das Privatvermögen überführten Betriebsvermögens spielt bei der Betriebsaufgabe grds. zunächst keine Rolle.
Bei einer Entnahme von Anlagevermögen (PKW, Grundstücke, etc.) wird der sog. Entnahmewet/ Teilwert angesetzt.
Die sog. stillen Reserven, die sich möglicherweise gebildet haben, sollen somit der Besteuerung unterworfen werden.
Wenn der Entnahmewert/ Teilwert mit dem Buchwert (zufällig) übereinstimmt, kommt es nicht zu einem Aufgabegewinn.
Es können somit natürlich auch Aufgabeverluste entstehen.
Steuerlich ist es aber manchmal relativ schwierig sich über die Entnahmewerte zu verständigen. Gutachten wären manchmal erfoderlich.
Hängt natürlich schwer von der Art der entnommenen Wirtschaftgütern ab.
Aufgabeverluste können somit bei neg. Eigenkapital grds. entstehen und sind eigentlich keine Seltenheit