Hallo,
unser diesjähriger Betriebsausflug wurde vom Arbeitgeber ausdrücklich als Pflichtveranstaltung angesetzt.
Für mich hatte das einen Zeitaufwand von über 12 Std. zur Folge, da ich als Außendienstmitarbeiter extra anreisen musste. Jetzt wurden mir aber nur 7 Std. auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben.
Ich hatte die Zeiten korrekt gestempelt, diese wurden im nachhinein vom Lohnbüro korrigiert.
Ist das in Ordnung? Es war eine Pflichtveranstaltung, ich wurde zu diesem Umfang „gezwungen“. Es kann doch nicht sein, dass ich die Mehrstunden zu tragen habe. Wäre diese Veranstaltung nicht ausdrücklich als Pflicht angesetzt gewesen, hätte ich daran nicht teilgenommen.
Kann mir jemand sagen, ob ich das falsch sehe?
Grüße
Servus,
Du möchtest Deine Anfahrtszeit als Arbeitszeit gewertet sehen.
Wie sieht das denn sonst aus, wenn Du als ADM in der Zentrale antanzen musst? Gibt es das tatsächlich nur zu Betriebsausflügen?
Schöne Grüße
MM
Wenn ich alle paar Wochen/Monate mal in den Betrieb fahre, ist die Anreise Arbeitszeit. Ebenso, wie die Anreise zu Kundenrerminrn.
Das ist was völlig anderes. Das ist beim Außendienst normal.
Das ist interessant und kann für die Sache mit dem Betriebsausflug wichtig sein - ganz unabhängig davon, welchen Eindruck es hinterlässt, wenn sich jemand dafür auf die Hinterfüße stellt, dass nicht nur ein Ausflug bezahlte Zeit ist, sondern auch noch die Anfahrt dahin.
Wie auch immer: Worauf beruht denn die Wertung der Anreise als Arbeitszeit bei Terminen in der Zentrale? Ist das im Arbeitsvertrag geregelt? Im Tarifvertrag? In einer Betriebsvereinbarung? Oder gar nirgends und schlicht betriebliche Übung?
Scjhöne Grüße
MM