Betriebsbedingte Fahrten mit dem Privatfahrzeug - Reisekosten=?

Hallo,
zwei Szenarien, die aber im Prinzip in die gleiche Richtung gehen.

Eine Arzthelferin fährt auf Anweisung des Arztes (Arbeitgeber) regelmäßig (2x die Woche) während der Arbeitszeit mit dem privaten Fahrzeug auf Hausbesuch um diverse medizinische Dienstleistungen zu erbringen.

a) Handelt es sich bei dieser Tätigkeit um eine „Dienstreise“?
b) muss der Arbeitgeber 0,30 Euro pro gef. km ersetzen?

Ein Arbeitnehmer ist bei einem privaten Briefzustell-Unternehmen beschäftigt. Der Arbeitnehmer bekommt die zu verteilende Post morgens vor die Tür. Dann fährt der Zusteller mit dem privaten Fahrzeug 2 km zum Verteilgebiet und fährt innerhalb des Gebietes weitere 16 km. Dann wieder 2 km nach Hause.

a) sind die 2 km zum Verteilgebiet und zurück „Fahrten zur Arbeit“?
b) sind die 16 km im Verteilgebiet Reisekosten?
c) muss der Arbeitgeber 0,30 Euro pro gef. km ersetzen?

Zwischen den beiden Fällen bestehen aber deutliche Unterschiede.

Bei Briefzustellung kommt es doch nur auf den Vertrag an. Es kann dem Arbeitgeber doch egal sein, wie der Zusteller (ob Zeitungsjunge oder Zusteller) ins Verteilgebiet kommt (und zurück) und ob der im Gebiet sein (ein) Auto nutzt.
Er könnte ja auch mit Fahrrad oder Handwagen austeilen.

Er soll bestimmt Post zustellen, wie ist egal. es gibt ein festes Geld je Brief oder wie auch immer.

Das ist doch leider so, meist sind es ja verkappte Selbstständige.

Beim Arzt ist das wohl hoffentlich klar, dass es nicht Sache der Schwester ist wenn sie Hausbesuche (für den Arzt) machen muss. Das ist Arbeitszeit und die Fahrtkosten sind zu erstatten.

MfG
duck313

Ja, nennt man normalerweise Dienstgang.

Nicht unbedingt. Wenn er ein Arschloch ist, versucht er vielleicht, die Kosten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, Aber die Arzthelferin greift einfach zum Telefonhörer und hat sofort mehrere Jobangebote, denn der Arbeitsmarkt brummt.

Fahrten zum Zugangspunkt des weiträumigen Tätigkeitsgebiet, ja, das sind umgangssprachlich Fahrten zur Arbeit.

Ja.

Siehe oben, allerdings könnte es bei einem Briefzustellunternehmen
a) einen Tarifvertrag geben oder
b) eine Betriebsvereinbarung geben
in der das geregelt ist.

Anlage N, die 2 km mit der Entfernungspauschale, die Fahrten im weiträumigen Tätigkeitsgebiet nach Reisekostengrundsätzen.