Betriebsbedingte Kündigung nach 5 Monaten Arbeitszeit legitim?

Frau Müller erhält einen Job in einer neuen Firma (weniger als 15 Mitarbeiter).
Deswegen kündigt sie ihren alten Job aus freien Stücken.

Sie denkt bei ihrem neuen Job unter der Leitung einer erfahrenen Person viel lernen zu kommen.
Als sie den Job beginnt stellt sich heraus, dass diese erfahrene Person das Unternehmen verlassen wird und sie als Ersatz für diese Person eingesetzt wird.

Zwei Monate später stellt sich heraus, dass der eine Geschäftsführer wegen einem Streit das Unternehmen verlassen wird und dadurch viele Aufträge wegbrechen werden.
Dennoch wird eine weitere Arbeitskraft eingestellt, die die gleichen Aufgaben wie Frau Müller übernimmt.

Weitere zwei Monate später, die Probezeit von Frau Müller ist seit einem Monat um wird Frau Müller betriebsbedingt gekündigt. Die Begründung: sie verdient mehr als die Neue Arbeitskollegin und momentan sei nicht absehbar wann die Auftragslage wieder gut aussehen wird.

Nun ist es so, dass Frau Müller, das Gefühl hat nur als Überbrückung eingesetzt worden zu sein bis eien günstige Arbeitskraft (die neue Kollegin) gefunden worden ist.
Des weiteren ist es in dem Arbeitsbereich in dem Frau Müller arbeitet üblich, dass die Auftragslage nfang des Jahres schlecht ist. Außerdem war bereits bevor die neue Kollegin eingestellt wurde absehbar, dass die Auftragslage schlecht wird.

Hat Frau Müller vor dem Arbeitsgericht eine Chance?

Hi!

Was heißt das genau?
Eventuell wird die Antwort dann sehr kurz.

Im KschG ist von 10 Mitarbeitern die Rede allerdings:
[zitat]
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
[/zitüt]

VG
Guido

Nachtrag:
Es handelt sich leider auch um weniger als 10 Mitarbeiter.

Hinzu kommt, dass die Firma nach Außen hin weiter nach Arbeitskräften sucht und es zusätzlich noch einen Werkstudenten gibt der ähnliche Aufgaben wie Frau Müller hat.

Sorry, aber dann lohnt eine Klage in aller Regel (es könnte Konstellationen geben, in denen sich der AG angreifbar gemacht hat und man vielleicht etwas rausholt, was dann schlimmstenfalls gerade die Anwaltskosten decken wird) nicht und deshalb sollte man seine Energie auf die Jobsuche konzentrieren!

Viel Erfolg,
Guido

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Vielen Dank Guido