Betriebsbedingte Kündigung

Guten Tag zusammen,

ich habe einige Fragen zu o.g. Betreff.

  • Arbeitnehmer A war zwei Jahre lang befristert bei Unternehmen XYZ beschäftigt. Er wurde nicht übernommen, allerdings weiter nahtlos (ohne einen Tag Pause) von einer sog. Leiharbeitsfirma wieder an XYZ überlassen. Nach einem Jahr wurde A wieder fest von XYZ eingestellt. Fünf Jahre Später erhält A eine Betriebsbedingte Kündigung.
    Frage 1: Das XYZ die Zeit vor und während der Leiharbeit im Sozialplan berücksicht ist wohl eher unwahrscheinlich?
    Frage 2: Wird ein Richter diese Zeit wohl mit anerkennen?

  • Die Frau von A ist schwanger.
    Frage: Da das Kind noch nicht geboren ist, wird das in dem Sozialplan nicht berücksichtigt?

-A hat ein halbes Kind mit auf der Lohnsteuerkarte.
Frage: Im Sozialplan ist es unerheblich ob es ein halbes oder ein ganzes Kind ist?

Bei der betriebsbedingten Kündigung ist ein Mindeststandard an sozialer Rücksichtnahme geboten. Das gilt insbesondere für größere Betriebe, weil hier der allgemeine Kündigungsschutz greift. Aber auch kleine Betriebe müssen sich in Grenzen hieran halten. Wahrscheinlich wurde die Zeit der Leiharbeit bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt. Diese Frage ist meines Erachtens bis dato noch nicht gerichtlich geklärt, aber sehr spannend. Es gibt gute Argumente diese Zeiten ebenfalls zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage würde diese Frage gerichtlich zu klären sein, wenn es für die Rechtmäßigkeit der Kündigung hierauf ankommt.