Betriebshaftpflicht für Mietköche

Hallo Hab von meiner Versicherung erfahren das sie bei Mietköchen keine Personen und Sachschäden übernimmt. so wie und wo versichere ich mich am besten. Brauch ich das oder reicht da meine Privathaftpflicht und wenn nicht ,welche versicherung versichert mich??? und dann auch richtig für mein Beruf angepasst??? (achso ich will nur meine Dienstleistung anbieten möchte keine Sachen mieten oder vermieten)

Hallo Hab von meiner Versicherung erfahren das sie bei Mietköchen keine Personen und Sachschäden übernimmt.

Dann solltest Du Dir eine andere Versicherung suchen.

und wo versichere ich mich am besten.

Das sollte nicht so schwierig sein.

reicht da meine Privathaftpflicht

Nein.

Hallo,

Hallo Hab von meiner Versicherung erfahren das sie bei
Mietköchen keine Personen und Sachschäden übernimmt.

Wurde denn ein Gewerbe angemeldet ?

so wie
und wo versichere ich mich am besten. Brauch ich das oder
reicht da meine Privathaftpflicht

nein

und wenn nicht ,welche versicherung versichert mich??? und dann
auch richtig für mein Beruf angepasst???

Mir ist noch nicht ganz klar - welche Versicherung benötigt wird.
Eine Betriebshaftpflicht schließt der Gastronom ab.

(achso ich will nur meine Dienstleistung
anbieten möchte keine Sachen mieten oder vermieten)

Also noch einmal, welches Gewerbe wurde angemeldet ?

Mir ist noch nicht ganz klar - welche Versicherung benötigt wird.

Eine betriebshaftplficht mit „arbeiten auf fremden Grundstücken“.

Eine Betriebshaftpflicht schließt der Gastronom ab.

Die Auftraggeber von Mietköchen sind überwiegend Privatpersonen.

Also noch einmal, welches Gewerbe wurde angemeldet ?

Kochen ?

Hallo Nordlicht,

solch eine Tätigkeit kenne ich unter dem Begriff Party-Service
und dies kann man bei fast jedem Versicherer abschließen.

Nur der Begriff Mietköche ist irreführend.
Es ist auch nicht erkennbar, ob hier überhaupt eine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Gruß Merger

Hallo Nobert,

solch eine Tätigkeit kenne ich unter dem Begriff Party-Service

Das ist etwas anderes ! Partyservice kocht und liefert zu Dir nach Hause. Mietkoch kauft und und kocht bei Dir zu Hause.

Nur der Begriff Mietköche ist irreführend.

Finde ich nicht.

Es ist auch nicht erkennbar, ob hier überhaupt eine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Das interessiert aus Versicherungssicht nicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

Es ist auch nicht erkennbar, ob hier überhaupt eine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Das interessiert aus Versicherungssicht nicht.

Und Du kannst einem Mietkoch, der kein Gewerbe angemeldet hat,
eine Betriebshaftpflichtversicherung anbieten ?

Wenn dies so wäre, müsste ich passen.

Gruß

Nordlicht

Gruß Merger

Und Du kannst einem Mietkoch, der kein Gewerbe angemeldet hat, eine Betriebshaftpflichtversicherung anbieten ?

Ich habe mir von keinem meiner gewerblichen Kunden jemals seinen Gewerbeschein vorlegen lassen. Wozu auch ?

Und Du kannst einem Mietkoch, der kein Gewerbe angemeldet hat, eine Betriebshaftpflichtversicherung anbieten ?

Ich habe mir von keinem meiner gewerblichen Kunden jemals
seinen Gewerbeschein vorlegen lassen. Wozu auch ?

Weil man im allgemeinen davon ausgeht, dass ein Gewerbe angemeldet ist.
Jedoch was bringt einem Mietkoch eine Betriebshaftpflichtversicherung wenn er keinen Betrieb / Gewerbe hat ?

Denn in diesem Fall würde die Betriebshaftpflicht nicht zahlen.

Weil man im allgemeinen davon ausgeht, dass ein Gewerbe angemeldet ist.

Eben.

Jedoch was bringt einem Mietkoch eine Betriebshaftpflichtversicherung wenn er keinen Betrieb / Gewerbe hat ?

Weil er seinen Auftraggeber schädigen kann. Da er für seinen Auftrag bezahlt bekommt, ist die private Haftpflicht aus dem Rennen.

Denn in diesem Fall würde die Betriebshaftpflicht nicht zahlen.

Das ist eine sehr mutige Aussage, die ich nicht bestätigen kann. Die richtige Gewerbeanmeldung ist nur bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten von Bedeutung. Ansonsten ist nur wichtig, dass die ausgeübte Tätigkeit im Versicherungsschein steht.

Nein - denn alleine schon aus der Berechnungsgrundlage heraus ist bei uns erkennbar, dass nur ein Gewerbe/Betrieb versichert werden kann:
Jahresumsatz ohne MwSt.

Ergänzend steht folgender Text in der Versicherungspolice:

Die Haftpflichtversicherung schützt gegen Haftpflichtansprüche, die gegen den Betriebsinhaber und seine Mitarbeiter geltend gemacht werden.

Vielleicht ist dies bei deinem Versicherer anders.
Dies kann ich nicht beurteilen.

Gruß Merger

Hi

Hallo Hab von meiner Versicherung erfahren das sie bei
Mietköchen keine Personen und Sachschäden übernimmt.

Das stimmt, wie der Name „Mietkoch“ schon sagt, kocht dieser gegen Entgelt auf Partys, Veranstaltungen oder auch privat. Ich unterstelle da mal eine gewerbliche Tätigkeit.

und wo versichere ich mich am besten. Brauch ich das oder
reicht da meine Privathaftpflicht und wenn nicht ,welche
versicherung versichert mich??? und dann auch richtig für mein
Beruf angepasst??? (achso ich will nur meine Dienstleistung
anbieten möchte keine Sachen mieten oder vermieten)

Du benötigst eine Betriebshaftpflicht für Köche. Die Arbeiten auf fremden Grundstücken mit fremden Eigentum sollten in dieser Police enthalten sein. Das bekommst Du bei vielen Versicherern.

Zur genauen Bedarfsermittlung würde ich an Deiner Stelle fachlichen Rat und Beratung vor Ort suchen.

Greetz

zahao

Hallo,

Du hast natürlich Recht, dass der Versicherer im Schadensfall mal auf die Idee kommen könnte, einen Gewerbeschein zu verlangen, und angeichts der Nichtvorlage dann versuchen könnte, die Leistung zu verweigern. Aber ob er damit durchkäme, wenn er den nicht bei Abschluss der Police verlangt und jahrelang ein vollkommen unabhängig von der offiziellen Anmeldung tatsächlich bestehendes Risiko sich hat bezahlen lassen? Das könnte angesichts „venire contra factum proprium“ bei Gericht nicht gut ankommen.

Aber ganz ehrlich: Ich habe es in den Betrieben, in denen ich gearbeitet habe auch nie erlebt, dass bei Abschluß oder im Schadensfall mal die Frage nach dem letzten Handelsregisterauszug, Gewerbeschein o.ä. gekommen wäre. Ich habe mich ja öfter mit Versicherungen im Leistungsfall juristisch beschäftigen dürfen, aber die Frage, ob der Laden denn überhaupt brav und richtig angemeldet sei, ist nie gekommen (OK, drängte sich bei der Größenordnung natürlich auch im Vergleich zum Einzelunternehmer nicht so auf).

Gruß vom Wiz

Nachfrage

Hallo,

Hallo,

…dass der Versicherer im Schadensfall
mal auf die Idee kommen könnte, einen Gewerbeschein zu
verlangen,

ist es nicht so, dass wenn der (Miet)Koch kein Gewerbe angemeldet hat, er bei dem Gastgeber als Privatperson kocht…so wie du und ich? Oder reicht es (von der Steuerrechtlichen Bewertung einmal abgesehen) wenn er eine Quittung für seine geleisteten Dienste vorweisen kann und ihm sein Arbeitgeber seine Arbeit als solche bestätigt?

Gruß vom Wiz

Gruß von rolli

Hallo,

bei Antragsaufnahme sollte man schon prüfen, ob überhaupt ein Gewerbe/Betrieb vorhanden ist.
Ansonsten könnte doch jeder angestellte Handwerker eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Allerdings tätigt man ja normalerweise auch solch einen Abschluss in den Betriebsräumen des Kunden.
Denn wie sollte man sonst einen Kunden richtig beraten können,
wenn der Einblick in den Betrieb fehlt.

Gruß Merger

Hallo nochmal,

im Sinne des Kunden wäre es natürlich, weil damit das Risiko ausgeschlossen wird, dass er im Schadensfall nicht plötzlich mit der Verweigerung der Leistung konfrontiert wird.

Aber mal ehrlich: Zeig mir den Vertreter/Makler, der aktiv nach Gründen sucht, warum er einen zusätzlichen Vertrag nicht schließen kann, wenn sich diese nicht gerade aufdrängen.

Wenn der Kunde sich eines Gewerbes berühmt, und einen gewerblichen Vertrag haben will, … Darf doch auch jeder Privatmann einen großen Laster, Bagger, eine Fabrikhalle, … kaufen. Ob er den passenden Führerschein hat, die Halle sinnvoll nutzen kann, … muss doch den Vertragspartner nicht interessieren.

Der Versicherer geht hier doch kein Risiko ein. Wenn er Glück hat, bezahlt derjenige immer brav und nimmt nie Leistungen/kaum Leistungen in Anspruch. Ist für ihn doch egal, ob da tatsächlich ein Gewerbe besteht. Es ist einfach nur ein gutes Geschäft. Oder es kommt im Schadensfall eben raus, dass da gar kein Gewerbe vorlag, und er kann sogar versuchen die Leistung zu verweigern (was er bei einem echten gewerblichen Kunden eben nicht machen könnte). Also auch sogar vorteilhaft für ihn. Du tust ja gerade so, als ob er mit dem ggf. fälschlich geschlossenen Vertrag gegen irgendein gesetzliches Verbot verstoßen würde, oder hier besondere Großzügigkeiten verteilen würde, die er nur unter bestimmten Bedingungen verteilen will.

Gruß vom Wiz

ist es nicht so, dass wenn der (Miet)Koch kein Gewerbe angemeldet hat, er bei dem Gastgeber als Privatperson kocht…so wie du und ich?

Es hängt eher davon ab, wie er sich bei seinem Auftraggeber gebärdet. Wenn er als Profi auftritt, evt. ein schriftliches Angebot auf jeden Fall aber eine Rechnung ausstellt, ist er versicherungstechnisch ein Berufs-Koch und wird auch so versichert. Was das Gewerbeamt und das Finanzamt dazu sagen, steht auf einem ganz anderen Blatt und war auch nicht Inhalt der Frage.

Ich bin seit über 15 Jahren in einem erlaubnispflichtigen Gewerbe selbständig, keiner meiner Kunden hat mich jemals nach meiner Gewerbeanmeldung bzw. -erlaubnis gefragt.

Wurde denn ein Gewerbe angemeldet ?

… weil die Frage nach der Gewerbeanmeldung für die Versicherbarkeit überhaupt keine Rolle spielt und mir die Diskussion hier etwas aus dem Ruder läuft.

Gruß

Nordlicht