Betriebskosten für Tiefgarage ohne eigenen Stellplatz zahlen?

Liebes Forum,

folgende theoretische Situation.

Mieter „M“ will einen Mietvertrag mit Vermieter „V“ abschließen. M mietet lediglich Wohnraum und Kellerraum. M hat kein Auto und will deswegen in der Tiefgarage, die zum Gesamtobjekt gehört, keinen Stellplatz anmieten.

Im Mietvertragsentwurf des V steht, dass er beabsichtigt

  • die Kosten für Schranken- und Toranlagen,
  • die Kosten für Betrieb, Wartung und Prüfung der SIcherheits- und Notstrombeleuchtung in der Tiefgarage
  • die Kosten der Reinigung der Tiefgarage

als umlagefähig vereinbart haben will.

Wie ist die Rechtslage?

1.) Sind solche Kosten auf M umlagefähig?
2.) Was passiert, wenn M und V den Vertrag so abschliessen? Hat V dann einen Anspruch gegen M, da der ja durch den Vertrag quasi eingewilligt hat?

Ich freue mich auf Eure Meinungen.
Grüße
Schildmann

Hallo!

Nein, das muss getrennt berechnet und umgelegt werden.

Einmal Nebenkosten Haus allgemein auf alle Mieter, einmal Nebenkosten Tiefgarage auf alle Stellplatzmieter !

Anders, wenn Stellplatz zur Mietsache gehört und nicht extra angemietet werden muss.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/nebenkostenabrechnu…

In einem formularmäßigen Vertrag kann man das wohl auch nicht dem Mieter aufdrücken !

Ob in einer Individual-Vereinbarung ?  Vielleicht wenn es unter 50 Stellplatzmietern 1 Nichtmieter gäbe und man mit dem eine Extra-Vereinbarung träfe.
Aber nicht wenn man allen Nicht-Stellplatzmietern so eine Vereinbarung vorlegt.

MfG
duck313

Nein, das muss getrennt berechnet und umgelegt werden.

Einmal Nebenkosten Haus allgemein auf alle Mieter, einmal
Nebenkosten Tiefgarage auf alle Stellplatzmieter !

Hallo duck313,

danke für Deine Antwort.

Fiktiv geht es wie folgt weiter: V möchte den Passus nicht aus dem Mietvertrag entfernen. M will aber die Wohnung unbedingt haben. M und V unterschreiben also den Mietvertrag.

Kann M dann die Zahlung der Neben- und Betriebskosten für die Tiefgarage aus dem Vertragsverhältnis heraus verweigern? Ich denke hierbei an z.B. die starren Fristen bei Schönheitsreparaturen, die ja trotz vertraglicher Einingung unwirksam waren.

Gruß

Schildmann

Gehört zur Wohnung ein Stellplatz oder sind diese extra mit anzumieten?

Gehört zur Wohnung ein Stellplatz oder sind diese extra mit
anzumieten?

Moin Naseweis,

danke für Deine Antwort.

Der Stellplatz muss separat (zu separaten Kosten) angemietet werden. Dementsprechend ist er im Wohnungsmietvertrag auch nicht aufgeführt.

Was ist Deine Meinung dazu?

Viele Grüße

Schildmann

Der Stellplatz muss separat (zu separaten Kosten) angemietet
werden. Dementsprechend ist er im Wohnungsmietvertrag auch
nicht aufgeführt.

dann können die betriebskosten der stellplätze auch nicht auf die nichtmieter der plätze umgelegt werden.

Huhu,

siehe vertreterertert oder so ähnliche, das ist auch meine Meinung.