Betriebskostenabrechnung bei Mietminderung

Hallo,
Dez. 2017 kam eine Betriebskostenabrechnung für 2016 , die um über 500 Euro höher ist als die Jahre zuvor.
Der Eigentümer hat Mitte 2016 gewechselt.
Er behauptet, die Mietminderung beziehe sich auf die Nettokaltmiete.
Kann jemand die Abrechnung kontrollieren, natürlich nicht umsonst.

vielen Dank
Klaus

Hallo Klaus!

Frage ist etwas unklar. Man ahnt mehr als man es weiß worum es gehen soll.
Abrechnung ist stark erhöht ohne dass man mehr verbraucht oder die Preise stark gestiegen wären ?
Und man hat eine Mietminderung durchgeführt ?

Da könnte der Fehler stecken, wenn man nun sozusagen weniger Vorauszahlungen auf die NK geleistet hätte, weil der Vermieter die Minderung falsch bewertet.

Eine Mietminderung wird von der Warmmiete (also incl. aller NK) bemessen. Dazu gibt es höchstrichterliche Urteile.
Das ist doch auch einsichtig, die Minderung gleich einen Minderwert der Wohnung aus.
Wieso sollte man bei mangelhaftem Wohnwert die Nebenkosten zahlen, die zu einer mängelfreien Wohnung gehören ?

Beratung in solchen Sachen kann man bei der Verbraucherberatung, Mieterverein, Mieterinitiative oder letztlich beim Anwalt bekommen.

MfG
duck313

Vielen Dank,
Ich werde mich an den Mieterverein wenden.
einen lieben Gruß
Klaus