Hallo,
folgende Situation: der Besitzer einer Eigentumswohnung vermietet diese. Die Mieter ziehen eines Jahres im April aus und haben Anspruch auf eine Betriebskostenabrechnung bis max. 12 Monate nach Beendung des Mietverhältnisses (meines Wissen aktuelle Rechtslage).
Die Hausverwaltung erstellt die Betriebskostenabrechnungen aber immer erst gegen Ende des Folgejahres, so dass der Vermieter nicht in der Lage ist, den ehem. Mietern innerhalb der gesetzlichen Frist eine korrekte Abrechnung zu stellen.
Was macht der Vermieter in solchem Fall? Kann er eine vorläufige, geschätzte Abrechnung erstellen? Die Frist in irgendeiner Art verlängern? Oder hat er halt Pech gehabt?
Danke für Infos,
Paran