Hallo Jeanette,
bei Wasserabrechnungen , teilweise auch bei Strom, gibt es immer wieder Überschneidungen. Dann werden höhere Wassermengen von den Wasserwerken berechnet als im Haus abgelesen werden. Wenn sich hier dann Differenzen bis zu 20 % ergeben ist nichts dagegen einzuwenden, da im Folgejahr oder im Jahr zuvor - berücksichtigt man die dort abgerechneten Kosten und Zeiträume - ein Ausgleich erfolgt. Kritisch wird es nur dann, wenn innerhalb von drei Jahren Preisänderungen auftreten und hier der Ausgleich weitaus größer ist.
Bie 121 m³ ist der Preis pro cbm höher, bei 156 cbm entspricht er dem Betrag pro cbm lt. Rechnung. Nun müsste dann im Folgejahr , wenn nur 121 abgerechnet sind, mehr abgerechnet werden wie auf der nächsten Abrechnung als Verbrauch steht. Der cbm-Preis wäre dann geringer wie auf der Rechnung der Wasserwerke. Dies wäre eine Erklärung zum Verbrauch.
Es kann aber durchaus auch so sein, dass in einer Wohnung ein Wasserzähler defekt war und daher der Verbrauch nicht berechnet wurde. Dies lässt sich meist überprüfen. Ist der Gesamtverbrauch wie in den Vorjahren, dann ist die Differenz dem Abrechnungsmodus zuzuordnen. Weicht der Wasserverbrauch - auch Warmwasserverbrauch - erheblich ab - ist zu klären, ob falsch abgelesen wurde, eine Wasseruhr defekt ist, ein Rohrbruch vorlag oder im Rahmen der Arbeiten an der Heizungsanlage das Wasser abgelassen wurde.
Gruss Günter
mir ist Deine Frage nicht ganz verständig.
Der Gesamtverbrauch liegt bei 121m³, abgerechnet werden aber
156m³? Pro Mietpartei werden aber die Kosten pro m³ auf der
Basis von 156m³ x m³ lt. eigener Wasseruhr abgerechnet?
Ist ein Garten vorhanden, der bewässert wird, oder ein
gemeinsam genutzter Waschkeller - die dort entstehenden
Wasserkosten können auf sämtliche Mieter umgelegt werden.
Also, laut Wasserrechnung der Lieferfirma beträgt der
Gesamtverbrauch 156 m³ für den Zeitraum Juli 2002 bis Juni
2003.
Abgerechnet werden 121 m³ (der laut Wasseruhren bei den
einzelnen Mietparteien abgelesen wurde)für den Zeitraum
Oktober 2002 bis September 2003. Die 121 m³ sind dann der
Verteilerschlüssel.
Wieviel m³ tätsächlich am Abrechnungsende (also September)
verbraucht wurden, ist nicht zu ermitteln (da
Hauptwasserzähler nicht abgelesen wurde) genauso wenig wie
hoch dann der Betrag für das verbrauchte Wasser war.
Verstanden? Die Zeiträume decken sich irgendwie nicht und ob
die tatsächlich verbrauchten m³ 121 betragen, kann nicht
nachvollzogen werden.
Ist der Vermieter verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen,
um die Wasserrechnung dem Zeitraum der BK-Abrechnung
anzupassen?
Nein, er hat keinen Einfluss darauf.
Im übrigen kein Garten, der bewässert wird auch kein
Waschraum.
Hoffe, dass es jetzt einigermaßen verständlich ist.
Gruss Günter