Betriebsrat befangen ?

Hallo,

natürlich ist der Ehepartner befangen. Nur sagt meines Wissens darüber das BetrVG nichts aus. Nur in eigener Sache darf das betreffende Mitglied zu diesem TOP und zur Abstimmung nicht anwesend sein. Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
wannsee

Hallo Haqin,

du hast Recht - hier liegt ein schwerwiegender Interessenkonflikt vor.

Meines Erachtens sollte der Betriebsratsvorsitzende dafür Sorge tragen, dass das BR-Mitglied an der Anhörung nicht teilnimmt - statt dessen kann ja das Ersatzmitglied nachrücken.

Alles andere wäre mehr als unprofessionell.

Viele Grüße
tinastar

Immer wenn ein BR befangen sein könnte (egal ob Ehepartner, Lebensgefährte, Schwester, Mutter, Vater, Bruder etc.) ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Hier kommen die Ersatzmitglieder zum Einsatz.

Ja, die Befangenheit gilt schon. Das lässt sich aber lösen nur lösen, wenn irgendjemand zu Schaden gekommen ist und dann vor dem Arbeitsgericht sein Recht einklagt.