Betriebsrat befangen ?

Kann ein BR-Mitglied befangen sein ?

Nehmen wir an das in dem BR unterandem ein Ehepaar ist.

Jetzt gibt es eine Anhörung bezüglich der Kündigung des einen Ehepartners ( es liegen schwerwiegende Gründe vor ), ist dann in dem Fall der andere Ehepartner befangen ?

Man könnte doch in dem Fall von Eigeninteresse sprechen, oder ?

Hallo Kollege,rein Rechtlich ist nur der betroffene Betriebsrat Befangen, nicht der Ehepartner, aber wenn die Kündigungsgründe wirklich erheblich sind, bekommt der Arbeitgeber die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzt!Die Betonung liegt aber bei erhebliche Gründe!!Mit Freundlichen Grüssen Betriebsrat

Kann ein BR-Mitglied befangen sein ?

Nehmen wir an das in dem BR unterandem ein Ehepaar ist.

Jetzt gibt es eine Anhörung bezüglich der Kündigung des einen
Ehepartners ( es liegen schwerwiegende Gründe vor ), ist dann
in dem Fall der andere Ehepartner befangen ?

Hier dürfte der offiziell abstimmungsberechtigte Ehepartner befangen sein und sollte deshalb an der Abstimmung nicht teilnehmen.

Nähme er doch teil, dann könnte ein Arbeitsgericht, falls seine Stimme entscheidend gewesen war, hier vor einer „nicht ordnungsgemässen Beschlussfassung“ ausgehen und eine Wiederholung anordnen.

Man könnte doch in dem Fall von Eigeninteresse sprechen, oder
?

Hallo, Haqin,

ein Betriebsrat (sowohl als Gremium als auch als einzelnes Mitglied) ist im Prinzip immer befangen wenn er die Interessen der Arbeitnehmer ordentlich vertreten will. Das ist auch gut so.

Deine hypothetische Frage ist wohl: „Darf der Ehepartner an der Anhörung, Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrates teilnehmen?“

Richtig?

Wo will man aber die Grenzen ziehen, wenn bei personellen Einzelmaßnahmen ein bestimmtes Mitglied nicht an der Anhörung, Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrates teilnehmen darf, nur weil es in einer engeren Beziehung zu der Person (im vorliegenden Fall Ehepartner) steht um die es geht? Die gleiche Befangenheit („Eigeninteresse“) könnte man auch unterstellen, wenn es um einen nahestehenden Kollegen, guten Freund, Vater, Bruder, Schwager, Tochter, Onkel usw. gehen würde. Ehepartner, die zufällig auch zusammen Mitglied im Betriebsrat sind, sind trotzdem eigenständige Personen. "Sippenhaft gibt es nicht.

Das BR-Mitglied, über dessen personelle Maßnahme beraten und beschlossen wird, hat sicherlich in dieser Sitzung nichts zu suchen. Da würde ich ggf. ein Eigeninteresse sehen. Solche Fälle hatte ich einige in meiner langjährigen Betriebsratstätigkeit. Obwohl es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, haben diverse Arbeitsgerichte auch Entscheidungen in dieser Richtung getroffen.

Aber darum geht es ja in Deiner hypothetischen Frage nicht.

Gruß W.

Selbstverständlich geht der „Partner“ der betreffenden Person raus und es kommt ein Ersatzmitglied zum Einsatz.

Als Anmerkung mal außerhalb der Antwort: Das sollte der Kollege aber von selbst tun, moralisch allein schon…!

Alles Gute!!

Diese Frage kann nur ein FA Arb.recht beantworten.

Der Ehepartner darf weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung des BR dabei sein. Für diesen TOP muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Erlaube mir den Hinweis, dass ein BR niemals einer Kündigung zustimmt. Niemals! Die Zustimmungsersetzung für die Kündigung eines BR-Mitglieds gibt das Arbeitsgericht nach genauer Überprüfung. Lasst das die Richter entscheiden! Der BR lehnt die Zustimmung ab.
Viele Grüße
Brigitte

Das Gänze nennt man übrigens offiziell persönliche Betroffenheit. Und die ist ein Verhinderungsgrund für diesen TOP. Hatte ich eben vergessen. Grüße

Hallo,
naja wo die Grenze ziehen, hm wenn es aber um die wirtschaftliche Situation der Familie geht was ist dann ?
Denn wenn das AG einer fristlosen Kündigung zustimmt wäre das sehr gravierend für die Familie. Ist das nicht allein schon ein Grund für den Ehepartner nicht objektiv zu entscheiden ? Das wäre dann ja in gewisser Weise Eigennutz und hätte nix mehr mit der Entscheidung als solches zu tun.

Hallo,
die Zustimmung zu einer Kündigung ist schon mehrfach von dem BR gekommen. Aber das ist ja ein sehr brisanter Fall indem es auch um die finianzielle Situation der Fam. geht. Es ist ja vll auch eine moralische Frage bzw. was ist in dem Fall wenn kein Ersatzmitglied da ist?
LG

Hallo,
es gibt keine Befangenheit. Da sich der Betriebsrat durch eine einfache Mehrheit zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG positionieren muss (Zustimmung oder nicht) kann das Ehegatten-BR-Mitglied, das nicht gekündigt werden soll, an der Beschlussfassung teilnehmen.

FKR

Dann ist der BR schlecht oder gar nicht geschult! Schade, denn er hat eine hohe Verantwortung! Solange ihr beschlussfähig seit, ist das okay, wenn kein Ersatzmitglied mehr verfügbar ist. Wenn es aber eines gibt, muss es geladen werden. Und da ein guter BR nie zustimmt, ist die Moral uninteressant. Ein BR kann doch nicht über eine Existenz entscheiden! Wofür haben wir denn Richter? Achje, da könnte ich mich wieder reinsteigern! Wen ein Kollege schon am Boden liegt, sollte ein BR nicht noch drauftreten. Der BR ist FÜR den Arbeitnehmer da, nicht gegen ihn! Und gekündigt wird er sowieso. Mehr weg als weg geht nicht. Gruß!!!

Kann ein BR-Mitglied befangen sein ?

Ja, in eigener Sache

Nehmen wir an das in dem BR unterandem ein Ehepaar ist.

Jetzt gibt es eine Anhörung bezüglich der Kündigung des einen
Ehepartners ( es liegen schwerwiegende Gründe vor ), ist dann
in dem Fall der andere Ehepartner befangen ?

Nach der mir vorliegenden Literatur nein.

Man könnte doch in dem Fall von Eigeninteresse sprechen, oder

Könnte man, tut die Kommentierung aber nicht

?

Hallo,

allein schon wegen der Tatsache, dass es hier um die wirtschaftliche Situation/Zukunft einer Familie gehen würde, würde ich mich als Betriebsrat nicht mit der für meine Begriffe belanglosen Frage befassen, ob ein verwandtes BR-Mitglied an der Sitzung bezüglich der Anhörung gem. § 103 BetrVG teilnehmen darf und möglicherweise „befangen“ ist. Wer sagt denn zu dem, dass ein Betriebsratsmitglied objektiv sein muss. Was soll das denn überhaupt heißen und wo steht das geschrieben?

Für mich ist die Sache klar: Das BR-Mitglied (der Ehepartner) des zur außerordentlichen Kündigung anstehenden BR-Mitgliedes hat ein gutes Recht, an der Anhörung des Betriebsrates teilzunehmen.

Andernfalls müsste man sich schon auf einen entsprechenden Paragrafen im BetrVG berufen und den auch noch gut begründen können. Da gibt es aber nichts. Oder siehst Du was oder könntest Du was entsprechendes konstruieren, was auch vor dem Arbeitsgericht Bestand hätte?

Zur Not kann sich der Betriebsrat ja auch mal bei einem Rechtssekretär der Gewerkschaft oder bei einem Juristen seines Vertrauens schlau machen. Diese Möglichkeiten sollte man immer im Auge haben, denn es gibt nunmal im Alltag eines Betriebsrates knifflige Fälle. Und im vorliegenden Fall liegt ja einer vor. Zumindest für Dich.

Gruß W.

Guten Tag!

Kann ein BR-Mitglied befangen sein ?

Nehmen wir an das in dem BR unterandem ein Ehepaar ist.

Jetzt gibt es eine Anhörung bezüglich der Kündigung des einen
Ehepartners ( es liegen schwerwiegende Gründe vor ), ist dann
in dem Fall der andere Ehepartner befangen ?

Es ist sehr schwierig bis unmöglich, einen Betriebsrat zu kündigen. Was für schwerwiegende Gründe sind das? Da der BR meist aus mehr als 3 Mitgliedern besteht, zählt bei einer Abstimmug immer die Mehrheit. Und eigentlich hat immer jeder BR ein gewisses Eigeninteresse, deshalb gibt es die Abstimmung.

Man könnte doch in dem Fall von Eigeninteresse sprechen, oder
?

Es ist immer ein gewisses Eigentintersse vorhanden, wenn man Betribsrat wird.

Salve
(Grüßen wäre ganz allgemein nett hier im Forum) und Rechtschreibung ist ein hohes Gut das sich immer mehr verliert.)

Hallo,
also das ist echt heikel. Also ein Betriebsrat zu entlassen ist so gut wie unmöglich… Aber das ist ja nicht ihre Frage. Natürlich ist der Ehepartner nicht mitbestimmungsberechtigt. es gibt dazu follgendes Urteil
http://www.recht-in.de/urteil/ein_von_einem_beschlus…
.
Ich möchte aber nicht unterlassen zu fragen, ob sie der Betroffenen sind?
LG Maike roeder

Natürlich kann auch ein BR befangen sein. Meines Wissens gibt es dazu aber keine Regelung im Betriebsverfassungsgericht. Da der BR sowieso an die gesetzlichen Regeln gebunden ist, muss er seine Pflichten erfüllen, ansonsten kommt §23 BetrVG zum Spiel (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html).

Bei einer Kündigung kann der BR im besten Falle eine Weiterbeschäftigung bis zur arbeitsgerichtlichen Entscheidung bewirken. Und ein guter BR wird sich immer für alle Arbeitnehmer einsetzen!

Kann ein BR-Mitglied befangen sein ?

Nehmen wir an das in dem BR unterandem ein Ehepaar ist.

Jetzt gibt es eine Anhörung bezüglich der Kündigung des einen
Ehepartners ( es liegen schwerwiegende Gründe vor ), ist dann
in dem Fall der andere Ehepartner befangen ?

Danke für die Anwort und Nein ich bin nicht der Betroffene Lg

Hallo,
Danke für die Anwort,
es war nicht meine Absicht das man sich hier in etwas reinsteigert. Es geht ja darum ob ein Ehegatte objektiv entscheiden kann. Natürlich wird der BR ablehnen, und drauftreten soll der BR auch nicht, Vielleicht hab ich auch nicht richtig verstanden das der BR auch im Interesse der Firma denken muss ( natürlich ist ein ein Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Geschäftsführung ). Es müssen doch immer beide Seiten betrachtet werden, oder ?
Auch von dem BR ?
Und ich persönlich hab ja nur danach gefragt, weil ich mir halt nicht vorstellen kann das man wenn man in gewisser Weise auch selbst davon betroffen ist eine objektive Entscheidung fällen kann. Man will ja auch nix falsch machen.
LG
Dann ist der BR schlecht oder gar nicht geschult! Schade, denn

er hat eine hohe Verantwortung! Solange ihr beschlussfähig
seit, ist das okay, wenn kein Ersatzmitglied mehr verfügbar
ist. Wenn es aber eines gibt, muss es geladen werden. Und da
ein guter BR nie zustimmt, ist die Moral uninteressant. Ein BR
kann doch nicht über eine Existenz entscheiden! Wofür haben
wir denn Richter? Achje, da könnte ich mich wieder
reinsteigern! Wen ein Kollege schon am Boden liegt, sollte ein
BR nicht noch drauftreten. Der BR ist FÜR den Arbeitnehmer da,
nicht gegen ihn! Und gekündigt wird er sowieso. Mehr weg als
weg geht nicht. Gruß!!!

Oje, habe ich so böse geklungen? War auch nicht meine Absicht! Partner ist persönlich betroffen und kann nicht mit abstimmen. Zu allem anderen schreibe ich dir nochmal, wenn ich etwas mehr Zeit habe! Und es sollten auch keine Vorwürfe sein! Aus deinen Texten geht für mich nicht so ganz eindeutig hervor, welche Meinung du eigentlich hast. Schönen Wochenstart! Brigitte