Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter eines Unternehens sollte betriebsbedingt fristgerecht zum 30. des Monats x gekündigt werden. Der Betriebsrat erfuhr von der geplanten Kündigung - wie üblich - lange bevor der Mitarbeiter selbst davon Kenntnis hatte und legte sofort gegen die Kündigung nach BetrVG ein, OHNE den Mitarbeiter zuvor zu kontaktieren.
Als dieser dann tatächlich von seiner Kündigung erfuhr, war er zunächst bestürzt, dann jedoch erleichtert, hatte er doch mit etwas Glück und Beziehungen schon einen neuen Arbeitsvertrag bei erinem anderen Unternehmen in Aussicht. Der aktuelle Arbeitgeber war über den Widerspruch des Betriebsrates etwas pikiert, zeigte sich nicht gesprächsbereit und wollte es auf einen Prozess ankommen lassen, auch dann, als der Mitarbeiter gegen den Widerspruch des Betriebsrates „Widerspruch“ einlegte. Dem wurde dann idoch rgendwann entsprochen, sodass die Kündigung schließlich wirksam wurde. Durch den Widerspruch des Betriebsrates war jedoch bei den Behörden bereits ein Verwaltungsprozess angelaufen, wodurch die Wirksamkeit Kündingung erst einige Wochen zu spät eintreten konnte. Der neue Arbeitsvertrag bei dem anderen Untenehmen konnte daher nicht zustande kommen. Der Mitarbeiter war somit arbeitslos.
Hätte der Betriebsrat den Mitarbeiter vor dem Aktivwerden kontaktiert, hätte dieser der Kündigung zugestimmt und alles wäre „glatt“ über die Bühne gegangen. So jedoch ist der Betriebsrat schuld an dem unangenehmen Verlauf.
Meine Frage ist: Kann man dem Betrebsrat hier Amtsmissbrauch vorwerfen? Schließlich ist der doch für die Kollegen da und nicht für die Selbstdarstellung.
Danke schonmal.