Betriebsrat, Kommunikation..Pflicht

Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter eines Unternehens sollte betriebsbedingt fristgerecht zum 30. des Monats x gekündigt werden. Der Betriebsrat erfuhr von der geplanten Kündigung - wie üblich - lange bevor der Mitarbeiter selbst davon Kenntnis hatte und legte sofort gegen die Kündigung nach BetrVG ein, OHNE den Mitarbeiter zuvor zu kontaktieren.
Als dieser dann tatächlich von seiner Kündigung erfuhr, war er zunächst bestürzt, dann jedoch erleichtert, hatte er doch mit etwas Glück und Beziehungen schon einen neuen Arbeitsvertrag bei erinem anderen Unternehmen in Aussicht. Der aktuelle Arbeitgeber war über den Widerspruch des Betriebsrates etwas pikiert, zeigte sich nicht gesprächsbereit und wollte es auf einen Prozess ankommen lassen, auch dann, als der Mitarbeiter gegen den Widerspruch des Betriebsrates „Widerspruch“ einlegte. Dem wurde dann idoch rgendwann entsprochen, sodass die Kündigung schließlich wirksam wurde. Durch den Widerspruch des Betriebsrates war jedoch bei den Behörden bereits ein Verwaltungsprozess angelaufen, wodurch die Wirksamkeit Kündingung erst einige Wochen zu spät eintreten konnte. Der neue Arbeitsvertrag bei dem anderen Untenehmen konnte daher nicht zustande kommen. Der Mitarbeiter war somit arbeitslos.
Hätte der Betriebsrat den Mitarbeiter vor dem Aktivwerden kontaktiert, hätte dieser der Kündigung zugestimmt und alles wäre „glatt“ über die Bühne gegangen. So jedoch ist der Betriebsrat schuld an dem unangenehmen Verlauf.

Meine Frage ist: Kann man dem Betrebsrat hier Amtsmissbrauch vorwerfen? Schließlich ist der doch für die Kollegen da und nicht für die Selbstdarstellung.
Danke schonmal.

Hätte man nicht einfach einen Aufhebungsvertrag machen können oder hätte den AN nicht einfach selber kündigen können?

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Hallo,

solange man/frau auch nicht ansatzweise Aufgaben und Pflichten eines BR kennt - was aus Deinem Posting eindeutig hervorgeht - sollte man/frau mit derartigen Vermutungen

zurückhaltend sein.

Betriebsbedingte Kündigungen betreffen idR mehrere Beschäftigte und hat zB ein BR die Pflicht, eine evtl. Sozialauswahl erst mal abstrakt bzw. formal zu überprüfen.

&tschüß
Wolfgang

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Oh…aber sorry… Meine frage bezog sich auf einen ausführlich geschilderten Vorfall in der V’ERGANGENHEIT. Nachträgliche generalisierte Tipps àla „in der Regel …“ oder „hätte sollte könnte“, sind daher an dieser Stelle nicht zielführend und sollten freundlicherweise in den Gefilden der praxisfernen Phantasien verbleiben.

Wie lange war denn die Kündigungsfrist? Und wie lange nach Ausspruch der Kündigung konnte die neue Anstellung gefunden werden?

Aber hätte der Mitarbeiter das auch tatsächlich gemacht? Du schreibst selber, dass er ‚zunächst bestürzt‘ war. Wäre es da nicht wahrscheinlich, dass der Mitarbeiter auf das Angebot des BR, die Kündigung anzufechten, eingegangen wäre?

LG

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Der Betriebsrat hat getan, was seine Aufgabe ist. Wenn der AG aus betrieblichen Gründen Kündigungen ausspricht, kann er diese Gründe und die Kriterien, nach denen die zu kündigenden Mitarbeiter ausgewählt wurden, prüfen. Es ist hingegen nicht die Aufgabe des Betriebsrats, jeden betroffenen Mitarbeiter zu befragen, ob die Kündigung eventuell gerade in seine persönliche Lebensplanung passt.
Der Mitarbeiter hat den Fehler gemacht, nicht selbst zu kündigen und ggf. um einen Aufhebungsvertrag zu bitten.

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Das nicht, aber ich finde es durchaus ungewöhnlich, wenn der BR gegen eine Kündigung vorgeht, ohne den Betroffenen darüber zu informieren. Ich nehme mal an, dass Widerspruchsgründe geltend gemacht wurden. Da sollte man annehmen, dass der Betroffene auch befragt wird.

Da wäre jetzt eben der genaue zeitliche Ablauf interessant.

Aber das sind doch alles nur die Gefilde praxisferner Phantasien. :slight_smile: Wo kämen wir den hin, würden wir einen Sachverhalt tatsächlich auf der Basis des gesamten Sachverhalts beurteilen …

Grüße,
Max

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