Betriebsrat und Verschwiegenheit

Hallo zusammen,

Wie weit ist ein BR zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Vorabstory: Arbeitnehmer A kommt über den Flurfunk zu Ohren, dass ein Vorgang nicht ganz sauber ist, genauer gesagt könnte es sein, dass eine andere Person B private Dinge über die Firma bestellt und bezahlen lässt.

Die Zahlung obliegt A, die sich in einem Gewissenskonflikt sieht und aufgrund des nicht ganz geringen Wertes beim BR erkundigt, wie ein solcher Fall zu händeln wäre. Namen bzw konkrete Informationen werden nicht genannt, aufgrund der Fachkonstellation könnte man jedoch etwas erahnen. Aussage des BR war, dass in einem solchen Fall wie oben konstruiert nichts unternommen werden solle. OK, Fall erledigt.

Nun bekommt A gerade die Info, dass ein anderes Mitglied des Betriebsrates und Freund von Person B bei B anrief und Person B sich als ‚beim Betriebsrat verpetzt‘ ansieht. Für Person B ist eindeutig klar, wer das war.

Darf das so sein? Irgendwelche Tips, auch gerne weiterführende, wie sich A verhalten soll?

Danke,
Little.

Diese Info kommt durch eine weitere Person, die hier nicht erwähnt wurde?

Dieses Mitglied war nicht anwesend bei Gespräch zwischen A und dem BR?

Dann würde ich es menschlich gesehen als das Normalste empfinden, wenn A
erstens B um ein ca. 10-minütiges Gespräch bittet, in welchem A der Person B erstens mitteilt, was A zu Ohren gekommen ist, und dass man keineswegs beabsichtigt hatte, B zu verpetzen, dass auch der Name B nicht gefallen ist, sondern dass man nicht wusste, wie mit der Situation umgehen und deswegen den BR gefragt hatte. Man könnte auch noch anfügen, dass - falls die Gerüchte des Flurfunks den Tatsachen entsprächen - der Hauptfehler bei B liegen würde, andernfalls wohl beim Flurfunk,
und zweitens diejenige Person des BR, mit der das Gespräch geführt wurde, ob der Indiskretion zur Rede stellt.

Ja, die Info über das angebliche verpetzen kommt über eine Dritte Person, die A aber nicht mit in die Sache hieneinziehen möchte.

Der facto ist es wirklich so, dass A sich beim BR allgemein erkundigt hat, wie gesagt Namen fielen mit voller Absicht nicht. Immerhin kann an so einer Sache der Job von beiden involvierten Personen hängen.

Dann kann man B auch das Gespräch mit dem BR und insbesondere die Beweggründe und die Nichtnennung von Namen schildern, ohne irgendwas davon zu erwähnen, was einem zu Ohren gekommen ist. Das geht doch auch.

Eventuell ergäbe sich aus dem Gespräch auch eine Information, aus der man eine Begründung finden kann, warum man den Betriebsrat zur Rede stellt. - Also, ich meine, vielleicht würde B selber erzählen, dass er gehört hat, A habe ihn beim BR verpetzt.

Hat A denn andere Indizien als den Flurfunk für einen möglichen Betrug seitens B?

A könnte suchen und würde dann ziemlich sicher etwas finden.
A hat den Flurfunk allerdings direkt von B mitbekommen (das Migränehirn bekommt leider viel zu vieles mit)

A wird nicht weiter nachforschen, mit der Aussage des BR ist der Vorgang für A erledigt. Schließlich sitzen alle in einer Firma.

Das ist ja eine ganz üble Sache…

Ich glaube, wäre ich A, würde ich mal den einen oder anderen „Papiernen Beweis“ zusammentragen. Und dann ist’s schwierig:

  1. A könnte nix weiter tun, weiss aber davon. Interessant wäre, ob wenn der Betrug von B aufkommt nicht auch A mit „dran kommt“ (da kenne ich mich zu wenig aus, vielleicht haben wir Gück und @Wiz sagt noch was dazu)

  2. A könnte das Gespräch mit B suchen „Ja, ich war beim Betriebsrat, aber ich hab Deinen Namen nicht erwähnt. Und guck mal hier… Wenn mir sowas nochmal auffällt, dann…“ Das kommt ein wenig drauf an, wie A und B menschlich und hierarchisch stehen und wie die Firmenkultur ist (was Du vom Betriebsrat schreibst lässt ja erstmal auf nix gutes hoffen)

  3. A könnte zum Chef (also dem von A) sausen und um Rat bitten. Das könnte aber dann ggf. zu richtig üblen Konsequenzen für B führen und A wäre irgendwie „schuld“ (wobei das natürlich Quatsch ist, denn immerhin hat ja B betrogen, aber manche Flurfunker sehen das manchmal anders)

Will sagen: A steckt da echt in einer üblen Situation, um die ich ihn nicht beneide…

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Versteh ich nicht: wenn A die Zahlungen durchführt und er Kenntnis über irreguläre Vorgänge des B hat oder erlangen kann, dann muss er das auch im Rahmen seiner Tätigkeit tun und die Sache ans Licht bringen.
Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht. Und der BR scheint ja ein bißchen blauäugig zu sein.

MG

Mal angenommen A hat nur einen Verdacht.
Den Verdacht könnte A entkräften oder erhärten, indem er z. B. Ware sucht bzw. suchen lässt - was aber definitv weit über seinen Arbeitsbereich hinausgeht.
Rein im Arbeitsbereich des A liesse sich das nicht eindeutig festmachen - A hat halt etwas zufällig (aber direkt) gehört und kurz darauf ein passendes Papier auf den Schreibtisch bekommen.

Also jetzt machen wir doch mal ein konkretes Beispiel:

Person A macht den Einkauf und Person B muß immer wieder für die Firma Sachen bestellen. Person B trötet aufm Gang rum „Ha, neulich hab ich mir meine Nasenbohrer wieder über die Firma bestellt“. Nun stellst Du fest, dass in der Tat Person B erst kürzlich ne Charge Nasenbohrer bestellt und auch geliefert bekommen hat. Du stellst weiter fest, dass im Lager keine (oder zumindest nicht so viele) Nasenbohrer sind. Ferner wurden bei Euch in der Produktion im fraglichen Zeitraum keine Nasenbohrer verbaut und es wurden auch keine als Ersatzteile ausgeliefert. Soweit richtig?

Dann wäre die Frage: kannst Du Dir sicher sein oder irgendwie nachweisen, dass Person B die Nasenbohrer entnommen hat? Oder hätte da auch ne Person C sich die schnappen können? Das kommt halt jetzt ein wenig drauf an, was für ein ERP Ihr so habt und wie ernst Ihr das nehmt.

Was könnte Person A denn theoretisch (wenn sie das wollte) nachweisen? Und was ist zwar wahrscheinlich (A hat das ja wohl definitiv gehört) aber nicht nachweisbar?
Es könnte ja auch sein, dass dem Lehrbub versehentlich alle Nasenbohrer in den Schredder gefallen sind oder sowas.

Vielleicht wäre es auch hilfreich zu wissen, was für Nasenbohrer das sind (gerne auch per PN). Ich meine, ganz ehrlich, das Repertoire der Dinge, die man auf Firmenkosten bestellt aber daheim brauchen kann ist doch eher gering, oder? Bei größeren Sachen fällt’s eh auf und so ein Päckchen Batterien / Leuchtstifte kann auf 1000 Wegen verloren gehen.

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Danke für dein Engagement, aber es geht eigentlich nicht darum, einen möglichen Mißbrauch nachzuweisen. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob der BR bei allgemein gehaltenen Nachfragen Kollegen über diese Nachfragen informieren darf :wink:

Aber jetzt bin ich auch neugierig geworden, daher wandel’ ich dein geniales Beispiel mal ab, siehe kursiv

Ja, mit genügend Willen könnte A anhand des Monogramms und des somit stark eingeschränkten Nutzerkreises nachweisen, dass die Nasenbohrer nicht dem Betriebszweck dienen. Zugriff auf die Bohrer hatten 3 Personen, aber genau diese monogrammierten Nasenbohrer sind durch B außerhalb der Firma ausgestellt worden.

Da in der Firma in der Regel Konsumartikel des täglichen Bedarfs hergestellt und auch gehandelt werden, ist ein sinnvoller Gebrauch auch außerhalb des Firmengeländes möglich.

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Das war mir peinlicherweise auch gerade noch aufgefallen und ich war schon am Tippen „aber das wolltest Du ja eigentlich gar nicht wissen“ :blush:
Meine liebe Freundin Susi hat ja grad ein ähnliches Abenteuer mit ihrem Betriebsrat, das ist mörderschwer, selbst wenn Du das nachweisen könntest. Denn die agieren ja quasi komplett selbstständig und haben eben keinen „Vorgesetzten“. Und damit kannst Du nur auf die nächsten Wahlen hoffen (oder versuchen, so viele Kollegen wie möglich davon zu überzeugen, dass dem Betriebsrat zu mißtrauen sei - und das ist vermutlich auch nicht so mal eben gemacht…)

Aber jetzt bin ich neugierig: Die Nasenbohrer mit Bs Monogramm liegen also bei Euch im Lager. Und irgendwann fasst B die dann mal aus und nimmt sie mit nach Hause? Wie wertvoll sind denn Eure Nasenbohrer so?

Es ist ja die Firma von A, aber auch wenn der einzelne Nasenbohrer nur einen geringen Wert hat, könnten mehrere Kartons sich mit Nebenkosten zu einem mittleren dreistelligen Betrag aufsummieren.

Wie muss ich das verstehen? Ist A der Inhaber von „As Nasenbohrerfabrik“ oder arbeitet A dort „nur“ angestellt (so wie B)? Wie sind in diesem Fall die hierarchischen Verhältnisse von A und B?

Die Verschwiegenheitspflicht ist begrenzt:

und hier wohl nicht zutreffend. Ungeschicktes Verhalten des oder der Betriebsratbeteiligten. Im Grunde genommen hat er sich gar „gekümmert“, der BR, wenn er bei B nachfragt (warum auch immer gerade er trotz fehlender Namensnennung aufgesucht wurde). Er könnte dann sogar handeln und in Richtung AG tätig werden, wenn unkorrekte Dinge im Gange sind.

Franz