Hallo zusammen,
Wie weit ist ein BR zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Vorabstory: Arbeitnehmer A kommt über den Flurfunk zu Ohren, dass ein Vorgang nicht ganz sauber ist, genauer gesagt könnte es sein, dass eine andere Person B private Dinge über die Firma bestellt und bezahlen lässt.
Die Zahlung obliegt A, die sich in einem Gewissenskonflikt sieht und aufgrund des nicht ganz geringen Wertes beim BR erkundigt, wie ein solcher Fall zu händeln wäre. Namen bzw konkrete Informationen werden nicht genannt, aufgrund der Fachkonstellation könnte man jedoch etwas erahnen. Aussage des BR war, dass in einem solchen Fall wie oben konstruiert nichts unternommen werden solle. OK, Fall erledigt.
Nun bekommt A gerade die Info, dass ein anderes Mitglied des Betriebsrates und Freund von Person B bei B anrief und Person B sich als ‚beim Betriebsrat verpetzt‘ ansieht. Für Person B ist eindeutig klar, wer das war.
Darf das so sein? Irgendwelche Tips, auch gerne weiterführende, wie sich A verhalten soll?
Danke,
Little.