Hallo;
in einem Unternehmen mit 93 Mitarbeitern ist eine Betriebsratswahl angesetzt.
Der Wahlvorstand hat sich für eine Listenwahl entschieden. Die zur Wahl nun eingereichten Listen (3 Stück) führen nun zu heftigen Diskussionen und unfrieden unter den Mitarbeitern, da keine der Listen bzw. deren Aufbau, sagen wir mal, auch nur einem Viertel der Belegschaft anspricht.
Daher kam nun die Forderung an den Wahlvorstand auf, dass eine Woche vor der Wahl das Wahlverfahren von Listen- auf Personenwahl (mit den Personen auf den 3 eingereichten Listen) umgestellt werden soll. Dies ist ja prinzipiell möglich, wenn bei einer Mitarbeiterzahl unter 100 Wahlberechtigten der Wahlvorstand sich mit dem Arbeitgeber einigt - aber geht das auch
a) nach der Ansetzung einer Listenwahl und
b) 1 Woche vor dem angesetzten Wahltermin?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
aiktr123