Betriebsratswahl - Änderung des Wahlverfahrens vor der Wahl möglich?

Hallo;
in einem Unternehmen mit 93 Mitarbeitern ist eine Betriebsratswahl angesetzt.
Der Wahlvorstand hat sich für eine Listenwahl entschieden. Die zur Wahl nun eingereichten Listen (3 Stück) führen nun zu heftigen Diskussionen und unfrieden unter den Mitarbeitern, da keine der Listen bzw. deren Aufbau, sagen wir mal, auch nur einem Viertel der Belegschaft anspricht.
Daher kam nun die Forderung an den Wahlvorstand auf, dass eine Woche vor der Wahl das Wahlverfahren von Listen- auf Personenwahl (mit den Personen auf den 3 eingereichten Listen) umgestellt werden soll. Dies ist ja prinzipiell möglich, wenn bei einer Mitarbeiterzahl unter 100 Wahlberechtigten der Wahlvorstand sich mit dem Arbeitgeber einigt - aber geht das auch
a) nach der Ansetzung einer Listenwahl und
b) 1 Woche vor dem angesetzten Wahltermin?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
aiktr123

Hallo,

die Option des § 14a Abs. 5 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__14a.html
muß vor Erlass des Wahlausschreibens vereinbart werden. Das sollte ein auch nur ansatzweise geschulter WV auch wissen bzw. kann es in jeder einschlägigen Fachkommentierung nachlesen. Hier scheint es offensichtlich an beidem - Schulung und Fachliteratur - zu fehlen.
Wenn das Wahlverfahren nach Erlass des Wahlausschreibens geändert wird, ohne daß es dafür einen zwingenden rechtlichen Grund gibt, ist die Wahl nicht nur rechtswidrig sondern nichtig.

Hier scheint es aber auch sonst an grundlegendem Wissen zu fehlen, wenn ich zB diese Formulierung

lese.
Der WV entscheidet lediglich im geschilderten Fall, ob eben vereinfachtes (mit Zustimmung des AG) oder formales Verfahren angewendet werden soll.
Der WV entscheidet nicht, ob im formalen Verfahren Listen- oder Persönlichkeitswahl stattfindet. Das hängt schlicht und ergreifend davon ab, ob eine oder mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden.

3 Like