Betriebsratswahl - Sitzanspruch des "schwachen" Geschlechts

Hallo;
in unserem Unternehmen stehen Betriebsratswahlen an.
Bei uns arbeiten 93 Wahlberechtigte; davon mehrheitlich Frauen; also gelten die Männer als „schwaches“ Geschlecht und müssen somit im Betriebsrat von 5 Mitgliedern mindestens 2 Sitze besetzen.
Es gibt 3 Listen - und entsprechend der Aufstellung der Kandidaten in allen 3 Listen kann es sehr wahrscheinlich dazu kommen, dass das „schwache“ Geschlecht, also die Männer, 4 der 5 Sitze erhalten könnten! Sollte die möglicherweise einzige Frau auf ihren Sitz verzichten, würde höchstwahrscheinlich ein weiterer Mann nachrücken und somit kein Vertreter des „starken“ Geschlechts im Betriebsrat sitzen!
Daher meine Frage : Ich finde nur Regelungen, die das „schwache“ Geschlecht betreffen, aber gibt es auch Festlegungen, wieviel Sitze das „starke“ Geschlecht mindestens zu besetzen hat? Oder ist eine Kostellation von 4+1 oder gar 5+0 für das „schwache“ Geschlecht zulässig?
Danke und Gruß
aiktr123

Es gibt eine Mindestzahl nur für das in der Minderheit befindliche Geschlecht:
Aus Paragraph 15 des BetrVG:
Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

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Vielen Dank für die Antwort!
Das ist auch mein Wissenstand - ich finde es nur etwas kurios, da ich die „Historie“ dieser Regelung so verstanden habe, die Rechte der Frauen zu stärken, da diese „im Normalfall“ als das Geschlecht in der Minderheit angesehen wird - zumindest in Unternehmen…
Nun „droht“ bei uns im Unternehmen dieses Kuriosum und die Frauen bekommen eventuell keinen Sitz im Betriebsrat, da sie im Unternehmen eben NICHT in der Minderheit sind und die Vetreilung der Geschlechter in den Listen so unglücklich ist… Ohne mich belesen zu haben hätte ich eigentlich erwartet, das beide Geschlechter in einer Intuition gleichgesetzt sein sollten, wobei das in der Minderheit befindliche Geschlecht mind. 2 Plätze einnehmen muss…
Aber so ist das nun mal…
MfG
aiktr123

Ich auch. Aber man geht davon aus, dass sich Mehrheit schon nicht unterbuttern lassen wird, während die Minderheit geschützt werden muss.

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