Betriebsrente ADP Arbeitgeber

Hallo,

mein ehemaliger AG hat die Betriebsrentenzahlungen an einen Gehaltsabrechnungsdienstleister übergeben. von dem ADP wurde mir eine neue Personalnummer zugeteilt. Hat sich dadurch mein rechliches Verhältnis zu meinem ehemaligen AG und zu dem ADP verändert oder wurde nur eine Dienstleistung von dem AG an die ADP übertragen?
Können dadurch auch Gruppenversicherungen, die ich selber bezahle, beeinflusst werden?

Gruß
Ricko

Servus,

die Vereinbarung betreffend Betriebsrente, egal ob sie einzel- oder tarifvertraglich geschlossen worden ist, ist nicht mit einer Personalnummer, sondern mit Dir geschlossen worden.

Der Versicherte bei einer Gruppenunfallversicherung bist Du, keine Personalnummer.

In beiden Fällen ist die Personalnummer lediglich ein technisches Hilfsmittel, um den ganzen Rattenschwanz an persönlichen Daten, der an Dir hängt, in vergleichsweise wenigen Ziffern formulieren zu können.

Dass hier, wenn der Personalstamm von einer kleineren an eine andere, größere Einheit übergeben wird, andere Nummern zugeteilt werden - schon allein, damit Doubletten ausgeschlossen sind -, hat keinerlei Einfluss auf irgendwelche Rechte von Arbeitnehmern.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

das mit den Personalnummer leuchte mir ein, aber die Gruppenversicherung läuft doch über den Arbeitgeber.

Mein alter Arbeitgeber hat mir eine Lohnsteuerbescheinigung bis zu dem Zeitpunkt der Übertragung der Zahlungen an den Dienstleister ausgestellt. ich habe noch ein bisschen weitergesucht und bin auf eine Aussage gestoßen, dass nur der aktuelle Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für den abgelaufenen Zeitraum ausstellen kann.

Wenn jetzt der Dienstleister eine Lohnsteuerbescheinigung über meine Betriebsrente ausstellt ist der dann mein „neuer Arbeitgeber“ oder kann ein Dienstleister auch im Auftrag für meinen alten Arbeitgeber die Bescheinigung ausstellen?

Gruß

Ricko

solltest Du diese genau anschauen.

Über dem Adressfeld links oben steht lediglich die Adresse, an die der auf Papier versandte Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zurückzusenden ist, wenn er nicht zugestellt werden kann. Wenn ein Dienstleister das gesamte Thema „Lohn und Gehalt“ im „Full Service“ übernommen hat, d.h. nicht nur die Abrechnungen besorgt, steht an dieser Stelle Firma und Adresse des Dienstleisters.

Ziemlich unten links, unter den Angaben zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, steht „Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers:“ (…). Nur wenn an dieser Stelle links unten nicht mehr die Angaben zum bisherigen Arbeitgeber stehen, sondern die Anschrift des Dienstleisters, brauchst Du Dir Gedanken darüber zu machen, auf welche Weise dieser in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers eingetreten sein könnte. Wirst Du von dort ggf. auch erfahren.

Schöne Grüße

MM