Hallo,
bei der Hinterbliebenenversorgung hat ein Betrieb ganz erhebliche Gestaltungsspielräume.
Das hängt von der konkreten Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung ab.
Deswegen sollte man immer zuerst einen Blick in diese konkrete Ausgestaltung werfen - zB in eine evtl. existierende Versorgungsordnung oder sonstige vertragliche Bestimmungen.
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob in Bezug auf die erste Ehefrau im Fall einer Scheidung in einem Versorgungsausgleich Festlegungen bezüglich der betrieblichen Altersversorgung getroffen wurden.
Wenn man nicht selbst die Fragen klären kann, ist ein I-net-Forum aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmerkmale der betrieblichen Altersversorgung ein denkbar ungeeignetes Mittel für belastbare Auskünfte.
Hier muß schon ein professioneller Rentenberater mit spezieller Expertise im BetrAVG konsultiert werden, der natürlich für seine Bemühungen ein angemessenes Honorar erwartet.
Bei Gewerkschaftsmitgliedern kann es evtl. ebenfalls eine entsprechende professionelle Beratung über die jeweilige Gewerkschaft geben.
&tschüß
Wolfgang