Hallo ihr Lieben,
ich möchte meine Betriebsrente kündigen bzw. verkaufen.
Nur weiss ich nicht, was für ein Fachanwalt der richtige wäre.
Würde mich diesbezüglich über eine hilfreiche Antwort bekommen könnte.
MIt freundlichen grüßen
Eure Tina
Hallo ihr Lieben,
ich möchte meine Betriebsrente kündigen bzw. verkaufen.
Nur weiss ich nicht, was für ein Fachanwalt der richtige wäre.
Würde mich diesbezüglich über eine hilfreiche Antwort bekommen könnte.
MIt freundlichen grüßen
Eure Tina
Hall,
eine Betriebsrente bekommt man im Alter oder auch bei BU, die kann man nicht verkaufen.
Sollte eine Direktversicherung - mit oder ohne Entgeltumwandlung - gemeint sein: Auch die kann man i.d.R. nicht kündigen oder verkaufen, das will der Gesetzgeber nicht, weil Steuervorteile gewährt wurden, damit Du im Alter nicht dem Staat zur Last fällst.
Vielleicht gibts noch ein paar Einzelheiten ?
Viel Glück
Barmer
Soweit ich weiss geht das nicht. Die Betriebsrente ist aus gutem Grund fürs Alter als Rente da.
Warum wollen Sie die verkaufen?
Danke Barmer, für deine Antwort!
Nun die ist kündbar!
Wenn ich sie kündige, würde ich mehr miese machen als wenn ich diese verkaufen würde.
Es ist hald so, dass die Anwälte solche Käuferlisten führen, weshalb ich mich an einen Fachanwalt wenden möchte.
Nur weis ich nicht so recht, zu welchem Fachgebiet solche ein Anwalt haben muss.
weist du dass!
)
Weil ich sonst mein Eigenheim verlieren werde, es muss saniert werden
auch dir danke Regina
Zuständig wäre ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Trotzdem habe ich weiter Zweifel an der Geschichte.
Viel Glück
Barmer
Dankeschön!
Tina
Hallo,
Hallo ihr Lieben,
ich möchte meine Betriebsrente kündigen bzw. verkaufen.
gib uns ein paar mehr Informationen, was Du unter einer Betriebsrente verstehst.
Normalerweise ist damit eine Betriebliche Altersversorgung gemeint und diese kann man frühestens zum 60 bzw. 62. Lebensjahr kündigen.
Und dann könnte dir auch kein Fachanwalt helfen.
Gruß Merger
Nur weiss ich nicht, was für ein Fachanwalt der richtige wäre.
keiner, Anwälte befassen sich mit soetwas nicht.
Hallo flexyflexer,
muss Barmer recht geben, die Geschichte ist nicht ganz schlüssig, bitte unterscheide zu unserer Information:
Von wem werden die Beiträge für die Betriebsrente bezahlt:
Vom Arbeitgeber?
Vom Arbeitnehmer?
Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Welche Gesellschaftsform:
Direktversicherung sprich Versicherungsgesellschaft?
Pensionsfond oder Pensionskasse?
Pensionskasse einer Versicherungsgesellschaft?
Sofern kündbar, bedenke folgendes:
durch den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge, egal welcher Durchführungsweg hast du Sozialversicherungsvorteile und Steuervorteile genossen, die bei einer Kündigung wieder entzogen werden.
Um schnell Geld zu generieren ist das der absolut falsche Weg!
Gruß
BHS-Huber
Hallo und moinmoijn,
erstmal nachdenken und den Begriff richtig klären. Dazu evtl. googeln und FinanzTesthefte lesen und klären ob überhaupt etwas „zu verkaufen“ wäre, d.h. angespart wurde. Dazu die Trägerschaft abklären und abfragen.
Mit Anwalt hat das nix zu tun, allenfalls mit Rentenberater.
Aber es gibt Anwälte mit Sachkompetenz, die kann man evtl. fragen.
Hallo,
gibt es denn einen unmittelbaren Finanzbedarf?
Wenn nicht und Sie es wirklich nicht fortführen wollen oder können, empfehle ich eine Beitragsfreistellung.
Sollten Sie dennoch versuchen, die Vorsorge zu Geld zu machen, können Sie davon ausgehen, dass alle gewährten Vorteile (Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse) auf die ein oder andere Weise zurückfließen müssen.
Herzliche Grüße,
Michael Schreiber
warum Kündigen? würde einen fachanwalt für steuer und wirschaftrecht konsutieren