Betriebsrente

Guten Tag,

Ich war vom 01.09.2001 bis 22.07.2017 bei einer Firma angestellt. Vom 01.08 bis 15.08 war ich bei einer anderen Firma beschäftigt. Ab 28.08.2017 bin ich wieder unbefristet bei der alten Firma angestellt. Verfällt jetzt mein angespartes Guthaben von 2001-2017 ?

Sicher nicht !
Aber genau kann man es nur klären, wenn man mehr über die Art der Betriebsrente wissen würde. Also frag bei der alten und jetzt wieder neuen Firma nach.
Es liegt doch auf der Hand, das so etwas außer in Ausnahmefällen nicht verfallen kann. Es soll doch im Alter zur Absicherung dienen und ist (meist)aus Eigen- und Firmenbeiträgen gespeist.

MfG
duck313

Hallo,

vereinfacht (aber für diesen Fall ausreichend) gesagt: Ansprüche aus einer Betriebsrente sind nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar (§ 1b Abs. 1 BetrAVG)) d.h. auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen bleiben die Ansprüche bestehen. Daß das auch gilt, wenn man später wieder bei dem gleichen Unternehmen anfängt, versteht sich von selbst.

Gruß
C.