Mein Onkel bekommt eine arbeitgeberseitig finanzierte Betriebsrente. Angenommen er stirbt jetzt plötzlich. Bekommt seine Frau dann weiterhin die reduzierte Betriebsrente so wie das in der gesetzlichen Rentenversicherung auch geregelt ist ?
Genaueres können Onkel und Tante in den Betriebsrentenzahlungsbedingungen nachlesen. Die Annahme „wie das in der gesetzlichen Rentenversicherung … geregelt ist“ wäre spekulativ.
Hallo!
Ja.
Es gibt ähnliche (oder die gleichen ?) Voraussetzungen wie bei der gesetzlichen Rente. Auch bei der Betriebsrente gibt es die „Kleine“ und die „Große“ Betriebsrente, je nach Dauer der Ehe und Lebensalter.
Übrigens müsste der Onkel ja Unterlagen zur Betriebsrente bekommen haben. Da sollte alles drinstehen.
MfG
duck313
Hallo,
das hier
ist so pauschal falsch. Es gibt sehr wohl betriebliche Altersversorgung in Form von monatlichen Rentenzahlungen ohne Hinterbliebenenversorgung. Bei derartigen Versorgungen, gibt es auch Optionsmöglichkeiten - zT auch erst bei Antritt der Rente.
Deswegen ist der Weg, den LittleArrow genannt hat, der einzige, um Klarheit zu schaffen.
&Tschüß
Wolfgang
Sicher.
Es gibt auch sehr ungewöhnliche Betriebsvereinbarungen. Auch wenn es nicht genau passt, es gibt sogar Betriebe die den Todesfall des Mitarbeiters versichern- aber als Begünstigten die Firma eintragen lassen !
Auch ich nannte „nachlesen in den überreichten Unterlagen“
Hallo,
ich habe mal gelernt, dass eine Betriebsrente keine gesetzliche Rente ist und deshalb nur das gilt was auch vertraglich festgelegt ist. Demzufolge endet die Betriebsrente grundsaetzlich mit dem Tod des Rentenempfängers, es sei denn, es ist vertraglich (entweder per Einzelvertrag oder als Betriebsvereinbarung) etwas anderes festgelegt.
Genau so verhält es sich auch bei der Hinterbliebenenrente - wenn es dazu nichts schriftliches gibt, dann gibt es auch keine Hinterbliebenenrente.
Gruss
Czauderna