Betriebsübergang Information der Mitarbeiter

Hallo,
gibt es bei einem bevorstehenden Betriebsübergang eine Frist wann die Mitarbeiter spätestens informiert werden müssen? Google konnte mir da leider nicht weiterhelfen…

Vielen Dank für die Hilfe:)

Hallo,

über die Vorschrift des § 613a Abs. 5 BGB („vor dem Übergang“) hinaus gibt es in der Literatur keine konkrete Zeitvorgabe.

Als Zeitpunkt der „Übergabe“ ist idR das gesellschaftsrechtliche Wirksamwerden des Übergangs (Eigentumsübergang, Eintrag ins HRG,) anzunehmen.

Erfolgt jedoch die Unterrichtung nicht, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Textform, beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 zum Widerspruch nicht zu laufen.

&Tschüß
Wolfgang