Hallo,
das Schreiben kam von der Zulassungsstelle. Mit 1-wöchiger Frist. Es wäre ein Rückruf des Herstellers erfolgt, man hätte nicht reagiert. Betrifft das Auto des Vaters. Der Vater ist aber mit dem Auto im Ausland.
Die Tochter setzt sich mit der Behörde in Verbindung und versteht nicht warum der Vater da nicht reagiert haben könnte. Vielleicht hat er es schlicht nicht verstanden denkt sie. Die Tochter sagt der Behörde dass sie erst mit dem Vater reden muss warum wieso.
Der fällt aus allen Wolken weil er keine Schreiben erhalten hat. Die Tochter schreibt dass der Zulassungsbehörde und legt für den Vater Widerspruch ein (Vollmacht). Sie stellt klar dass es keine Verweigerung war sondern dass nix kam. Sie sagt der Hersteller möge die Zustellung , die ja so wichtig war, beweisen.
Die Tochter sagt dass das Fahrzeug derzeit eh im Ausland ist und bittet die Untersagung aufzuheben, da der Vater sich nicht weigert. Im Gegenteil. Er macht unverzüglich einen Termin in einer Fachwerkstatt am Urlaubsort aus. Leider terminlich 1 Tag vor der Frist der Zulassungsbehörde. Deswegen auch vorsorglich Widerspruch…wervweiß was da schiefgehen kann.
Der Vater hat auch in Deutschland vor seiner Reise das Fahrzeug in der Fachwerkstatt vorgestellt.
Hier wurde er auch nicht auf den Rückruf angesprochen. Hierzu gibt es aber ein Urteil, dass die Fachwerkstatt das tun muss 12 U 101/16 OLG Hamm. Das will die Tochter der Zulassungsbehörde noch mitteilen.
Fällt euch sonst was (hilfreiches) ein? Falls besseres Brett bitte verschieben.
Die Zulassungsstelle verweigert das Aussetzen der Betriebsuntersagung da eine Gefahr davon ausgehe.