zwei fragen hierzu:
- besteht ein anspruchsrecht von betroffenen mitarbeitern auf auskunft, ob
- alle arbeitnehmer der abteilung
- alle arbeitnehmer in gleicher funktion
betroffen sind, und in welchem ausmaß?
- dürfen überhaupt unterschiede bei gleicher tätigkeit/funktion gemacht werden?
aufgrund dsgvo wird es sicherlich einschränkungen geben hinsichtlich nennung von namen, aber wie sieht es generell mit der auskunftspflicht von seite betriebsrat und/oder arbeitgeber aus?
pasquino