Hallo und schönen guten Morgen zusammen,
kann mir jemand sagen wie es sich mit Betriebsvermögen verhält, wenn eine Pension (Einzelunternehmer, Gewinnermittlung durch EÜR, Gebäude ist im Betriebsvermögen) einen Umbau in fixe Mietwohnungen anstrebt?
Hallo und schönen guten Morgen zusammen,
kann mir jemand sagen wie es sich mit Betriebsvermögen verhält, wenn eine Pension (Einzelunternehmer, Gewinnermittlung durch EÜR, Gebäude ist im Betriebsvermögen) einen Umbau in fixe Mietwohnungen anstrebt?
Hallo!
Entweder man läßt die Immobilie im Betriebsvermögen oder man entnimmt sie (bzw., falls es eine Betriebsaufgabe ist, erfolgt dies zwangsläufig). Entnahme ist natürlich schmerzhaft, da die stillen Reserven besteuert werden, aber ohne Entnahme bleibt die Hütte ja auf Dauer steuerverhaftet, dann kommt das Dicke Ende irgendwann später.
Schöne Grüße!
Schöne Grüße!
Danke erstmal für die Antwort! Die Frage ist, ob das Haus bei fixer Vermietung im Betriebsvermögen bleiben kann oder ob fixe Vermietung zwangsläufig eine Betriebsaufgabe darstellt, mit der Folge, dass es zwangsläufig entnommen werden muss?
Eine Entnahme / Versteuerung der stillen Reserven müsste Kreditfinanziert werden, kurz gesagt, dann wäre ein Umbau zu fixer Vermietung finanziell nicht möglich. Wenn ein Umbau zu fixen Mietwohnungen nicht finanzierbar ist, dann wird auch keine Entnahme notwendig, weil dann eh die Pension weiter betrieben werden muss. Hier dreht man sich im Kreis. Deswegen ist die Frage relevant, ob das Betriebsvermögen bei langfristiger Vermietung zwangsläufig überführt werden muss…
Wenn der Betrieb überhaupt nicht mehr besteht, der komplette Beherbergungsbetrieb einschließlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen weg ist, dann muss auf jeden Fall eine Betriebsaufgabe erklärt werden. Alles andere halte ich für hochriskant, das merkt das Finanzamt spätestens nach ein paar Jahren. Wenn der Betrieb noch teilweise weitergeführt wird, dann könnte man natürlich Gebäudeanteile für fremde Wohnzwecke im Betriebsvermögen belassen.
Danke wiederum für die Antwort. Das Finanzamt würde es nicht nur spätestens nach ein paar Jahren merken, sondern umgehend, denn man würde es ja angeben. Man will sich ja richtig verhalten. Für mich als Steuerlaie ist es nur noch nicht nachvollziehbar, weil es ja Immobiliengesellschaften gibt, und die können ja ihre Immobilie auch nicht im Privatvermögen haben und eine Anlage V abgeben? Insofern stehe ich an diesem Punkt einfach auf dem Schlauch, warum dann ein Beherbergungsbetrieb bei fixer Vermietung seine wesentlichen Betriebsgrundlagen verlieren würde. Als Steuerlaie denkt man sich eben: wieso, man ändert sie doch nur…
Das sind die vermögensverwaltenden GmbHs. Das kannst du auch machen, aber zuerst muss die Immobilie aus dem bisherigen Betriebsvermögen raus. Und diese Entnahme oder Aufgabe wird besteuert.
nun gut, eine Entnahme ist finanziell nicht leistbar … dann muss eben der Pensionsbetrieb weiter geführt werden
Danke.
nichtsdestotrotz verstehe ich es nicht wirklich … man könnte doch rein theoretisch auch den Beherbergungsbetrieb von Einzelunternehmung zur GmbH umwandeln, und wenn diese gegründete GmbH dann von kurzfristiger Vermietung in langfristige Vermietung umstellt müsste man sie trotzdem vorher auflösen und neu gründen? Kann mir jmd helfen, wo ich mich da einlesen muss um das zu verstehen?