Betrug bei ebay

Hallo,

leider wurde ich bei ebay betrogen - Geld überwiesen und bis heut( 5Wochen) nichts bekommen. Er geht nicht mehr in Kontakt mit mir. Eine Anzeige bei der Polizei liegt vor. Ich habe alle möglichen Daten von demjenigen, keine Ausbildung, arbeitslos und seine Wohnung bezahlt das Amt, 31Jahre.
Nun bin ich leider nicht rechtschutzversichert. Doch möchte ich zum Anwalt und gegen ihn klagen.
Er ist ein mehrfacher Betrüger.
Muss ich die Anwaltskosten tragen, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und der Herr Betrüger kein Geld hat?
Wie geh ich in diesem Fall am besten vor?

Viele Grüsse

Hallo!

Zum Klagen braucht man kein Geld,wenn es sich um eine Straftat „Betrug“ handeln sollte. Da reicht Strafanzeige und die Sache rollt von Amtswegen.
Aber wenn man schon jetzt ermittelt hat,Person hat nichts,was will man da erreichen ?
Zahlung oder Ware ? Wird nichts bringen,wenn nichts da ist.
Bestrafung ? Davon hat man ja höchstens Genugtuung.

Und Betrug wirds wohl wieder mal nicht gewesen sein,weil man den Vorsatz Geld einzufordern und Ware nicht zu versenden,ja nachweisen müsste. Das mag dann im Einzelfall schon gelingen.
Aber das wäre Sache der Staatsanwaltschaft,die das nach der Anzeige ja verfolgen muss. Kostenlos natürlich für Dich.

mfG
duck313

Hallo,

Aber wenn man schon jetzt ermittelt hat,Person hat nichts,was
will man da erreichen ?
Zahlung oder Ware ? Wird nichts bringen,wenn nichts da ist.
Bestrafung ? Davon hat man ja höchstens Genugtuung.

Genugtuung hätte man sicherlich - kann schon gut tun, wenn man so sauer ist, übers Ohr gehauen worden zu sein. Vielleicht hilft man aber so auch weiteren potenziellen Geschädigten, dass sie eben doch keinen Schaden erleiden, weil der VK auf diese Weise lernt, dass er nicht immer mit einem blauen Auge davon kommt.

Man kann z. B. Anzeige wegen Eingehungsbetrugs stellen. In diesem Fall unterstellt man dem Verkäufer, einen Kaufvertrag geschlossen zu haben, obwohl er schon im Vorfeld genau wusste, dass man die Gegenleistung nicht erbringen wird.

Ich habe so etwas übrigens auch schon durch - die Verkäuferin wurde (da ich kein Einzelfall war) richtig verknackt. Und oft ist es genauso: Solch ein Betrug ist Masche und es werden Hinz und Kunz schamlos geschädigt.

Die Behörde hat im Verlauf der Ermittlungen bzw. des Verfahrens zwischendurch sogar angerufen und gefragt, ob ich mein Geld nicht doch noch erhalten habe. Dies wurde der Beklagten nämlich angeraten, um Strafmilderung zu erwirken. Sie hatte diese Absicht wohl auch geäußert, Geld floss dann aber doch nicht. Ganz ausgeschlossen, aufgrund einer solchen Anzeige also doch noch an sein Geld zu kommen, ist es also nicht.

Und Betrug wirds wohl wieder mal nicht gewesen sein,weil man
den Vorsatz Geld einzufordern und Ware nicht zu versenden,ja
nachweisen müsste.

Wie gesagt gelingt das sogar problemlos, wenn hinter dem Fall eine Masche steckt und man kein Einzelfall ist. Ob das im vorliegenden Fall so ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ich finde ehrlich gesagt gut, wenn man so dreiste Leute nicht immer ungeschoren davonkommen lässt. Sicherlich geht es dem Verkäufer wirtschaftlich nicht gut. Das gibt ihm aber noch lange nicht das Recht, andere zu schädigen.

Eine Anzeige ist heutzutage übrigens auch bequem online möglich. M. E. hast du nichts zu verlieren. Das Geld wirst du allerdings vermutlich tatsächlich nicht mehr wiedersehen.

Gruß
Kirsten

Hallo,

Doch möchte
ich zum Anwalt und gegen ihn klagen.
Er ist ein mehrfacher Betrüger.
Muss ich die Anwaltskosten tragen, da ich nicht
rechtsschutzversichert bin und der Herr Betrüger kein Geld
hat?
Wie geh ich in diesem Fall am besten vor?

Mögliches Vorgehen auch ohne Anwalt, Klage ist unnötig bis der Schuldner dem Bescheid widerspricht.

  1. Bezahltes Geld zurückfordern, am besten gleich eine Frist reinschreiben.
  2. Mahnbescheid beantragen (Kosten ab 40 € glaube ich)
  3. Vollstreckungsbescheid beantragen (kostet extra)
  4. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen

Kostet zwar jedes Mal Geld, erhöht aber auch die Forderung falls etwas zum Pfänden vorhanden ist.

Es kommt auf die Höhe des Betrages an ob es sich lohnt. Ganz ehrlich, ich bin auch schon übers Ohr gehauen worden bei Beträgen bis 30 €. Aber da lohnt es sich einfach nicht gutes Geld hinterher zu schmeissen. Abhaken und beim nächsten Msal besser aufpassen.

Gruß vonsales