Betrug bei ebay, ja oder nein ?

Hallo an alle!

Am Freitag habe ich ein altes Moped bei ebay ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand:…Schmuchstück,Scheunenfund,erst 1686km gelaufen,Bj.74…
Am Sonntag bin ich mit einem geliehenen Transporter 270km gefahren um das Moped abzuholen.Beim Verkäufer angekommen,geplättet über den Zustand und keine Ahnung über die Rechtslage.Bezahlung war über paypal eingeleitet und somit wollte ich mein `Schmuckstück auch nicht dort stehen lassen.(200Euro Kaufpreis)
Das Schmuckstück erwies sich als Schrotthaufen, andem die hälfte der Teile fehlt. Der Verkäufer hat mit keiner Silbe erwähnt, daß das Moped nicht fahrbereit ist. Teile wie Zündspule,seitliche Schutzbleche,Blinker,Kette,Betriebserlaubnis,Lutfiltergehäuse,Rücklicht…
fehlen einfach.Wie gesagt, nichts dergleichen steht in der Artikelbeschreibung.Der Hammer ist aber: es ist laut Typenschild Bj.1973.
Zuhause angekommen, habe ich dazu noch bemerkt daß der Motor sich nicht drehen lässt.
Telefonate und wüste e-mails, mehr kam nicht.
Jetzt habe ich Ihm eine Bedenkzeit gegeben und Ihm angedroht den Käuferschutz zu starten(sofern es geht, denn es ist ein Fahrzeug).
Da ich nun schon durch den Transport investiert habe möchte ich eine Teilrückzahlung erwirken.Bei ebay habe ich gelesen,wenn der Käufer recht bekommt, muß er die Rücksendung bezahlen.Das heist ja, der Betrogene ist zweimal der Depp.
Kennt sich jemand damit aus?Wie sehen andere(Ihr)soetwas?

Danke schon mal, Rollo

Auch hallo.

Kennt sich jemand damit aus?Wie sehen andere(Ihr)soetwas?

Gute Frage. Aber für so Fälle kann die FAQ aus ‚Online Auktionen‘ durchaus hilfreich sein: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
Speziell FAQ:1167
Vielleicht findet sich unter http://www.jurablogs.com (mit den richtigen Schlagwörtern :wink: ) auch einiges zum Thema

HTH
mfg M.L.

Artikelbeschreibung.Der Hammer ist aber: es ist laut
Typenschild Bj.1973.

Na, das ist wirklich der Hammer. Ernsthaft, macht 74 oder 73 bei so einer Mühle einen Unterschied? Ich würd nicht darauf pochen …

Wegen der falschen Beschreibung würde ich allerdings vom Vertrag zurücktreten. Sollte er sich weiter querlegen, würd ich auch damit drohen, eine Strafanzeige wegen bewussten Betrugs zu stellen, das wirkt manchmal Wunder, wenn sich der Gegenüber dann nicht nur einer zivil- sondern strafrechtlichen Angelegenheit gegenüber sieht.

Wenn bei einem Fahrzeug nicht mit dabeisteht, dass das Fzg. nicht fahrbereit ist, ist das schon eine böse Sache. Allerdings, kannst Du nachweisen, dass das Fzg. bei Abholung schon nicht mehr fahrbereit ist? Im Zweifel haben fiese Menschen immer fies bezeugende Freunde …

Die letzte Frage ist, ob es den ganzen Aufwand wert ist, oder ob man das unter böse bezahltem Lehrgeld verbucht …

Hi

stand:…Schmuchstück,

also was für nen Sammler ders sich zum Angucken irgendwo hinstellt

Scheunenfund

na das heißt für mich schon offensichtlich ‚hat ewig rumgelegen, könnte angerostet sein und wir wissen nichtmal ob es funktioniert‘

Dementpsrechend wär ich wohl nicht enttäuscht gewesen :wink:

Ist wohl alles eine Interpretierungsfrage
Denn Schmuckstück und Scheunenfund sagen rein gar nichts über den Zustand oder Funktionalität aus.
Letzteres eher noch das es Schrott ist vorallem wenn man das Baujahr bedenkt und sich denken kann wie lange es rumgegammelt hat das es schon vergessen wurde.

Der Rest wurde ja schon gesagt :wink:

MfG
Lilly

Wegen der falschen Beschreibung würde ich allerdings vom
Vertrag zurücktreten.

Besehen, mitgenommen, später wegen falscher Beschreibung zurücktreten? Ich glaube nicht, dass diese Argumentation Bestand hätte.

eine Strafanzeige wegen bewussten Betrugs

[…]

Allerdings, kannst Du nachweisen, dass das Fzg. bei Abholung
schon nicht mehr fahrbereit ist?

Die Gegenseite kann belegen, dass das Fahrzeug bei Abholung offenkundig und erkennbar nicht mehr fahrbereit war! Und Rollo hat es trotzdem gekauft! Wo siehst du da ‚bewussten Betrug‘?

Bewusste Blödheit ist nicht strafbar
Schorsch

…so sehe ich es auch.
Und wenn der Verkäufer nichts von „nicht fahrbereit“ geschrieben hat, nehmen ich an, er hat auch nicht geschrieben „fahrbereit“.
Somit ist er sehr wohl auf der sicheren Seite.
Ich kann nichts Verwerfliches erkennen.

Beatrix

Hallo Rollo!

Mit Deiner Frage bist Du sicherlich besser im Brett
„Online-Auktionen: eBay u. a.“
oder
„Allgemeine Rechtsfragen“
aufgehoben.

Bitte dortige Brettbeschreibung beachten!

Gruß
Beowolf

Hallo,
danke für die Antworten, auch wenn sie teilweise ernüchtern sind.Wenn man
sich betrogen fühlt sucht man ja auch nach Anhaltspunkten, an denen es keinen Zweifel gibt.
Mag zwar sein das es egal ist, ob Baujahr 73 oder 74, ist jedoch ein Punkt an dem man einen Betrug festmachen kann.
Ich habe ebay und paypal jetzt benachrichtigt und um Hilfe gebeten.

Gruß, Rollo

Und wenn der Verkäufer nichts von „nicht fahrbereit“
geschrieben hat, nehmen ich an, er hat auch nicht geschrieben
„fahrbereit“.
Somit ist er sehr wohl auf der sicheren Seite.

Das ist ja ein Ding. Also wenn ich mir ein Auto kaufen will und da steht nicht an der Scheibe „fahrbereit“ dann kann ich davon ausgehen das das Ding eventuell nicht fährt oder was?
Wenn das Moped halt kaputt ist hätte er es jawohl in einer anderen Rubrik einstellen müssen. Keine Ahnung was es da gibt. Vielleicht Ersatzteile oder defekte Fahrzeuge.
Bin der Meinung er hätte schon mit angeben müssen ob es kaputt ist oder nicht.
Bei Paypal kannst du doch den Betrag wieder zurückbuchen lassen.
Hab ich auch schon mal gemacht bei mir hats Prima geklappt.