Hallo,
ich habe in unten beschriebener Angelegenheit bereits Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung / vorsätzlichen Betruges mit billigender Inkaufnahme von Gefahr für Leib und Leben / fahrlässiger Körperverletzung gegen „Unbekannt“ und die Verkäuferin erstattet und alles Erdenkliche versucht, um einen Zivilprozess zu vermeiden:
Ich habe bei Ebay den Artikel „AEG PROFI BISTRO Kaffeemaschine PE 8036 mit Kühlschrank Santo K88840 (fahrbar)!“ für 271,88 EUR ersteigert; der Schrank mit Espressomaschine und Kühlschrank wurde von der Verkäuferin (und ihrem Vater) am 2.6.12 geliefert und der Betrag (300 EUR inklusive Transport) wurde von mir in Bar entrichtet.
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Da das AEG Profi Bistro als „so gut wie nie gebraucht“ verkauft und kein Defekt erwähnt wurde, habe ich die eingebaute Espressomaschine (da ich den Platz für die Mikrowelle benötige) unmittelbar nach Erhalt zum Verkauf angeboten und am darauffolgenden Tag (am 3.6.12) für 180 EUR „verkauft“:
Das Käuferpärchen hat die Maschine nach reichlicher Überlegung (da es einen Vollautomaten erwartet hatte - zum Glück ohne Funktionstest) gekauft, bezahlt und selbst aus dem Schrank ausgebaut; ca. eineinhalb Stunden später hat es dann aber angerufen, dass ihre Küche unter Wasser stünde und der Mann (fast) einen Stromschlag erlitten habe – woraufhin ich den Verkauf noch am gleichen Tag rückgängig gemacht habe (das Pärchen hatte also keine Zeit oder Gelegenheit zur Manipulation der Maschine).
Beim Öffnen der Maschine haben wir (der „Ex-Käufer“ und ich) dann mit Schrecken festgestellt, dass nicht nur die Wasserleitung vom Thermoblock abgebrochen, sondern zudem das Erdungskabel vom Thermoblock entfernt worden war (die dicke Schraube die dort fehlt, lag übrigens bereits bei Lieferung durch die Verkäuferin in der Schublade) und dass wir Glück hatten, dass die Maschine beim Testen nicht mehr in dem Edelstahlschrank eingebaut war; die Verkäuferin habe ich gleich am nächsten Vormittag über den „Defekt“ informiert…
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dass die Maschine absichtlich manipuliert worden war, konnte ich erst auf den Fotos erkennen, die ich für die Verkäuferin von besagtem „Defekt“ gemacht habe: Wasseranschluss und Thermoblock waren offensichtlich nur mit einem hauchdünnen Kupferröhrchen verbunden gewesen, das wahrscheinlich mit Silikon fixiert wurde; besagte Konstruktion konnte (oder sollte!) einem Druck von 18 Bar (ein Autoreifen hat ca. 2,5 bar) niemals standhalten – und im Zusammenspiel mit dem (zufällig?) losen Erdungskabel und dem Edelstahlschrank musste (oder sollte!) die so erzeugte „Sollbruchstelle“ zwangsläufig unmittelbar nach Inbetriebnahme zu einem (unter Umständen sogar tödlichen) Stromschlag führen, selbst wenn nur die Kühlschranktür geöffnet wird.
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Da es sich bei Thermoblock und Wasseranschluss (laut Explosionszeichnung) um getrennte Bauteile handelt und diese mit einem Injektor aus Messing(!) zusammengeschraubt werden, der laut Internetrecherche nur ca. 10-20 EUR plus Versand kostet, ist eine natürliche Bruchstelle vollkommen auszuschließen und ein laienhafter Reparaturversuch relativ unwahrscheinlich (Niemand würde ein eingeklebtes Kupferröhrchen als ernsthafte Reparaturmaßnahme in Betracht ziehen, um eine so geringfügige Summe zu sparen!). Dem, der das (aus welchem Grund sei dahingestellt) „verbrochen“ hat, bedeutet ein Menschenleben gar nichts!
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Da „der Anschlag“ wohl nicht mir gegolten haben dürfte, habe ich die Verkäuferin dann unverzüglich per E-Mail gewarnt und vorgeschlagen, das Gerät (zur Spurensicherung) zur Polizei zu bringen - aber sie meinte nur belustigt (und emotional völlig unberührt!), dass sie selbst Polizeibeamtin sei und ich wahrscheinlich zu viele Kriminalfilme im Fernsehen anschauen würde…
Am 6.6.12 habe ich dann (im Vertrauen auf den beruflichen Hintergrund der Verkäuferin) dem zuvor vereinbarten Abbruch der e-Bay-Transaktion zugestimmt und am Tag darauf wurde die Maschine von der Verkäuferin und ihrem Partner (ebenfalls Polizeibeamter!) zwecks Reparatur abgeholt. Drei Wochen später wurde mir dann (ohne ersichtliches Bedauern) mitgeteilt, dass die Maschine irreparabel sei, woraufhin mir „großzügig“ lächerliche 30 EUR Erstattung für die Maschine angeboten wurden, wobei mir auch noch besagte Manipulation des Gerätes unterstellt wurde (warum sollte ich an einer funktionstüchtigen Maschine herumbasteln, dabei irreparable Defekte verursachen und Menschenleben gefährden, anstatt einfach 180 EUR dafür zu kassieren?), was außerdem eine Beleidigung (für alle Nicht-Mörder mit IQ > 60) darstellt.
Ich habe der Verkäuferin angeboten, ihr die Maschine für 150 EUR zu überlassen, d.h., den Edelstahlschrank (ca. 10 Jahre alte Kühlschränke sind nämlich praktisch Sondermüll) für 150 EUR zu behalten – oder die 30 EUR Transportkosten zu übernehmen, wenn sie das Gesamtpaket wieder abholen und den Kaufbetrag erstatten würde, zumal die Maschine nachweislich mindestens die Hälfte des Wertes darstellt, was die Verkäuferin aber kategorisch ablehnt, wobei sich auf ihren Gewährleistungsausschluss beruft; wenn ich die Schrott-Maschine, für die sie ein Vermögen kassiert hatte, zurückhaben will, kann ich sie dort abholen!
Irreparabel defekte Elektrogeräte als „so gut wie nie gebraucht“ zu verkaufen, ist aber (auch bei Privatverkäufen) arglistige Täuschung, wodurch der Gewährleistungsausschluss hinfällig wird, zumal ich persönlich Anbetracht der Art der Manipulation und mangels Erstauntheit, Bedauern oder einer Entschuldigung ihrerseits sogar von vorsätzlichem Betrug ausgehen muss; vielleicht deckt sie (als Polizeibeamtin!) sogar den Täter, da sie (und vor allem ihr Partner) die Tragweite der Manipulation herunterspielen bzw. ins Lächerliche ziehen, anstatt aufgebracht oder wütend zu darüber zu sein; außerdem hat die Verkäuferin sofort darauf insistiert, die Maschine (nicht zu meinem sondern) zu einem Fachhändler ihres Vertrauens zu bringen und mir (trotz Anfrage) nie verraten, wie sich ihr Fachmann zu besagter Manipulation geäußert hat…
da die Verkäuferin aber garantiert kein Problem damit haben dürfte, den (für sie als frischgebackene Hausbesitzerin und Beamtin wohl geringfügigen) Betrag von 150 EUR zu erstatten, und es trotzdem auf einen Prozess ankommen lässt, scheint sie das zu glauben, was sie behauptet, nämlich dass sie den Schrank samt Maschinen „mit bestem Wissen und Gewissen als gebraucht“ verkauft habe und „niemand vorher wissen konnte, dass die Kaffeemaschine defekt ist“, wodurch sich der Zivilprozesses leider nur darauf reduzieren wird, ob der Artikel als „Funktion nicht überprüft“ und/oder „aus zweiter Hand“ etc. hätte angeboten werden müssen bzw. ob „Das AEG Profi Bistro stand in einem Musterhaus und wurde so gut wie nie gebraucht.“ eine Beschaffenheitsangabe darstellt…
Fakt ist, dass ein Gutachten bestätigen wird, dass es sich bei dem „Defekt“ um keine „natürliche Bruchstelle“ handelt, sondern um eine „Sollbruchstelle“, die mit Fremdkörpern herbeigeführt wurde (der verschraubte Messing-Injektor wurde durch ein eingeklebtes hauchdünnes Kupferröhrchen ersetzt!), was im Zusammenspiel mit dem entfernten Erdungskabel eine Gefahr für Leib und Leben (fahrlässige Körperverletzung) darstellt, und es erfordert wirklich nicht viel gesunden Menschenverstand, dass besagte Manipulationen nicht von selbst entstanden sein können; die Behauptung der Verkäuferin, dass das Gerät bis zum Verkauf „weder von ihr, noch von sonst jemandem geöffnet“ worden sei, ist also genauso wenig haltbar wie, dass es sich „nur um einem harmlosen Reparaturversuch“ (Zitat vom Partner) handeln könne, wobei sich besagte Aussagen auch gegenseitig ausschließen; ob die Maschine bereits vor der Manipulation defekt war oder nicht, wird schwer festzustellen sein…
Es kann einfach nicht „rechtens“ sein, dass Otto-Normalverbraucher Artikel, die nicht der Beschreibung entsprechen, zurücknehmen müssen (etwas anderes wäre für mich auch gar nicht in Frage gekommen!), während Polizeibeamtinnen (mit Vorbildfunktion) irreparablen Elektroschrott ungestraft als „so gut wie nie gebraucht“ verkaufen dürfen!
meint ihr, dass es Sinn macht, die Verkäuferin zu verklagen - verdient hat sie es auf jeden Fall!
Habt ihr schon mal etwas Ähnliches gehört, gelesen oder erlebt?
vielen Dank!