Betrug bei Ebay Privatauktion ohne Gewährleistung

Hallo,

ich habe in unten beschriebener Angelegenheit bereits Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung / vorsätzlichen Betruges mit billigender Inkaufnahme von Gefahr für Leib und Leben / fahrlässiger Körperverletzung gegen „Unbekannt“ und die Verkäuferin erstattet und alles Erdenkliche versucht, um einen Zivilprozess zu vermeiden:

Ich habe bei Ebay den Artikel „AEG PROFI BISTRO Kaffeemaschine PE 8036 mit Kühlschrank Santo K88840 (fahrbar)!“ für 271,88 EUR ersteigert; der Schrank mit Espressomaschine und Kühlschrank wurde von der Verkäuferin (und ihrem Vater) am 2.6.12 geliefert und der Betrag (300 EUR inklusive Transport) wurde von mir in Bar entrichtet.
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Da das AEG Profi Bistro als „so gut wie nie gebraucht“ verkauft und kein Defekt erwähnt wurde, habe ich die eingebaute Espressomaschine (da ich den Platz für die Mikrowelle benötige) unmittelbar nach Erhalt zum Verkauf angeboten und am darauffolgenden Tag (am 3.6.12) für 180 EUR „verkauft“:
Das Käuferpärchen hat die Maschine nach reichlicher Überlegung (da es einen Vollautomaten erwartet hatte - zum Glück ohne Funktionstest) gekauft, bezahlt und selbst aus dem Schrank ausgebaut; ca. eineinhalb Stunden später hat es dann aber angerufen, dass ihre Küche unter Wasser stünde und der Mann (fast) einen Stromschlag erlitten habe – woraufhin ich den Verkauf noch am gleichen Tag rückgängig gemacht habe (das Pärchen hatte also keine Zeit oder Gelegenheit zur Manipulation der Maschine).

Beim Öffnen der Maschine haben wir (der „Ex-Käufer“ und ich) dann mit Schrecken festgestellt, dass nicht nur die Wasserleitung vom Thermoblock abgebrochen, sondern zudem das Erdungskabel vom Thermoblock entfernt worden war (die dicke Schraube die dort fehlt, lag übrigens bereits bei Lieferung durch die Verkäuferin in der Schublade) und dass wir Glück hatten, dass die Maschine beim Testen nicht mehr in dem Edelstahlschrank eingebaut war; die Verkäuferin habe ich gleich am nächsten Vormittag über den „Defekt“ informiert…
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dass die Maschine absichtlich manipuliert worden war, konnte ich erst auf den Fotos erkennen, die ich für die Verkäuferin von besagtem „Defekt“ gemacht habe: Wasseranschluss und Thermoblock waren offensichtlich nur mit einem hauchdünnen Kupferröhrchen verbunden gewesen, das wahrscheinlich mit Silikon fixiert wurde; besagte Konstruktion konnte (oder sollte!) einem Druck von 18 Bar (ein Autoreifen hat ca. 2,5 bar) niemals standhalten – und im Zusammenspiel mit dem (zufällig?) losen Erdungskabel und dem Edelstahlschrank musste (oder sollte!) die so erzeugte „Sollbruchstelle“ zwangsläufig unmittelbar nach Inbetriebnahme zu einem (unter Umständen sogar tödlichen) Stromschlag führen, selbst wenn nur die Kühlschranktür geöffnet wird.
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Da es sich bei Thermoblock und Wasseranschluss (laut Explosionszeichnung) um getrennte Bauteile handelt und diese mit einem Injektor aus Messing(!) zusammengeschraubt werden, der laut Internetrecherche nur ca. 10-20 EUR plus Versand kostet, ist eine natürliche Bruchstelle vollkommen auszuschließen und ein laienhafter Reparaturversuch relativ unwahrscheinlich (Niemand würde ein eingeklebtes Kupferröhrchen als ernsthafte Reparaturmaßnahme in Betracht ziehen, um eine so geringfügige Summe zu sparen!). Dem, der das (aus welchem Grund sei dahingestellt) „verbrochen“ hat, bedeutet ein Menschenleben gar nichts!
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Da „der Anschlag“ wohl nicht mir gegolten haben dürfte, habe ich die Verkäuferin dann unverzüglich per E-Mail gewarnt und vorgeschlagen, das Gerät (zur Spurensicherung) zur Polizei zu bringen - aber sie meinte nur belustigt (und emotional völlig unberührt!), dass sie selbst Polizeibeamtin sei und ich wahrscheinlich zu viele Kriminalfilme im Fernsehen anschauen würde…

Am 6.6.12 habe ich dann (im Vertrauen auf den beruflichen Hintergrund der Verkäuferin) dem zuvor vereinbarten Abbruch der e-Bay-Transaktion zugestimmt und am Tag darauf wurde die Maschine von der Verkäuferin und ihrem Partner (ebenfalls Polizeibeamter!) zwecks Reparatur abgeholt. Drei Wochen später wurde mir dann (ohne ersichtliches Bedauern) mitgeteilt, dass die Maschine irreparabel sei, woraufhin mir „großzügig“ lächerliche 30 EUR Erstattung für die Maschine angeboten wurden, wobei mir auch noch besagte Manipulation des Gerätes unterstellt wurde (warum sollte ich an einer funktionstüchtigen Maschine herumbasteln, dabei irreparable Defekte verursachen und Menschenleben gefährden, anstatt einfach 180 EUR dafür zu kassieren?), was außerdem eine Beleidigung (für alle Nicht-Mörder mit IQ > 60) darstellt.

Ich habe der Verkäuferin angeboten, ihr die Maschine für 150 EUR zu überlassen, d.h., den Edelstahlschrank (ca. 10 Jahre alte Kühlschränke sind nämlich praktisch Sondermüll) für 150 EUR zu behalten – oder die 30 EUR Transportkosten zu übernehmen, wenn sie das Gesamtpaket wieder abholen und den Kaufbetrag erstatten würde, zumal die Maschine nachweislich mindestens die Hälfte des Wertes darstellt, was die Verkäuferin aber kategorisch ablehnt, wobei sich auf ihren Gewährleistungsausschluss beruft; wenn ich die Schrott-Maschine, für die sie ein Vermögen kassiert hatte, zurückhaben will, kann ich sie dort abholen!

Irreparabel defekte Elektrogeräte als „so gut wie nie gebraucht“ zu verkaufen, ist aber (auch bei Privatverkäufen) arglistige Täuschung, wodurch der Gewährleistungsausschluss hinfällig wird, zumal ich persönlich Anbetracht der Art der Manipulation und mangels Erstauntheit, Bedauern oder einer Entschuldigung ihrerseits sogar von vorsätzlichem Betrug ausgehen muss; vielleicht deckt sie (als Polizeibeamtin!) sogar den Täter, da sie (und vor allem ihr Partner) die Tragweite der Manipulation herunterspielen bzw. ins Lächerliche ziehen, anstatt aufgebracht oder wütend zu darüber zu sein; außerdem hat die Verkäuferin sofort darauf insistiert, die Maschine (nicht zu meinem sondern) zu einem Fachhändler ihres Vertrauens zu bringen und mir (trotz Anfrage) nie verraten, wie sich ihr Fachmann zu besagter Manipulation geäußert hat…

da die Verkäuferin aber garantiert kein Problem damit haben dürfte, den (für sie als frischgebackene Hausbesitzerin und Beamtin wohl geringfügigen) Betrag von 150 EUR zu erstatten, und es trotzdem auf einen Prozess ankommen lässt, scheint sie das zu glauben, was sie behauptet, nämlich dass sie den Schrank samt Maschinen „mit bestem Wissen und Gewissen als gebraucht“ verkauft habe und „niemand vorher wissen konnte, dass die Kaffeemaschine defekt ist“, wodurch sich der Zivilprozesses leider nur darauf reduzieren wird, ob der Artikel als „Funktion nicht überprüft“ und/oder „aus zweiter Hand“ etc. hätte angeboten werden müssen bzw. ob „Das AEG Profi Bistro stand in einem Musterhaus und wurde so gut wie nie gebraucht.“ eine Beschaffenheitsangabe darstellt…

Fakt ist, dass ein Gutachten bestätigen wird, dass es sich bei dem „Defekt“ um keine „natürliche Bruchstelle“ handelt, sondern um eine „Sollbruchstelle“, die mit Fremdkörpern herbeigeführt wurde (der verschraubte Messing-Injektor wurde durch ein eingeklebtes hauchdünnes Kupferröhrchen ersetzt!), was im Zusammenspiel mit dem entfernten Erdungskabel eine Gefahr für Leib und Leben (fahrlässige Körperverletzung) darstellt, und es erfordert wirklich nicht viel gesunden Menschenverstand, dass besagte Manipulationen nicht von selbst entstanden sein können; die Behauptung der Verkäuferin, dass das Gerät bis zum Verkauf „weder von ihr, noch von sonst jemandem geöffnet“ worden sei, ist also genauso wenig haltbar wie, dass es sich „nur um einem harmlosen Reparaturversuch“ (Zitat vom Partner) handeln könne, wobei sich besagte Aussagen auch gegenseitig ausschließen; ob die Maschine bereits vor der Manipulation defekt war oder nicht, wird schwer festzustellen sein…

Es kann einfach nicht „rechtens“ sein, dass Otto-Normalverbraucher Artikel, die nicht der Beschreibung entsprechen, zurücknehmen müssen (etwas anderes wäre für mich auch gar nicht in Frage gekommen!), während Polizeibeamtinnen (mit Vorbildfunktion) irreparablen Elektroschrott ungestraft als „so gut wie nie gebraucht“ verkaufen dürfen!

meint ihr, dass es Sinn macht, die Verkäuferin zu verklagen - verdient hat sie es auf jeden Fall!

Habt ihr schon mal etwas Ähnliches gehört, gelesen oder erlebt?

vielen Dank!

hallo ,

es ist natürlich mehr als ärgerlich was ihnen wiederfahren ist ,ebay ist halt nicht mehr das was es vor 10 jahren mal war …auch dank des neuen bewertungssystems hat man noch nicht mal mehr die möglich sich 100% auf die bewertungskommentare zu verlassen ! auch als verkäufer ist man in den popo gekniffen wenn man schlechte erfahrungen mit käufern gemacht hat!

zu deinem fall kann ich dir nur sagen das anzeigen keinen sinn machen und das die von der stattsanwaltschaft meistens abgelehnt werden … du bist nämlich in der beweispflicht -der verkäuferin nachzuweisen das „SIE“ das gerät manipuliert hat …da helfen fotos nicht den das ist noch kein beweis …

die floskel …„so gut wie nie ,oder selten gebraucht " muss ja auch nicht gelogen sein …“ darüber lässt sich dann auch streiten wie man diesen artikelzustand wertet --was ist den „selten“?

hätte sie jetzt geschrieben „neuwertig“ oder „unbenutzt“ sehe das anders aus …

Du hast ja auch mit einem „guten gewissen“ das gerät weiterverkauft --dir könnten jetzt auch die neuen käufer „arglistige täuschung“ vorwerfen …

wie schon erwähnt anzeigen haben keinen erfolg die werden eingestellt …und da du ja bei ebay die transanktionen abgebrochen hast ist der fall für ebay abgeschlossen …wobei ebay nichts unternommen hätte …da für die privatauktionen (barzahlung) kein käuferschutz greift !

liebe grüsse nancy

Hallo nancy,

erst mal vielen Dank für deine Meinung, auch wenn sie mir nicht gerade Mut macht…
die Strafanzeige wurde nicht abgelehnt, d.h., sie liegt noch bei der Staatsanwaltschaft und klagen (Zivilrecht) werde ich wahrscheinlich nur, wenn ich Prozesskostenhilfe erhalte (und die wird sowieso nur bei Aussicht auf Erfolg bewilligt)!

Selbstverständlich ist es praktisch unmöglich der Verkäuferin nachzuweisen, dass „SIE“ das Gerät manipuliert hat - es sei denn, (einer) der Vorbesitzer hätte es (ihr) als defekt verkauft; die lebensbedrohende Manipulation als solche kann ich aber auf jeden Fall beweisen (nicht nur mit Fotos, sondern auch mit einem Gutachten, da ich leider noch Eigentümerin der Maschine bin und die Verkäuferin sie mir theoretisch aushändigen muss) - deshalb auch die Strafanzeige gegen „unbekannt“…

„So gut wie nie gebraucht“ sagt wirklich nichts über die Funktionalität aus - obwohl es dieses suggeriert, aber eine defekte Maschine kann man/frau nicht in der Kategorie Haushaltsgerät einstellen (sondern höchstens als Ersatzteillager oder Bastlerware) und wenn man/frau zu faul zum Testen ist, muss man/frau den Artikel als „nicht auf Funktion überprüft“ anbieten oder gegebenenfalls zurücknehmen; ich hab’ den Verkauf ja auch sofort storniert - sonst hätten die „neuen Käufer“ jetzt mein Problem!

Beweisbar ist auch, dass die Maschine bereits vor meinem Kauf manipuliert worden war (wodurch der offensichtlich irreparabler Schaden entstanden ist), da ich (abgesehen davon, dass es aufgrund meines Ingenieurstudiums niemand wagen würde, mir so etwas unglaublich Debiles zu unterstellen) weder ein Motiv (welches sollte das sein?) noch die Gelegenheit (zwischen Lieferung und Meldung des Defektes lag nur das Wochenende / zwei Tage) hatte und die Manipulation auch nicht von selbst (so weit ist die Quantenmechanik nämlich noch nicht!) oder durch den Transport entstanden sein kann!

ich melde mich, wenn es etwas Neues gibt,
Carmen

hallo carmen ,

anzeigen kann man zunächst einmal alles ,anzeige erstatten -polizei ermittelt -wenn alles ermittelt wurde gehts zum staatsanwalt ,und der prüft den fall und lehnt ihn sicherlich ab .

ich selbst bin auch schon seit über 10 jahren bei ebay unterwegs (privat)und bin auch schon des öfteren ganz bös auf die nase gefallen .

seit ebay das bewertungssystem geändert hat und man als verkäufer weder negativ noch neutral bewerten kann ist es noch viel schlimmer geworden .

es gibt drei katgorien ebayer:

  1. die absolut ehrlichen
    2.die anfänger mit ganz wenig erfahrung (mit welchen mann des öfteren probleme bekommt da die sich nicht vernünftig informieren wie man einen artikel einstellt bzw.beschreibt …und die dann noch negativ bewerten wenn der käufer sich beschwert.

3.spassbieter/auktions-hopper /nepper

das sind die leute die einen artikel kaufen egal ob zum versenden oder zum selbstabholen …artikel werden zb. per paypal bezahlt …der verkäufer versendet ihn direkt …kaum ist der artikel da wird bei paypal ein konflikt gemeldet …die zahlung wird eingefroren (ein NICHTLÖSUNG des konfliktes wird provoziert ) und der käufer hat ein tolles gerät und sein geld hat er auch wieder --quasi zum null tarif …

das ist leider mittlerweile ein beliebte masche …und du schriebst ja :
Das Käuferpärchen hat die Maschine nach reichlicher Überlegung (da es einen Vollautomaten erwartet hatte - zum Glück ohne Funktionstest) gekauft, bezahlt und selbst aus dem Schrank ausgebaut; ca. eineinhalb Stunden später hat es dann aber angerufen, dass ihre Küche unter Wasser stünde und der Mann (fast) einen Stromschlag erlitten habe – woraufhin ich den Verkauf noch am gleichen Tag rückgängig gemacht habe (das Pärchen hatte also keine Zeit oder Gelegenheit zur Manipulation der Maschine.

ob zeit hin oder her…es hört sich ehr danach an als hätten die leute das gerät falsch angeschlossen …warum sollte sonst die küche unter wasser stehen ? und 180€ ist ja schliesslich auch nicht gerade wenig geld :wink: der mann hätte "fast "einen Stromschlag erlitten? woher will die dame das den so genau wissen ? kann sie strom riechen,sehen oder schmecken? für mich hört sich das sehr stark nach auktions-hoppern an .

lieben gruss nancy

Hi nancy,

Anfängerin ist meine Verkäuferin schon mal nicht (mit 190 Bewertungen; allerdings sprechen 98% positive Bewertungen für sie)…

Mein Käuferpärchen hatte die Maschine gar nicht bei Ebay ersteigert sondern über die Kleinanzeigen gekauft und (wenn man/frau die Fahrzeit von 45 Minuten pro Strecke abzieht) nachweislich überhaupt keine Zeit, die Maschine zu manipulieren.

Außerdem handelt es sich wie gesagt nicht um einen Defekt (der durch falschen Gebrauch entstanden sein könnte), sondern um eine Manipulation: jemand hat den Messing-Injektor (Verbindungsstück zwischen Thermoblock und Wasseranschluss) herausgeschraubt und stattdessen ein hauchdünnes Kupferröhrchen hinein geklebt, siehe Fotos…
besagter Jemand muss völlig Hirn-amputiert sein, um auf eine derart idiotische Idee zu kommen: 18 Bar bedeuten ca. 200° - mit 18 Bar (ein Autoreifen hat ca. 2,5 Bar) erzeugen Dampfturbinen ca. 4 KW (so ein Kupferröhrchen hält schätzungsweise 6 Bar bei 80° aus, wobei „kleben“ bereits ein Verbrechen ist)!

und die Schraube (mit der das Erdungskabel gelöst worden war - das löst sich nämlich garantiert auch nicht von selbst) lag auch bereits bei Lieferung durch die Verkäuferin in der darunterliegenden Schublade!

Sollte es sich nur um einen dilettantischen Reparaturversuch handeln, verfügt der Täter entweder über keinen PC oder nicht über die erforderliche Intelligenz, diesen für etwas anderes als zum Spielen zu nutzen; dass jemand keine 20 EUR für den Kauf eines neuen Injektors besitzt, ist unwahrscheinlich…
aber nicht unwahrscheinlicher, als eine derart auffällige Schraube (bzw. so etwas Wichtiges wie den Erdungskabelanschluss) einfach zu „vergessen“; sollte es sich um einen missglückten Mordversuch handeln, dürfte der Täter zwar nicht technisch aber sozial und emotional „unterbelichtet“ sein; so eine heimtückische, gemeingefährliche Tat begeht nur jemand, der nichts mehr (auch keine Kinder!) zu verlieren hat.

Beides trifft nicht auf meine Verkäuferin zu, obwohl sich diese wirklich äußerst verdächtig verhalten und in ziemlich viele Widersprüche verstrickt hat, so dass ich ihr und vor allem ihrem Partner (rein intuitiv) trotzdem einen Betrug (nicht den Mordversuch - ihre Partnerschaft scheint sogar ausgesprochen harmonisch zu sein) unterstellen würde, zumal ich das Gefühl einfach nicht loswerde, dass sie den Täter deckt, weil sie jeglichen Hauch von Emotion oder Wut gegenüber demjenigen, der sie betrogen (bzw. ihr sogar theoretisch nach ihrem Leben getrachtet) hat, zu entbehren scheint!

Also ich war zutiefst schockiert, habe mich mehrfach bei meinen „Ex-Käufern“ entschuldigt – und es war mir eine Selbstverständlichkeit (sozusagen das Geringste, was ich in diesem Moment tun konnte), die Maschine sofort zurückzunehmen und den Betrag zu erstatten, obwohl ich mir das als Alleinerziehende (im Gegensatz zu den kinderlosen Doppelverdienern) wirklich nicht leisten konnte…
und zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Unglück sogar noch für einen Defekt gehalten; dass es sich dabei um eine absichtlich herbeigeführte Bruchstelle handelt - wobei auch noch das Erdungskabel gelöst worden war - hatte ich nämlich erst am darauffolgenden Tag fassungslos festgestellt!
Anbetracht dessen, was passiert wäre, wenn die Maschine beim Testen noch in dem Edelstahlschrank eingebaut gewesen wäre, bin ich aber vor allem unendlich dankbar (statt wütend), dass alle Beteiligten mit einem Schreck davongekommen sind!

Meine Verkäuferin dagegen hat die Gefahr nur heruntergespielt – fast gar belächelt und ihr Partner hat sogar von einem „harmlosen Reparaturversuch“ gesprochen (während sie behauptete, dass die Maschine noch nie zuvor geöffnet worden sei); kein Entsetzen – kein Bedauern – keine Entschuldigung – keine Rücknahme – gar nichts, bis auf eine inakzeptable Entschädigung und die infame Unterstellung, dass ich so etwas kriminell Hirnverbranntes verbrochen haben könnte…

Das ist doch alles wirklich mehr als sonderbar, oder?

der skrupellose Täter darf auf keinen Fall ungestraft davonkommen und ich sehe es nicht ein, finanziell in Mitleidenschaft gezogen zu werden, da die Verkäuferin (als frischgebackene Hausbesitzerin) bestimmt nicht am Hungertuch nagt…

Carmen

Hallo
du gehörst wohl eher zu den Romanschreibern!
Zuviele Sachverhalte und gleich Weiterverkäufe das fällt auf
Gruß Marco

guten morgen ,

danke noch mal für die ausführliche erklärung -ich hatte es so verstanden das die zweiten käufer das gerät schon bei sich hatten (und nicht das die transaktion schon vor der abholung abgebrochen wurde)

190 bewertungen sind natürlich kein anfängerstatus mehr …den wenn die überwiegend nur gekauft haben …haben verkäufer ja nur die möglichkeit positiv zu bewerten …selbst wenn die prozente unter 100%prozent sind kann man die wieder mit einigen positiven bewertungen auf 100% bekommen…kurz um das system ist nicht verlässlich und absolut für den popo :smile:

ich bin natürlich nicht technisch so versiert das ich mich konstrucktionen in maschinen auskenne …aber du sheinst recht zu haben mit dem das da ein nichtfachmann rumgedocktert hat .

demnach kann die anzeige mehr als berechtigt sein …aber wie schon erwähnt …du musst beweisen das die vorbesitzer dafür verantwortlich waren .

ich wünsche dir das die klage durchkommt und das sie nicht abgewiesen wird …alles gute und viel glück lieben gruss nancy