… reicht dies für eine Anzeige?
Der Warenwert liegt mit knapp 50€ vielleicht zu niedrig, aber es wäre doch schade, wenn man so abgezockt werden könnte, oder? Kann man dies zur Anzeige bringen?
Danke für eure Mühe (:
… reicht dies für eine Anzeige?
Der Warenwert liegt mit knapp 50€ vielleicht zu niedrig, aber es wäre doch schade, wenn man so abgezockt werden könnte, oder? Kann man dies zur Anzeige bringen?
Danke für eure Mühe (:
Hallo Screeny,
kannst Du den Sachverhalt bitte ein wenig näher erläutern? Ich verstehe Deine Frage so, dass Du einen Artikel ersteigert, also Käufer bist und die Ware aber nicht erhalten hast. Ist das so richtig?
MfG
Gaby
Danke für deine schnelle Antwort,
nun, es ist in der Tat so, dass ich etwas über einen Kleinanzeigenmarkt erworben habe (Vorkasse) und mich nun frage, was ich für rechtliche Schritte habe. Bekommen habe ich die Ware nicht …
Inwiefern bist Du denn betrogen worden?
Keine Lieferung?
Klar kannst Du das zur Anzeige bringen, ist ja problemlos festzustellen, wem das Konto gehört und im Zweifel ist es auch kein Einzelfall…
Leider habe ich von der Abwicklung betreffend Kleinanzeigen bei ebay keine wirkliche Ahnung und würde Dir vorschlagen, Dein Problem einem Experten im Forum Recht zu schildern. Meine persönliche Meinung ist aber, dass Du sicher eine Betrugsanzeige bei der Polizei machen kannst und ggf. über einen Rechtsanwalt (sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast) auch den Namen des VK ggf. über eine Bankauskunft ausfindig zu machen. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit das Bankgeheimnis da greift und ob die Bank den Namen im Falle eines Betruges nennen kann. Ansonsten gibt es evtl. noch die Möglichkeit, den Namen des VK über ebay zu erfahren, wenn man für die Schaltung einer Kleinanzeige ebenfalls bei ebay registriert sein muss. Sorry, dass ich Dir leider nicht viel weiterhelfen konnte. Drücke Dir aber die Daumen, dass sich alles im Guten löst.
MfG
Gaby
Hallo,
glaube nicht, dass Du denjenigen anzeigen kannst, wenn Du nur die Kontonummer hast.
Kriegst von der Bank keine Auskunft wer der Besitzer des Kontos ist.
Besser wäre es, wenn Du die Sache als „Erfahrung“ abhaken würdest.
Gruß
Hi Screeny3,
wenn die Gerichtskosten höher liegen als der tatsächliche Wert ist eine Anzeige fraglich.
Sollte es sich bei dem Verkäufer um einen Serienbetrüger handeln wäre evtl. eine Anzeige über die Staatsanwaltschaft (ggf. Sammelklage) sinnvoll, Gewinnchancen und Zeitdauer kommen auf den speziellen Fall an. Tipp: Bei begründetem Verdacht hilft evtl. auch die Verbraucherzentrale weiter.
Viele Grüße,
Hallo sorry das ich erst jetzt anworte, heut zu tage kannst du alles Anzeigen, auch wenn du nur ein Kontonummer hast ,das wird schon reichen.
LG lilana
Vielleicht bin ich ein Nichtversteher, aber was ist das fuer eine Nachricht (an Sie oder eine Warenbeschreibung?) und was wollen Sie anzeigen…(?)…pardon, sind mir zu wenig Infos!
Gruesse, Passo.www:
Am besten bei ebay anzeigen. Die haben ja schließlich ein Interesse, dass solchen Strolchen das Handwerk gelegt wird. Ein Rechtsverfahren lohnt sich mit Sicherheit nicht.